Verwarngeld, Zahlungsfrist?

1 Antwort

Du kannst versuchen telefonisch oder mit einem Schreiben eine entsprechende Verlängerungsfrist zur Zahlung zu erreichen indem Du den Sachverhalt zugibst.

Zudem handelt es sich bei dem Schreiben noch nicht um eine verbindliche Zahlungsaufforderung. Das Ganze ist lediglich ein "Angebot" durch Zahlung innerhalb der Frist die Sache zu beenden. Wird bis zum Termin nicht gezahlt erfolgt automatisch eine entsprechender Bussgeldbescheid, da werden allerdings dann noch die Verwaltungsgebühren zusätzlich fällig. Erst gegen diesen Bussgeldbescheid kann man dann auch Widerspruch einlegen wenn man die Tat bestreitet.