Verteilungsgerechtigkeit

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Verteilungsgerechtigkeit bedeutet das Gerechte beim Verteilen von verteilbaren (in der Verfügungsgewalt stehenden) Gütern. Die Knappheit von Gütern bewirkt praktische Schwierigkeiten, weil nicht alle Wünsche, Bedürfnisse und Ansprüche voll befriedigt werden könne. Auch bei reichlichen, aber wegen der Endlichkeit/Begrenztheit der Ressourcen nicht in beliebig großer Menge verfügbaren Gütern stellt sich die Frage der gerechten Verteilung.

Auf einer ersten Stufe/Ebene (Begründung der Norm des Gerechten) ist der Standpunkt des Egalitarismus: Gleichheit ist zentral für das Gerechte. Sie hängen begrifflich unauflöslich zusammen: Der Begriff des Gerechten kann nur mittels Gleichheitsprinzipien näher bestimmt und vollständig entfaltet und erklärt werden. Gleichheit ist nicht nur ein Mittel, sondern hat einen eigenständigen Wert (entweder ist ein Gleichheitsprinzip ein Wert in sich, um seiner selbst willen oder Gleichheitsprinzipien stützen und fördern soziale Gerechtigkeit, die zu verwirklichen moralische Pflicht ist). Gleichheit verwirklicht und begründet erst soziale Gerechtigkeit.

Auf einer zweiten Stufe Stufe/Ebene (inhaltliche Auslegung und Konkretisierung der Gesichtspunkte des Gerechtigkeit und Errichtung eines Konzeptes der Gerechtigkeit) gibt der Egalitarismus der Gleichheit ein substantielles (wesentliches) Gewicht.

Die Hinsicht, in der Gleichheit verwirklicht werden soll, werden zum Teil etwas verschieden ausgedrückt oder angegeben: Möglichkeit zum guten Leben, Lebensaussichten (gleiche Chancen auf ein gelingendes Leben), Verfügung über Ressourcen oder Grundgüter, Freiheit, Gelegenheit, Chance, Zugang, Wohlergehen.

Chancengleichheit ist eine nähere Bestimmung der Gleichheit aber nicht das einzige Gleichheitsprinzip. Chancengleichheit kann zudem auch bei enger Anwendung ziemlich formal sein. Die Möglichkeiten stehen zwar grundsätzlich offen, aber die Startbedingungen und Umstände können sehr ungleich sein und in einer Konkurrenzsituation gibt es keine echte Chance. Diese gibt es bei einer fairen Chancengleichheit, die tatsächliche Gleichstellung bei den Chancen bewirkt.

Moralische Grundsätze der Gerechtigkeit können beim Egalitarismus sein:

1) formale Gleichheit (Gleiches gleich behandeln, Universalisierbarkeit moralischer Urteile/Ausnahmslosigkeit der Regelanwendung, Unparteilichkeit)

2) proportionale Gleichheit

3) moralische Gleichheit (bei allen individuellen Unterschieden grundsätzliche Gleichwertigkeit aller Personen, jede Person hat die gleiche Würde darin, eine Persson zu sein und daher eine Anspruch, grundsätzlich mit gleicher Achtung und Rücksicht behandelt zu werden wie jede andere)

4) Vorrang für die Annahme einer gleichen Verteilung, für Ungleichheit ist ein vernünftiger Grund zur Rechtfertigung erforderlich

5) Verantwortungsprinzip: Wenn eine Person (gemessen an ihren Ressourcenanteilen), ist dies ungerecht, außer wenn die die Folge selbst zu verantwortender Umstände ist

Das Gerechte kann außer an dem allgemeinen Prinzip der Gleichheit in der näheren Bestimmung an verschiedenen Maßstäben/Kriterien festgemacht werden wie Verdienst, Fähigkeit/Qualifikation, Leistung, Bedarf/Bedürftigkeit.

Egalitarismus kann neben der Gleichheit weitere Werte in dem Konzept der Gerechtigkeit haben, so Wohlfahrt/die Maximierung des allgemeinen Nutzens. John Rawls hat einen gemäßigten/eingeschränkten Egalitarismus vertreten, in dem ein Differenzprinzip aufgestellt ist, das erhebliche Ungleichheiten rechtfertigen kann, wenn die am Schlechtestgestellten (die Gesellschaftsmitglieder in der ungünstigsten Lage, z. B die mit dem geringsten Vermögen, Einkommen, schlechtesten Wohnverhältnissen und Ähnlichem) in einem Zustand der Ungleichheit möglichst günstig gestellt sind und so alle in einer besseren Lage als in einem Zustand der Gleichheit.

Strikte Gleichheit (immer genau gleich viel für alle) mit völliger Ergebnisgleichheit ist eine Auffassung, die vom Egalitarismus wegen schwerwiegender Einwände (z. B. Verzerrung von Leistungsanreizen, Mangel an Effizienz, Herunternivellieren zum alleinigen Zweck der Gleichheit bringt keiner betroffenen Person höheren Nutzen, unzulässige Einschränkung der Freiheit und der hinreichenden Berücksichtigung individueller Besonderheiten, keine Übernahme einer Pflicht, Verantwortung für eigene Entscheidungen und die Folgen eigenen Handelns zu übernehmen) sinnvollerweise nicht vertreten werden sollte und heutzutage auch und es in den meisten Fällen auch nicht wird.

Auf einer ersten Stufe/Ebene (Begründung der Norm des Gerechten) ist der Standpunkt des Non-Egalitarismus: Gleichheit ist für das Gerechte nicht wesentlich. Gleichheit kann ein Mittel sein ein Mittel, hat aber keinen einen eigenständigen Wert ist kein Wert in sich, ist kein Wert um seiner selbst willen. Gleichheit ist kein Ziel der Gerechtigkeit, kann aber ein Nebenergebnis ihrer Verwirklichung sein. Gleichheit hat dabei nur einen abgeleiteten Wert.


Albrecht  28.01.2012, 10:48

Nach dem Non-Egalitarismus handelt es sich bei den grundlegenden Moralprinzipien nicht um komparative (vergleichende) Prinzipien und damit auf keinen Fall um Gleichheitsprinzipien.

Alle oder zumindest alle zentralen Standards menschenwürdigen Lebens sind nach dieser Theorie nicht komparativ (vergleichend) oder relational (auf andere bezogen), sondern «absolut» (ein etwas ungünstiger Ausdruck, weil sie nicht völlig losgelöst sind; gemeint ist eine Bezogenheit auf angemessene Erfüllung elementarer Bedürfnisse der Personen, ohne vergleichenden Bezug, wieviel andere haben).

Auf einer zweiten Stufe Stufe/Ebene (inhaltliche Auslegung und Konkretisierung der Gesichtspunkte des Gerechtigkeit und Errichtung eines Konzeptes der Gerechtigkeit) baut der Non-Egalitarismus auf der Gewährleistung von grundlegenden Lebensbedingungen und Bedürfnissen auf (nichtrelationale Angemessenheit statt Gleichheit, wie vom Egalitarismus vertreten.

Nach einem Suffizienzprinzip (Grundsatz der Hinlänglichkeit) soll dafür hinreichend/genug zur Erfüllung menschenwürdigen Daseins verteilt werden. Bis zu dieser elementaren Schwelle eines angemessenen Lebens wird das Geben von Gütern als gerecht verstanden, aber darüber hinaus wird ein Sollen verneint. Einfach „immerzu“ Güter zu geben, ist nicht gemeint, sondern Abwendung von Not, wo die gebotenen Mindestbedingungen unterschritten sind.

Güter, die genannt werden, sin:

  • Nahrung

  • Obdach/Wohnung

  • Sicherheit

  • medizinische Grundversorgung

  • persönlichen Nahbeziehungen

  • soziale Zugehörigkeit

  • Individualität

  • private und politische Autonomie

Der humanitäre Non-Egalitarismus weist zu Recht auf humanitäre Sorgen und die Bedeutung hin, Mindeststandards menschenwürdigen Lebens zu bieten, wo etwas auf jeden Fall etwas zu erfüllen ist und nicht deshalb zu helfen ist, weil es anderen besser geht. Wenn alle in Bezug auf irgendwelche Güter bei Null stehen, ist dies auch nicht deshalb, weil alle gleichgestellt sind, erstrebenswert (ein Egalitarismus, für den Gleichheit nicht der einzige Wert ist, kann so etwas durchaus ebenfalls berücksichtigen). Meines Erachtens ist aber der Vorwurf (gegen den grundlegenden philosophischen Ansatz des Egalitarismus) einer Verwechselung von Gleichheit und Allgemeinheit nicht überzeugend und der Gerechtigkeitstheorie fehlt eine Erklärungskraft und eine schlüssige Darlegung für den Gesamtbereich. Sogar bei der angemessenen Erfüllung in einer Notlage kann eine vergleichende Abwägung verschiedener Ansprüche nicht völlig außer Acht gelassen werden. Vor allem aber mangelt es an Kriterien einer gerechten Zuteilung oberhalb der Schwelle der «absoluten» Standards. Wie dabei der Anteil (also etwas gegenüber und im Vergleich mit anderen, eine «relationale» Sache) sein soll, wie Ansprüche gerechtfertigt werden, ist eine wesentliche Aufgabe einer Theorie des Gerechten beim Verteilen.

In Büchern gibt es Darstellungen, in denen die Standpunkte ausführlich dargelegt werden.

Thomas Ebert, Soziale Gerechtigkeit : Ideen, Geschichte, Kontroversen. Bonn : Bundeszentrale für Politische Bildung, 2010 (Schriftenreihe / Bundeszentrale für Politische Bildung ; Band 1088), S. 263 – 264 (zur «neuen Egalitarismuskritik»):
„Die meisten der Texte gaben eine relativ einfache These: Gerechtigkeit zielt nicht auf relative, sondern auf absolute Standards: Gerechtigkeit ist nicht «relational». Der Egalitarismus beruht auf der Verwechslung von Allgemeingültigkeit absoluter Standards mit interpersoneller Gleichheit. Daher erfordert Gerechtigkeit keine Gleichheit. Sie ist mit Ungleichheit vereinbar und erfordert in bestimmten Konstellationen auch Ungleichheit.

Die Essenz dieser Egalitarismuskritik ist, dass Gleichheit weder als solche moralisch geboten ist noch aus dem Ziel der Gerechtigkeit abgeleitet werden kann.“

S. 264 - 265: „Die nichtegalitaristischen Gerechtigkeitsforderungen zielen auf Grundrechte für alle, z. B. Leben, Freiheit, Nahrung, Wohnung, Bildung, Gesundheit usw.: Auf diese Weise hat Gerechtigkeit im nichtegalitaristischen Verständnis als Personen in ihrer Unvergleichbarkeit zum Gegenstand. Diese Achtung verlangt keine Gleichheit, vorausgesetzt niemand wird in rechten verletzt, die ihm unabhängig von Gleich- und Ungleichbehandlung mit anderen zustehen. Gleichheit ist zwar nicht um ihrer selbst willen erstrebenswert, aber sie kann das unbeabsichtigte Nebenprodukt einer nichtegalitaristischen Gerechtigkeitsforderung sein."

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Albrecht  28.01.2012, 10:50

S. 265 – 266: „In einem Punkt ist den Vertretern der neuen Egalitarismuskritik Recht zu geben, Sie machen darauf aufmerksam, dass relative («relationale») Gerechtigkeitsstandards. Allein nicht ausreichen, sondern dass es auch absolute Gerechtigkeitsstandards. Muss. Wir stimmen alle überein, dass es ungerecht wäre, Kranke ohne ärztliche Versorgung zu lassen, falls die Möglichkeit bestünde, sie zu versorgen. Kranke unversorgt zu lassen, ist aber nicht deswegen ungerecht, weil andere Kranke versorgt werden, sondern es ist an sich ungerecht; es wäre auch ungerecht, wenn alle unversorgt blieben. Andernfalls könnte man Gerechtigkeit ja auch dadurch herstellen, dass die ärztliche Krankenversorgung für alle abgeschafft wird. Wir sehen also, dass es in der Tat nicht möglich ist, soziale Gerechtigkeit ohne absolute Mindeststandards sinnvoll zu konzipieren. Nach unserem Verständnis gibt es zahlreiche solcher Mindeststandards, von den unverletzlichen Freiheitsrechten bis zum Recht auf Bildung, vom angemessenen Schutz des Existenzminimums, bis zu den politischen Teilhaberechten. Alle diese Standards sind letztlich aus einem Basissatz ableitbar, nämlich der Achtung vor dem Menschen als Person oder vor der Würde des Menschen.

Die Existenz absoluter (nichtrelationaler) Gerechtigkeitsnormen erlaubt aber nicht die Schlußfolgerung, dass es deswegen nicht auch relative, d. h. auf den Vergleich zwischen Menschen angelegte, Gerechtigkeitsnormen gibt. Dies ist die unausgesprochene Hauptthese der neuen Egalitarismuskritiker, die sie allerdings nicht wirklich begründen. Im Grunde ergibt sich aus dem Gedanken der absoluten Gerechtigkeitsstandards sogar ein starkes Argument für Gleichheit. Wir haben gesehen, dass alle einzelnen absoluten Gerechtigkeitsstandards letztlich aus dem Grundsatz der Achtung vor dem Menschen als Person abgeleitet werden müssen. Akzeptiert man diesen Grundsatz, dann ist damit auch anerkannt, dass soziale Gerechtigkeit in der Achtung für alle Menschen besteht und dass alle Menschen insoweit gleich sind, als sie Achtung für ihre Person beanspruchen können. Wenn aber alle Menschen gleichermaßen Achtung verdienen, dann ist jede Ungleichheit zunächst einmal eine Abweichung vom Grundsatz der gleichen Achtung und bedarf als solche einer Begründung. Damit soll nicht behauptet werden, dass aus dem Grundsatz der gleichen Achtung für alle Menschen das Gebot der Gleichheit in jeder Hinsicht abgeleitet werden kann; vielmehr wird es in den allermeisten Fällen einen vernünftigen Grund für Ungleichheit geben.“

S. 266: „Es ist aber nicht nötig, theoretische Erwägungen anzustellen, Erwägungen anzustellen, um zu erkennen, dass soziale Gerechtigkeit - nicht nur, aber auch – ein relativer Begriff ist, d. h. ein Vergleich zwischen Menschen angestellt werden muss. Das ist in der realen Welt zwangsläufig so, denn soziale Gerechtigkeit handelt von der Zuteilung knapper Guter und Rechte, von der Verteilung des Ertrags aus der arbeitsteiligen Gesellschaft, von den Regeln der gesellschaftlichen Kooperation, von der Lösung sozialer Konflikte, von Rechtfertigung oder Kritik von Herrschaft. Schon das etwas abgegriffene Beispiel von der Verteilung der Tortenstücke beim Kindergeburtstag reicht aus, um dies zu illustrieren. Das Kuchenstück, welches A erhält, kann B nicht mehr bekommen; es handelt sich um ein Nullsummenspiel oder, anders ausgedrückt, um einen Verteilungskonflikt. Ein absoluter Gerechtigkeitstandards so wie ihn die neuen Egalitarismuskritiker ins Spiel bringen, könnte den Konflikt allenfalls dann entschärfen, wenn der Kuchen so groß wäre, dass die versammelte Kinderschar außerstande wäre, ihn aufzuessen. Und selbst dann wäre das Problem nicht gelöst, denn bei der Aufteilung des Geburtstagskuchens geht es keinesfalls allein um das Sattwerden, sondern um die soziale Rangsskala unter den Kindern. Es wird eben nicht nur Kuchen verteilt, sondern auch soziale Wertschätzung.

Immer wenn der Gewinn des einen zugleich der Verlust des anderen ist, ist also die Frage der vergleichenden Gerechtigkeit unausweichlich. Solche Konstellation sind in einer Welt mit endlichen Ressourcen der Regelfall; sie ergeben sich aus der menschlichen Freiheit, denn die Freiheiten der Individuen begrenzen sich und schließen sich wenigstens teilweise gegenseitig aus.“

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Albrecht  28.01.2012, 10:56

S. 318 - 319 eine Unterscheidung nach Grad von Gleichheit und Ungleichheit:

1) „Strenger Egalitarismus: Über die rechtliche und politische Gleichheit aller Menschen hinaus wird zusätzlich völlige oder sehr weitgehende ökonomische und soziale Gleichheit angestrebt, also z. B. von Einkommen und Besitz."

2) „Moderater Egalitarismus: Im Unterschied zum strengen Egalitarismus gilt soziale und ökonomische Ungleichheit in gewissem Umfang als hinnehmbar, zweckmäßig oder auch sozialethisch gerechtfertigt. Allerdings soll diese begrenzt und abgemildert werden."

3) „Moderater Anti-Egalitarismus: Rechtliche und politische Gleichheit aller Menschen wird befürwortet, soziale und ökonomische Gleichheit aber als ungerecht betrachtet."

4) „Strenger Anti-Egalitarismus: Jegliche Gleichheitsforderung wird abgelehnt, und zwar nicht nur die Forderung nach ökonomischer und sozialer, sondern auch die nach rechtlicher und politischer Gleichheit.“

Wolfgang Kersting, Theorien der sozialen Gerechtigkeit. Stuttgart ; Weimar : Metzler, 2000, S. 383 – 398 (Standpunkt des Nonegalitarismus)

S. 386: „Unter Versorgung ist ein Anwendungsfall des Suffizienzprinzips. Jede Ungleichheit aber jenseits einer verbürgten gleichen Grundversorgung ist moralisch ohne Belang und daher kein Anlaß zu moralischem Handeln. Der solidaritätsbegründete Sozialstaat ist lediglich auf eine Ausgleich bedacht, der eine Grundversorgung nach Maßgabe des Suffizienzprinzips sichert; ihm ist keinerlei normative Egalitätsorientierung eingeschrieben.“

S. 387: „Das Suffizienzprinzip bietet ein von der Verteilungsfrage und damit von Gleichheits- und Ungleichheitszuständen unabhängiges Beurteilungskriterium. Es orientiert sich allein am Versorgungsniveau, und wird nur dann sich zu strukturpolitischen Egalisierungsmaßnahmen bereitfinden, wenn ein signifikanter kausaler Zusammenhang besteht zwischen Ungleichheit und Unterversorgung. Indem es sich am Versorgungsniveau orientiert, muß es Vorstellungen von Lebensqualität zugrundelegen, in denen es ein moralisches Recht auf ein anständiges, bürgerliches, integriertes Leben mit einem entsprechenden Versorgungsniveau in Beziehung gesetzt wird, in denen das Versorgungsausmaß bestimmt werden muß, das erforderlich ist, um die Gefahr eines würdelosen Lebens abzuwehren, das aus der bürgerlichen Lebensform herausfällt und von der Gesellschaft ausgestoßen wird. Dabei wird es aber nicht von der Zielvorstellung geleitet, größere Gleichheit herzustellen, denn Gleichheit ist für den sich an hinreichender Versorgung orientierten Wohlfahrtsstaat kein moralisch erstrebenswerter Zustand, entsprechend betrachtet er Ungleichheit auch nicht an sich nicht alls dienen moralisch an sich kritikwürdigen Zustand.“

S. 392: „Wohlfahrtsstaatliche Solidarität gibt sich heutzutage freilich nicht mit einem Versorgungsminimalismus zufrieden; sie verfolgt ein anspruchsvolleres Ziel als die Sicherung des nackten Daseins. Sie ist dem Ideal verpflichtet, das allen gesellschaftlichen Ordnungsformen vom Markt bis zum Rechtstaat, von der Wissensverfassung bis zu den internationalen Beziehungen zugrunde liegt. Sie modelliert ihre Zielvorstellungen nach den Umrissen allgemeinen Wertvorstellungen Und deren Schnittpunkt bildet das Konzept der eigenverantwortlichen Lebensführung und bürgerlichen Existenz. Nicht auf Daseinssicherung, sondern auf überbrückende Ermöglichung der materialen Grundvoraussetzungen eines erniedrigungsfreien Lebens ist die wohlfahrtsstaatliche Solidarität gesichert. Ihr Leistungsvolumen du ihre Leistungsvielfalt ist zu groß, als daß sie als Bedarfsdeckungsminimalismus denunziert werden dürfte.

Der Wohlfahrtsstaat ist keine egalitaristische Umverteilungsmaschinerie. Sein Ziel liegt in der Sicherung der bürgerlichen Selbstständigkeit und Herbeiführung der Marktfähigkeit. Der Markt ist nicht für den Wohlfahrtsstaat da, um Ressourcen zu erarbeiten, die zum Zwecke größerer Verteilungsgerechtigkeit oder zur Finanzierung gesellschaftsweiter sozialethischer Gleichstellungs- und Kompensationsprojekte erforderlich sind, sondern der Wohlfahrtsstaat ist für den Markt da, sein Ziel ist die Selbständigkeitssicherung, er entzieht die Unselbständiggewordenen der Ausbeutungs- und Erniedrigungsgefahr, er stattet sie mit einem Ersatzeinkommen aus, er macht aus den Unselbständiggewordenen Selbständige in Wartestelllung, er hält sie marktbereit.“

Angelika Krebs, Arbeit und Liebe : die philosophischen Grundlagen sozialer Gerechtigkeit. 1. Auflage. Frankfurt am Main : Suhrkamp, 2002 (Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft ; Band 1564) S. 16 (Standpunkt des Nonegalitarismus)
„Die Anziehungskraft der egalitaristischen Gerechtigkeitsintuition beruht vor allem auf einer Verwechslung von «Allgemeinheit» mit «Gleichheit». Die elementaren Standards der Gerechtigkeit fordern menschenwürdige Lebensbedingungen für alle.“

„Der Egalitarismus irrt, wenn er Gleichheit zum Ziel von Gerechtigkeit erhebt.“

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Albrecht  28.01.2012, 10:59

S. 95 – 144 (Gleichheit oder Gerechtigkeit. Die Kritik am Egalitarismus)

S. 120: „Die elementaren Standards der Gerechtigkeit garantieren allen Menschen menschenwürdige Lebensbedingungen. Sie verlangen etwa, dass jeder Mensch Zugang zu Nahrung, Obdach und medizinische Grundversorgung haben muss. Sie fordern, dass in jedem menschlichen Leben Raum für private und politische Autonomie, Besonderung und persönliche Nahbeziehungen sein soll. Sie verlangen, dass jeder Mensch sich in seiner Gesellschaft zugehörig, als «einer von uns» fühlen können soll. Diese Standards geben absolute Schwellenwerte vor, die allerdings noch kulturspezifisch zu konkretisieren sind. So führt zum Beispiel die kulturspezifische Konkretisierung des Rechtes auf soziale Zugehörigkeit in Arbeitsgesellschaften, und nur in diesen, zu einem Recht auf Arbeit.

Wenn nun ein Mensch Hunger oder Krankheit leidet, ist ihm zu helfen, weil Hunger und Krankheit für jeden Menschen schreckliche Zustände sind, und nicht deswegen, weil es anderen schließlich besser geht. Ob andere Menschen auch unter Hunger oder Krankheit leiden, ist für die Frage, was man diesem Menschen schuldet, zunächst einmal nicht von Belang. Das Übel des Hungers und der Krankheit sagt einem vielmehr direkt, was man zu tun hat.“

S. 121: „Die Gleichheitsrelation, die sich einstellt, wenn im Namen der Gerechtigkeit allen Hilfsbedürftigen geholfen ist und alle tatsächlich menschenwürdig leben können, ist nichts anderes als das Nebenprodukt der Erfüllung der absoluten Gerechtigkeitsstandards für alle. Gleichheit sitzt hier auf Allgemeinheit auf. Die Gleichheitsterminologie ist redundant. Es geht nichts verloren, wenn man anstelle von «Alle Menschen sollen gleichermaßen zu essen haben» einfach nur sagt «Alle Menschen sollen genug zu essen haben».“

„Relationale Standards zielen auf Gleichheit. Sie funktionieren wie eine Balkenwaage, die nur messen soll, ob die betrachteten Objekte gleich schwer sind, aber nicht, wie schwer jedes für sich wiegt. Absolute Standards funktionieren dagegen wie eine Digitalwaage, die messen soll, ob jedes Objekt einen bestimmten Messwert, ein Kilogramm, erreicht. Indem der Egalitarismus Gerechtigkeit wesentlich relational, als Gleichheit in unverdienten Lebensaussichten, begreift, verfehlt er die Natur elementarer Gerechtigkeitsansprüche. Menschenwürde ist ein absoluter Begriff. Auch in Mangelsituationen, wo nicht allen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht werden kann, geben die absoluten Gerechtigkeitsstandards selbst eine Verteilung vor: Je weiter ein Mensch von dem eigentlich gebotene Niveau entfernt ist, desto dringlicher ist (im Allgemeinen) sein Anspruch auf Hilfe. Die Bedürftigeren haben damit Vorrang. In Mangelsituationen muss man sich also doch, bevor man handelt, umsehen und vergleichen. Aber dieser Vergleich ist den Gerechtigkeitsstandards nachgeordnet, er findet nur auf er Ebene ihrer Umsetzung statt.“

Stefan Gosepath, Gleiche Gerechtigkeit : Grundlagen eines liberalen Egalitarismus. 1. Auflage Frankfurt am Main : Suhrkamp, 2004 (Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft ; Band 1665), vor allem S. 108 – 211 und S. 447 – 463 (Standpunkt eines konstitutiven Egalitarismus)

S. 111: „Egalitaristen sind auf der ersten Stufe davon überzeugt, daß die Berechtigung von Ansprüchen nicht ohne Vergleich moralisch geprüft und beurteilt werden kann. Für sie nimmt Gleichheit insofern einen zentralen (Stellen-)Wert in einer Theorie der Gerechtigkeit ein.“

S. 185: „Der erste gravierende egalitaristische Einwand gegen einen Non-Egalitarismus erster Stufe lautet also: jede Bestimmung moralischer Pflichten und Ansprüche muß relational sein. Denn bei (distributiber) Gerechtigkeit geht es darum, welche Ansprüche auf welche Güter gegenüber wem mit welchen Gründen zu rechtfertigen sind. Gebote der Gerechtigkeit haben es stets mit einem fairen Anteil zu tun, der nur im Rechtfertigungsverfahren ermittelt werden kann.“

S. 186: „Selbst wenn der Anspruch nichtrelational ist, hat das, was man zur Befriedigung dieses Anspruches braucht, wesentlich relationale Komponenten. Das ist der zweiet Einwand. Der Grund für das moralische Engagement, einer Person ein gutes Leben zu ermöglichen, ist die Auffassung, daß das Leben jeder Person gleiche Achtung und Berücksichtigung verdient.“

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Albrecht  28.01.2012, 11:05

S. 186 – 187: „Moralische Ansprüche auf Hilfe in Notlagen müssen darüber hinaus drittens relational zu den sonstigen gesellschaftlichen Verpflichtungen und zur Verfügung gestellten Ressourcen beurteilt werden können. Was wir einer einzelnen Person schulden, hängt wesentlich davon ab, was wir anderen Personen in vergleichbaren oder schlimmeren Lagen schulden und was wir angesichts dieser Verpflichtungen unsere knappen Ressourcen (wie Geld, Güter, Zeit und Anstrengungen) moralisch einsetzen müssen. Offensichtich hängt das Maß der gerechterweise möglichen Bedürfnisbefriedigung nicht nur davon ab, wie groß, dringend oder fundamental die Not der betroffenen Person ist, sondern auch davon, wie groß die zur Verfügung stehende Masse an Ressourcen ist und wie viele andere Personen berechtigte Ansprüche auf diese Ressourcen geltend machen können. Einzelne Benachteiligte haben nur einen maximal so großen Anspruch auf soziale Unterstützung, wie zur Verfügung stünde, wenn ebenso auch die Notlagen resultierenden Ansprüche aller anderen im Verhältnis zu ihrem jeweiligen Gewicht berücksichtigt werden.

Art und Umfang sozialer Unterstützung sind durch Knappheit der Ressourcen begrenzt. Wegen konfligierender Ansprüche auf knappe Güter herrschen Umstände der Gerechtigkeit, da geklärt werden muß, wem was wann von einem verteilbaren knappen Gut zusteht […]. Und für Bestimmung sind, wie dargelegt, Vergleiche nötig, Ressourcenknappheit herrscht in der menschlichen Realität immer. Die mißliche Lage kann nicht – wie die Nonegalitaristen das versuchen – durch Schwellenwerte beseitigt werden, die festlegen sollen, wann ein Anspruch hinlänglich erfüllt sei. Die Schwellen müßten so bestimmt werden, daß sich alle berechtigten Ansprüche vollständig erfüllen lassen. Jede Schwelle der Hinlänglichkeit wird dann sehr hoch zu veranschlagen sein und gar erst erreicht, wenn die Personen zufrieden sind und nicht aktiv nach mehr streben.“

S. 187: „Wird hingegen die Schwelle der Hinlänglichkeit sehr niedrig angesetzt, wird etwa nur ein bloßes soziales Minimum angegeben, um die Ansprüche aller im Prinzip erfüllbar zu machen, stellt sich sofort zum einen die Frage, warum Personen mit diesem Minimum zufrieden sein sollten, und zum anderen, ob und warum es über die Standards des menschenwürdigen Lebens hinaus, in einem Surplus-Bereich, keine Kriterien der gerechten Zuteilung gibt bzw. geben sollte.“

S. 447: „Eine Konzeption von Gerechtigkeit ist egalitaristisch, wenn sie Gerechtigkeit wesentlich als Gleichheit versteht, Gleichheit ist also als ein fundamentales Ziel der Gerechtigkeit ansieht. Egalitaristisch ist jede Position, die Gleichheit selbst als ein aus moralischen Gründen zu verwirklichendes Ideal menschlichen Handelns behauptet. Gleichheit braucht dabei nicht der einzige, nicht einmal der oberste Wert zu sein. Egalitaristen sind der festen Überzeugung, daß es moralisch schlecht ist, -ungerecht und unfair - , wenn es einigen unverschuldet schlechter geht als anderen.“

S. 455: „Ein konstitutiver Egalitarismus strebt nach Gleichheit aus moralischen Gründen, weil Gleichheit andere moralische Ideale befördert und weil bestimmte Ungleichheiten moralisch schlechte Konsequenzen haben. Wir haben eine Pflicht zur Gerechtigkeit; Ungleichheiten verletzen diese Pflicht. Gleichheit herzustellen ist eine moralische Pflicht, und Gleichheit stet deshalb einen konstitutiven Wert bezogen auf Gerechtigkeit dar.“

S. 460: „Die Gerechtigkeitsprinzipien für die Grundstruktur der Gesellschaft lassen sich wie folgt rekapitulieren:

(1) das Prinzip einer gerechten, das heißt präsumtiv gleichen Verteilung von Ressourcen und Rechten in einer ursprünglichen Verteilungssituation;

(2) die ausnahmslose Gleicherteilung von Grundrechten, Grundfreiheiten und politischen Mitbestimmungsrechten;

(3) faire Chancengleichheit für soziale Positionen;

(4) das Prinzip der Verantwortung als einzige genuine, legitime Ausnahme von der Gleichverteilung im ökonomischen Bereich;

(5) drei kompensatorische Prinzipien zum Ausgleich der dadurch entstehenden Ungleichverteilung.“

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Knappe Güter werden ja nicht nur verteilt. Sie werden ja auch mit knappen Faktoren her- oder bereitgestellt. Jetzt stellt sich bei den Egalitaristen die Frage, was sie anstreben. Wollen sie, dass unter allen Umständen eine Gleichverteilung durchgesetzt wird? Das wäre ja ein einfaches Kriterium. Es gibt aber auch Egalitaristen, die den Beitrag der knappen Faktoren nicht außer Acht lassen wollen und streben an, dass besonders gut über den Preis belohnte Faktoren einen Ausgleichsbeitrag in einen "Sozialen Topf" leisten sollen, aus dem dann Ausgleichszahlungen an die geleistet werden, die nicht so gut weggekommen sind. Die Diskussion geht dann immer um das WIEVIEL.

Nonegalitaristen haben den Standpunkt, dass die Steigerung der Gesamtproduktion im Vordergrund stehen sollte, da sich damit die Menge der zu verteilenden Güter erhöht. Ihr Standpunkt ist: Alle gleich ohne Förderung des Faktoreinsatzes bedeutet: Alle gleich arm. Da sei eine verteilungsungleiche Gesellschaft, in der die Armen mehr haben als in der zwangsegalisierten, besser. Wenn Ausgleichbeiträge, dann so, dass die Marktbewertungen der Faktoren nicht verfremdet und zu einem schlechteren Arrangement kommen. Das würde die Produktivität einbremsen.

Es gibt noch Vertreter, die sagen, es ist ausreichend, wenn erst einmal beim Start ins Leben soweit möglich Chancengleichheit hergestellt wird. Wer die Begabung hat, ein guter Chemiker zu werden, sollte es unabhängig vom Elternhaus auch werden können. Oft ist das damit gekoppelt, dass sie eine Faktorenbeitragabhängige Verteilung befürworten, wenn eine gewissen "humane" Grundsicherung weniger Fähiger sichergestellt ist, und die Beiträge dazu proportional zu den Erlösen der Faktoren erhoben werden. D.h. aus einer gewissen sozialen Grundsicherung (Regel: Wer aktiv arbeitet und zum Sozialprodukt beiträgt, soll immer besser gestellt bleiben, als der, der aus Solidarität empfängt.) heraus soll immer wieder angestrebt werden, dass Kinder keine Benachteiligung haben, ihre Begabungen auszubilden.


kingofjerks  26.01.2012, 19:40

Alles gut dargelegt. Aber die Politik der letzten 20 Jahre läuft auf eine Bevorzugung der Menschen mit Produktionmittel hinaus.

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berkersheim  27.01.2012, 12:07
@kingofjerks

Ja, aber das liegt daran, dass das falsch gelaufen ist, dass die Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter jeder Art sich nur auf die Löhne und Verhinderung konzentriert haben. Heute wissen wir, ohne Produktionsmittel keine Produktion und Arbeitsplätze. Die Organisation über die staatliche Schiene hat nicht funktioniert. Der Ludwig-Erhard-Gedanke des Kapitals in Arbeitnehmerhand ist in seiner Bedeutung nicht gesehen worden. Jetzt wird mit der Automatisierung der Produktion die Position des Kapitals immer stärker. Auch Aktien in Allgemeinbesitz wurde versaubeutelt, weil der größte Teil der Bevölkerung von der Bedeutung und den Prozessen keine Ahnung hat. Prinzipiell ist der Zug abgefahren. Auch der Genossenschaftgedanke wurde nicht genutzt, um ein Gegengewicht zur rein privaten Verfügung zu schaffen. Es wird schwer, zumal ein Land wie Deutschland sich keinen Alleingang leisten kann, wenn es wirtschaftlich nicht total abkacken will. Das ist der Problem.

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