Viagra im Flugzeug mitnehmen?

2 Antworten

Keine.

Arzneimittel, die in einer dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge von diesem selbst bei der Einreise nach Deutschland eingebracht werden, unterliegen als Reisemitbringsel keiner Abgabenpflicht. Die Arzneimittel müssen – sofern keine weiteren anmeldepflichtigen Waren mitgeführt werden – bei der Einreise in das Zollgebiet der Gemeinschaft der Zollstelle nicht angemeldet werden; es kann der "grüne Ausgang (anmeldefreie Waren)" an Flug- und Seehäfen benutzt werden.

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/arzneimittel-aus-dem-ausland.html#c2811

Wenn es für dich selbst ist und maximal der Eigenbedarf für 3 Monate ist es egal ob es verschreibungspflichtig ist oder nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 2012 bei der Polizei (Österreich)