Vertretungsberechtigung?
Guten Tag,
Laut Vereinssatzung ist der 1. Vorsitzende gemeinsam mit einem stv. Vorsitzenden (es gibt 3) vertretungsberechtigt. Bedeutet dies, dass Handlungen oder Willenserklärungen gegenüber 3. der Zustimmung eines der stv. Vorsitzenden möglich sind?
Vielen Dank für die Hilfe.
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GuenterLeipzig/1692209418909_nmmslarge__576_0_3456_3456_997331a44d12d1b664637013a1000e35.jpg?v=1692209419000)
Ja, genau das bedeutet das.
Man müsste den Satzungstext noch einmal genau lesen, ob hier unterschieden wird bei der Vereinsvertretung
- im Innenverhältnis
- im Außenverhältnis
Oft ist es so, dass die Bedingungen für die Vertretungsmacht im Außenverhältnis schärfer formuliert sind.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GuenterLeipzig/1692209418909_nmmslarge__576_0_3456_3456_997331a44d12d1b664637013a1000e35.jpg?v=1692209419000)
GuenterLeipzig
30.03.2023, 03:54
@SLiebing
Ja, diese Regelung ist auch so sinnvoll, es geht dabei darum. die Handlungsfähigkeit des Vereins zu wahren, wenn mal stellvertretende Vorsitzende, aus welchem Grund auch immer, ausfallen.
Vielen lieben Dank für die Antwort. In der Satzung steht nichts weiter dazu. Nur das oben formulierte. Also gilt das wohl für das Innen- und Außenverhältnis, nehme ich mal an. Es steht in der Satzung ja "gemeinsam mit einem stv. Vorsitzenden. Der Verein hat 3 stv. Vorsitzende. Es reicht also, wenn ein stv. Vorsitzender zustimmt und nicht alle 3 - vermute ich mal.