Vermieter droht mit Abmahnung wegen Ruhestörung, was kann ich tun?

2 Antworten

Sobald eine schriftliche Abmahnung des V. vorliegt diese dahingehend erwidern, dass die Vorwürfe sämtlichst bestritten werden. Schon ist der V. in Beweisnot. Den Denunzianten dem Vermieter als Störer des Hausfriedens mitteilen und auffordern, dessen Treiben ein Ende zu setzen.

Außerdem: Den Druntermieter anzeigen wegen Verleumdung und übler Nachrede. Da dürfte wohl bald ein Ende feststellbar sein.

Also einfach so kann er euch deswegen nicht kündigen. Wenn doch - hilft nur der Schritt zum Anwalt tatsächlich. Nicht auf sich sitzen lassen. Ich frage ist dann nur, ob man da so weiter wohnen will.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Vermieterin

sarahleslie 
Beitragsersteller
 24.09.2020, 18:19

Meine Rechtschutzversicherung deckt Mietrecht leider nicht ab und selbst bezahlen ist viel Geld... Ich würde es gerne so lösen, aber die Partei unter uns ist da sehr hartnäckig. Notfalls hilft wohl nur die Bitte, innerhalb der Anlage (1000 Wohnungen, gleicher Inhaber) um einen Tausch zu bitten. Hier ist regelmäßig was frei

0
albatros  26.09.2020, 13:34
@sarahleslie

Lass dich nicht wuschig machen. Sämtliche Vorwürfe bestreiten, alles Andere wäre zu beweisen. Behauptungen sind kein Beweis, zumal falsch, das ist strafbewehrt. Zeig den Mann an.

0