Videos schneiden für Geld auf Fiverr mit 17?

4 Antworten

Muss ich eine Gewerbe anmelden da ich Videos schneide für Geld

Ja.

Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

So lange du minderjährig bist, benötigst du neben der Zustimmung deiner Eltern auch dafür die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

obwohl ich unter 900€ verdiene

Irrelevant. Es wäre selbst bei 1 € anzumelden.

oder zählt das als Freiberuflichkeit

In meinen Augen nein, da ich nicht den künstlerischen Effekt beim bloßen Schneiden erkennen kann, insbesondere da auch die Creator selbst gewerbliche Einkünfte erzielen und nicht freiberuflich tätig sind. Selbst wenn die Freiberuflichkeit gegeben wäre, muss weiterhin die Genehmigung des Familiengerichts vorliegen und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Freiberuflichkeit würde dich nur von der Gewerbeanmeldung entbinden, nicht von den übrigen Pflichten.

ab wann muss ich steuern bezahlen.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest oder das Gewerbe ohne ggf. notwendige Genehmigung des Familiengerichts betreibst, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.

noch eine frage wäre kann ich mein Jugend Girokonto mit Fiverr verbinden damit ich dadurch die Zahlungen bekommen kann.

Theoretisch schon, praktisch kann die Bank dafür dein Konto kündigen, da dort zu 99% in den AGB steht, dass bei gewerblichen Einkünften ein Geschäftskonto zu eröffnen ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung
Muss ich eine Gewerbe anmelden da ich Videos schneide für Geld obwohl ich unter 900€ verdiene...

Selbstverständlich.

Du musst u.a. ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.

Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Du bist minderjährig, also brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Auch als Minderjähriger solltest Du unbedingt vorher ein Existenzgründerseminar besuchen, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die zuständigen Behörden haben da mittlerweile ganz verblüffende Möglichkeiten... 😉

„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.

Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Klicken: So arbeitet die Schnüffelsoftware XPIDER

Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.

Solange dich das Familiengericht nicht für voll geschäftsfähig erklärt hat, kannst du gar keine wirksamen Verträge über deine Dienstleistung schließen. Das ist alles mangels Geschäftsfähigkeit unwirksam !

Wenn du voll geschäftsfähig wärst, wäre das ein Gewerbe, nicht freiberuflich.

Und ein Jugendkonto als Gewerbekonto zu nutzen, ist schon ein Widerspruch in sich.

Die Höhe deiner Umsätze bzw. Gewinne ist gewerberechtlich unbedeutend.

Da Du eine Gewinnerzielungsabsicht hast, interessiert sich das Finanzamt immer für solche Themen.

Als Gewerbetreibender musst Du Dich mit Gesetzen und Vertragsrecht auskennen; dazu gibt es extrem viel Dokumentation im Netz. Suche mal nach den Stichworten, die Rasentraktor schon so schön aufzählt und stelle nicht gleich zu jedem Punkt Fragen.

Ja, es ist schwer, ein Gewerbe zu starten. Mal nur schnell etwas erzeugen, verkaufen und alles ist steuerfreier Gewinn: Das funktioniert nicht.