Vespa Rennuspuff Sito eintragen lassen?

3 Antworten

Kleinkrafträder sind vom Zulassungsfahren ausgenommen. Deshalb gibt es keine Zulassungsbescheinigung. Aus diesem Grund kann der TÜV auch nichts eintragen. Denn es gibt kein Dokument, in das eingetragen werden könnte. Die Betriebserlaubnis, die es zu dem Roller gibt, kann durch den TÜV nicht ergänzt werden.

Ein E-Prüfzeichen bestätigt, dass der Endschalldämpfer das Geräuschverhalten nicht negativ beeinflusst. Die Prüfnummer muss aber zum Fahrzeug passen. Das lässt sich online auf der Herstellerseite recherchieren.

Woher ich das weiß:Hobby

migebuff  07.03.2024, 21:04
Aus diesem Grund kann der TÜV auch nichts eintragen. Denn es gibt kein Dokument, in das eingetragen werden könnte. Die Betriebserlaubnis, die es zu dem Roller gibt, kann durch den TÜV nicht ergänzt werden.

Wenn du dich bei einem Thema nicht auskennst, dann schreibe doch bitte nicht so, als ob es sich um Tatsachen handeln würde. Das hilft niemanden. Danke.

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migebuff  09.03.2024, 09:21
@DjTilDawn

Das ist eine gute Voraussetzung, um sich mit der Thematik zu befassen.

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DjTilDawn  12.03.2024, 08:06
@migebuff

Na da hab ich jetzt aber richtig was dazu gelernt! Danke! Und meinen Respekt für das umfangreiche Wissen!

Ich bleibe also bei meiner Antwort.

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migebuff  12.03.2024, 12:46
@DjTilDawn

Du hast nicht darum gebeten, über die tatsächliche Sach- und Rechtslage aufgeklärt zu werden.

Natürlich darfst du auf deine Falschaussage beharren, dann mache diese aber bitte - wie bereits oben erbeten - auch als Vermutung kenntlich.

Wenn du darauf beharrst und es als Tatsache präsentierst, dass jeder aaSoP und jede Zuslassungsstelle z.B. bei der Abnahme und Eintragung eines Mofaumbaus wohl eine Falschbeurkundung und Urkundenfälschung begehen muss, weil ein solcher Umbau laut dir angeblich nicht eintragungsfähig ist, dann unterstellst du den Beiteiligten damit die Mitwirkung an einer Straftat.

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Wenn es ein ECE hat dann musst du sie nicht eintragen, aber auch mit der E-Norm ist der Weg zum TUV nicht erspart und muss per se auch nicht zugelassen werden. Das kommt ganz drauf an ob der Auspuff alle Vorschriften erfüllt. Das ist mit E-Norm leider nicht gesagt.

(Mir fällt auf meine Antwort war zu generell, Zweiräder sind von der Regel ausgenommen)

Nein. Dieser Auspuff hat eine Straßenzulassung für die PK 50. Die Drosselung erfolgt über eine Hülse im Krümmer. Wenn Du die entfernst, erlischt natürlich auch die Betriebserlaubnis.


Vpabi 
Fragesteller
 07.03.2024, 20:46

Danke chef

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