Verwahrlosten Kater behalten?
Hallo, hoffe mir kann hier jmd Auskunft geben.
Ich habe heute einen maine-coon Kater bei mir aufgenommen.
Seine Besitzerin ließ ihn, seine Katzendame und die frischgeborenenen Babys allein in der Wohnung zurück und kümmerte sich nicht mehr drum. Die Mutter der Besitzerin holte die Katzen aus der Wohnung und so ist der Kater bei mir gelandet. Laut ihrer Aussage waren die Katzen ca. 2 Wochen auf sich allein gestellt. Ich weiß leider nicht, wie es der Katze und ihren Babys geht aber ich hoffe, dass sie in gute Hände abgegeben wurden.
Leider habe ich keinen Impfpass bekommen, da die Mutter der Besitzerin nicht weiß, wo dieser ist. Sie konnte mir nur sagen, dass der Kater ca. 1 Jahr alt ist, alle wichtigen Impfungen hat und wohl auch nicht gechipt ist.
Der kleine Brauch dringend einen Besuch beim TA und im Tiersalon zum Baden und außerdem muss ihm das komplette Fell geschoren werden, da alles extrem verknotet ist. Er ist sehr dünn und hat eine blutige, nach oben stehende Kralle, die wohl behandelt werden muss.
Nun meine Frage.
Wenn ich ihn jetzt pflege und natürlich auch viel Geld dafür ausgebe, habe ich keine Lust, dass irgendwann die Besitzerin vor meiner Tür steht und ihren Kater wieder haben möchte.
Kann ich ihn chippen lassen? Bzw. Sollte er doch schon einen Chip besitzen, kann ich die Daten auf dem Chip vom TA ändern lassen?
Vllt war mal jmd in einer ähnlichen Situation und kann mir Rat geben. Ich wäre dafür sehr dankbar.
3 Antworten
Es ist großartig, dass du dich um den vernachlässigten Maine-Coon-Kater kümmerst und ihm eine liebevolle Pflege zukommen lässt. Angesichts der Situation ist es verständlich, dass du Bedenken hast, dass die ursprüngliche Besitzerin ihren Kater zurückfordern könnte.
Um sicherzustellen, dass du rechtlich abgesichert bist und nachweisen kannst, dass du dich um den Kater kümmerst, gibt es einige Maßnahmen, die du ergreifen kannst:
1. Tierarztbesuch: Bringe den Kater zu einem Tierarzt, um seine Gesundheit zu überprüfen, die Kralle behandeln zu lassen und alle erforderlichen Impfungen und medizinischen Maßnahmen durchführen zu lassen. Der Tierarzt kann dir auch dabei helfen, das Alter des Katers zu bestätigen.
2. Chippen: Ja, du kannst den Kater chippen lassen. Ein Mikrochip ist eine dauerhafte Kennzeichnungsmethode, die dabei hilft, das Tier zu identifizieren. Du kannst den Tierarzt bitten, den Kater zu chippen, wenn er noch keinen Chip hat. Die Daten auf dem Chip sollten dann auf deine Kontaktinformationen geändert werden, um zu zeigen, dass du der aktuelle Betreuer bist.
3. Beweise sammeln: Dokumentiere alle Maßnahmen, die du für den Kater ergreifst, wie Tierarztbesuche, Pflege, finanzielle Ausgaben usw. Halte alle relevanten Quittungen und Unterlagen aufbewahrt. Dies kann als Nachweis dienen, dass du dich um den Kater kümmerst.
4. Rechtliche Beratung: Wenn du weiterhin Bedenken hast oder Fragen zum rechtlichen Status des Katers hast, wäre es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt oder eine Tierschutzorganisation zu wenden, um rechtlichen Rat einzuholen. Sie können dir helfen, deine Rechte als Betreuer des Katers zu verstehen und weitere Schritte zu empfehlen.
Du kannst ihn zwar chippen lassen, aber damit wird er nicht zu deinem Eigentum.
Es wäre am besten, wenn du ihm seiner Eigentümerin für 1 Euro abkaufen könntest. Nur, dafür müsstest du die Tochter finden und sie müsste damit einverstanden sein. Oder du bittest die Mutter darum, der Tochter einen Kaufvertrag vorzulegen.
Ansonsten solltest du alle Tierarzt und sonstige Rechnungen aufbewahren.
Sollte die Tochter den Kater zurück haben wollen, soll sie zuerst für seine Unterbringung und Versorgung bezahlen. Das dürfte abschreckend wirken.
Der Kater müsste sehr dringend kastriert werden, wenn er danach als Deckkater nicht mehr zu gebrauchen ist, könnte er für die Tochter weniger interessant sein.
Ein Restrisiko, dass die Tochter eines Tages bei dir klingelt und ihren Kater wieder haben möchte, wird aber solange bestehen, bis du einen unterschriebenen Kaufvertrag hast.
Theoretisch kann die Halterin ihr Tier 6 Monate lang zurückfordern.
Am einfachsten ist es, wenn du dich mit Fachleuten zusammensetzt und nachfragst. Die Mutter der Halterin ist eben nicht seine Halterin und dürfte ihn daher nicht einfach weggeben.
Was ich machen würde: alles an Rechnungen aufbewahren, mich rechtlich absichern und sollte die Halterin ihn zurück fordern, würde ich ihr die Rechnungen geben und auf Bezahlung der Beträge bestehen. Ob das geht, weiß ich nicht. Deshalb rechtlich absichern.
Vielen Dank, für die schnelle Antwort.
Da werde ich mich erstmal beraten lassen und dann sehen, wie es weiter geht.
Die 6- monatige Frist gilt für Fundtiere, was dieser Kater eindeutig nicht ist. Und auch nur dann, wenn er als Fundtier dem zuständigen Fundbüro, bzw dem Tierheim als Fundtier gemeldet wurde.
Die Eigentümerin kann den Kater vermulich noch mindestens 10 Jahre lang zurückfordern.
Richtig. Aber dank deines Kommentares hab ich mich dann mal auf die Suche gemacht.
Das kam heraus: https://www.frag-einen-anwalt.de/Hund-geschenkt-vorhergehender-Eigentuemer-will-ihn-zurueck--f153410.html
Geht zwar um einen Hund, jedoch ist der Sachverhalt ähnlich.
Das Problem bei dieser Frage ist, dass die Tochter den Kater jederzeit zurück verlangen kann, wenn die Mutter ohne ihr Einverständnis den Kater verschenkt hat.
Lieben Dank für deine ausführliche Antwort.
Ich werde mir morgen direkt Rat beim Tierarzt holen und einen Termin geben lassen, damit der Kater mal richtig angeschaut und versorgt werden kann.
Anwaltlichen Rat werde ich mir auch holen, um mich abzusichern.
Vielen dank nochmal für die Hilfe 😊