Vertragsverlängerung Widerrufsrecht?

2 Antworten

"Der Widerruf einer Vertragsverlängerung

Prinzipiell ist der Widerruf einer im Vertrag oder in den AGB angekündigten Vertragsverlängerung nicht möglich. Das Widerrufsrecht gilt nämlich nur für neue Verträge, die im Fernabsatzgeschäft oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden."

https://www.google.com/search?q=widerrufsrecht+vertragsverlängerung

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Kaufm. Bildung und jahrelange Erfahrung mit Verbrauchern.

MarvLa1605 
Beitragsersteller
 07.02.2025, 12:13

Also bei einer online abgeschlossen Vertragsverlängerung in dem Fall möglich ?

DasOrakel  08.02.2025, 05:42
@MarvLa1605
Prinzipiell ist der Widerruf einer im Vertrag oder in den AGB angekündigten Vertragsverlängerung nicht möglich.

In der Regel hast du bei einer Vertragsverlängerung das 14-tägige Widerrufsrecht, auch wenn du ein neues Smartphone erhalten hast, da dies unter das "Fernabsatzgesetz" fällt, solange der Vertrag online abgeschlossen wurde. Das bedeutet, dass du grundsätzlich auch nach der Verlängerung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten kannst.


Hafnafir  06.02.2025, 12:13

Dann muss aber auch das Telefon zurück!

MarvLa1605 
Beitragsersteller
 06.02.2025, 12:13

Danke, also kann man auch das bereits geöffnete und verwendete Smartphone zurückschicken ?

knifge  06.02.2025, 12:15
@MarvLa1605

Ja, grundsätzlich hast du auch bei einem bereits geöffneten und verwendeten Smartphone innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist das Recht, den Vertrag zu widerrufen. Allerdings gibt es da eine Ausnahme: Wenn das Smartphone schon benutzt wurde, kann der Händler von dir verlangen, das Gerät in einem neuwertigen Zustand zurückzugeben. Das bedeutet, dass du es möglicherweise in Originalverpackung und ohne sichtbare Gebrauchsspuren zurückgeben musst. Es könnte auch sein, dass du einen Teil des Kaufpreises für die Nutzung des Geräts abgezogen bekommst.

MarvLa1605 
Beitragsersteller
 06.02.2025, 12:18
@knifge

Danke für die Hilfe, Gebrauchsspuren hat es keine da sofort eine Hülle und Schutzglas verwendet wurde. Ist erst 3 Tage alt.

asdundab  06.02.2025, 12:23
@knifge
"Allerdings gibt es da eine Ausnahme: Wenn das Smartphone schon benutzt wurde, kann der Händler von dir verlangen, das Gerät in einem neuwertigen Zustand zurückzugeben. Das bedeutet, dass du es möglicherweise in Originalverpackung und ohne sichtbare Gebrauchsspuren zurückgeben musst. Es könnte auch sein, dass du einen Teil des Kaufpreises für die Nutzung des Geräts abgezogen bekommst."

Das gilt aber nur, wenn die Ware (das Smartphone) über zur "Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren" erforderlichen Beeinträchtigungen aufweist. (§ 357a Abs. 1 BGB) Wenn du jetzt ein Smartphone testen willst mußt du es grundsätzlich auspacken, ein Wertersatz dürfte hier also regelmäßig nicht in Betracht kommen.