Verteilung vom Verbrauch von Flüssiggas zwei Parteien?

3 Antworten

Wenn ich dich richtig verstehe, hast dudie Antwort schon selbst gegeben:

Prozente sind Hundertstel!

2/3 =2/3 = 0, periode 6 = 66 2/3 % usw.


dio1983560 
Beitragsersteller
 05.11.2024, 13:21

Hi, danke für deine Antwort. Aber die Frage die ich habe, ist eine andere...

Wenn ich 2/3 und 1/5 addiere und dann noch 1/3 und 4/5 addiere, weiß ich nicht wieviel Prozent das jeweils von 100% der zu bezahlenden Rechnung sind.

Wechselfreund  05.11.2024, 14:00
@dio1983560

Da die Rechnungsbeträge unterschiedlich sind, hängt davon ab, wie Hoch der Gesamtanteil ist. Bei z.B. Gas x und WW y wäre das dann für Partei 1

2/3 x + 1/5y

Der Anteil ergibt sich aus 2/3 x + 1/5y geteilt durch (x+y). Wenn du das in % haben willst noch mal 100

Die Aufteilung der Kosten aufgrund der Fläche bzw. der Anzahl von Personen ist nur dann eindeutig bestimmbar, wenn der Verbaruch für Warmwasser extra gemessen wird. Ist das nicht der Fall, kann man die Aufteilung nur schätzen, also z.B.

60% des Brennstoffs werden für die Beheizung der Räume verbraucht.

40% des Brennstoffs werden für Warmwasser verbraucht.

Die Rechnung sieht dann wie folgt aus:

Partei 1: Gesamtverbrauch * (0.6 * 2/3 + 0.4 * 1/5)

Partei 2: Gesamtverbrauch * (0.6 * 1/3 + 0.4 * 4/5)


dio1983560 
Beitragsersteller
 05.11.2024, 10:34

Hi, danke für deine Antwort. Da es sich um Familie (Wir und meine Schwiegermutter) handelt, ist das Schätzen schon in Ordnung. Aber was heißt das jetzt? Wir nehmen mal an der Tank ist leer und ich bestell im Januar für 2000€ Gas. Wir nehmen die Aufteilung wie von mir beschrieben. Welchen Anteil muss jede Partei bezahlen?

Auch wenn für Dich die Heizkostenverordnung nicht bindend ist, so lohnt sich da trotzdem mal ein Blick. Da steht nämlich genau drin, wie man die Heiz- und Warmwasserkosten aufteilen muss.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung