Vier Monate ohne Bewährung fürs Kleben auf die Strasse?

Querente  26.04.2023, 17:52

Wie lautet die Anklage?

jaistso732 
Beitragsersteller
 26.04.2023, 17:53

Irgendwas mit Klimaaktivist, Coronaleugner und rechts.

Querente  26.04.2023, 17:57

Hast du dich mit dem Fall gar nicht näher beschäftigt?

jaistso732 
Beitragsersteller
 26.04.2023, 18:27

ne

Chris428  26.04.2023, 18:23

Hast Du eine Quelle?

jaistso732 
Beitragsersteller
 26.04.2023, 18:27

ja, steht online

13 Antworten

Ist schon hart. Aber sie war ja nicht wegen dem Festkleben auf eine Straße verurteilt worden, sondern wegen dem Festkleben an einem Gemälderahmen. Damit für Sachbeschädigung. Es war auch nicht ihre erste Aktion.
Außerdem hat sie sich wohl vor Gericht uneinsichtig gezeigt und weitere Klebeaktionen in Aussicht gestellt.

Das ist natürlich besonders doof wenn der Richter dich fragt ob du es noch einmal machen würdest und dir nichts besseres dazu einfällt als es für morgen erneut anzukündigen.

Wegen persönlicher Doofheit ist das somit in Ordnung.

Woher ich das weiß:Recherche

Für uneinsichtige Wiederholungstäter, die zudem weitere Taten ankündigen, ist das tat- und schuldangemessen - verbunden mit der feststellenden Frage, wie dumm man eigentlich sein kann, solche Aussagen im Gerichtssaal zu machen? So etwas nennt sich übrigens schlechte Sozialprognose ...

Ein Dieb, der schon verurteilt wurde, kaum aus dem Gericht wieder klaut und während der Verhandlung lauthals ankündigt, weiterhin Diebstähle begehen zu wollen, käme auch nicht ungeschoren davon, da gäbe es auch keine Bewährung.

Aber eines bitte nicht vergessen:
Die jetzige Strafe ohne Bewährung ist ja nicht alles, die Bewährungsstrafe des ersten Prozesses kommt ja noch on top, weil man während der Bewährungszeit erneut straffällig geworden ist.

Nein - sie begehen immer wieder bewußt und vorsätzlich Straftaten, bei denen die Schädigung Dritter zumindest billigend in Kauf genommen wird.

Neeee, zu hart garantiert nicht. Es könntre gerne noch härter ausfallen - mindestens 6 Monate ohne Bewährung - zuzüglich der finanziellen Forderungen (Schadensersatz, Einsatzkosten usw.)

Nein das ist mehr als gerecht wenn man sich die Umstände anschaut. Die Aktivisten wurden erstmalig verurteilt und die selbe Straftat direkt nach Verlassen des Gerichtssaals wieder begangen. Nun im zweiten Urteil erfilge eben die Haftstrafe. Außerdem zeigen sie keinerlei Reue für ihre Straftaten und kündigen an, weiter Straftaten begehen zu wollen.


jaistso732 
Beitragsersteller
 26.04.2023, 18:05

warum zeigen boomer keine reue mit dem, was sie aus der erde gemacht haben?

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Mungukun  26.04.2023, 18:08
@jaistso732

Ein Gericht urteilt nach Recht und Gesetz. Nicht nach irgendwelcher moralischen Vorstellungen. Was die von dir genannten Boomer aus der Erde gemacht haben, verstößt gegen kein Gesetz. Die Straftaten der Klimaaktivisten ist nun einmal eine Nötigung und damit strafbar.

Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Ich darf auch nicht tausende Menschen umbringen, nur um gegen die Überbevölkerung der Erde zu demonstrieren.

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Das ist mehr als angemessen. Die Täterin hat in ihrer Dummheit vor Gericht auch nicht erklärt, dass sie weiterhin Straftaten ausführen wird.

Blödheit schützt auch vor Strafen nicht. Da viel durch Spenden bei den Organisatoren eingegangen ist, zahlen die oft die Geldstrafen. Bei Haft setzen die sich allerdings nicht für die Täter in den Knast.