"Versuchte schwere Koerperverletzung" welche Strafe erwartet mich?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, vielleicht kannst du mir einige Fragen beantworten, bevor ich mich an einer Antwort versuche:

  1. Wie ist die Vase kaputt gegangen?
  2. Wie hast du eine Entschädigung gefordert? Was genau hast du gesagt?
  3. Was hat die Lieferantin genau gesagt? Mit welchen "Konsequenzen" hat sie "gedroht"?
  4. Wo stand der Baseballschläger?
  5. Wie hast du den Schläger gegriffen (mit einer Hand, mit beiden Händen, ...)
  6. Wo hast du deine Hand/Hände mit dem Schläger gehalten? (Neben dem Körper, vor dem Bauch, vor der Brust, in Schulterhöhe, ...)
  7. Wohin zeigte die "Spitze" des Schlägers? (zum Boden, auf die Lieferantin, zur Decke, ...)
  8. Hast den den Schläger "geschwungen" oder irgendwelche Bewegungen damit gemacht? Falls ja, wie und in welche Richtung? Wie weit warst du ggfs. von der Lieferantin entfernt?
  9. Wo war deine Freundin zur dieser Zeit? Hat sie die Situation mitbekommen?
  10. Wie hat sich die Situation dann aufgelöst?

Ich glaube nach der Beantwortung dieser Fragen können wir uns ein besseres Bild von der Situation machen. Und das dürfte uns bei der rechtlichen Wertung helfen...


MachineGunJinxx 
Beitragsersteller
 15.02.2022, 08:13
  1. Die Lieferandobotin ist mit ihrer Tasche unglücklicherweise gegen die Vase gestoßen
  2. Ich sagte zu ihr "und was machen wir da nun?"
  3. Der genaue Wortlaut war "das wird Konsequenzen haben freundchen" danach griff sie zum Handy
  4. In meinem Zimmer neben der Heizung
  5. Mit einer Hand Spitze Richtung Boden habe den Schläger weder geschwungen noch irgendwie mit rumgefuchtelt
  6. Meine Freundin saß währenddessen in meinem Zimmer und hat das ganze nur per gehör mitbekommen
  7. Die lieferantin ist mit ihrem Auto davongefahren während ich im Türrahmen stand, 20 Minuten später kam die Polizei
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Grinzz  15.02.2022, 08:16
@MachineGunJinxx

Habe ich es richtig verstanden, dass die Lieferantin gegen die Vase stieß, diese zu Boden fiel und zerbrach, du daraufhin fragtest: "Und was machen wir nun?" und sie sofort daraufhin sagte: "Das wird Konsequenzen haben, Freundchen?"

Du hast erst nach dieser Aussage der Lieferantin zum Schläger gegriffen?

Das Verhalten der Lieferantin scheint unlogisch. Sicher, dass du nicht irgendetwas weglässt?

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MachineGunJinxx 
Beitragsersteller
 15.02.2022, 08:19
@Grinzz

Nach dem "und was machen wir nun" wurde sie leider etwas zickig und meinte ich solle mich doch nicht so anstellen. Daraufhin sagte ich das wenn sie so unumsichtig sei sie sich besser einen anderen Beruf suchen würde. Das ganze war insgesamt extrem unnötig und auf Kindergartenniveau. Ja richtig erst nach der Aussage da ich mich bedroht fühlte weil sie halt sofort nach der Aussage zum Handy griff

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Grinzz  15.02.2022, 08:36
@MachineGunJinxx

Aha. Okay...

Also eine versuchte KV sehe ich in deiner Sachverhaltsschilderung nicht. Infolgedessen auch keine versuchte schwere KV. Wichtig hierbei ist der Umstand, dass du den Schläger in nur einer Hand gehalten hast und ihn - so verstehe ich dich - hängen gelassen hast. Für einen Versuch hättest du zum Schlag ansetzen müssen (also den Schläger hochnehmen, ausholen oder dergleichen). Das ist aber nach deiner Darstellung nicht passiert.

Irgendwo wurde Notwehr angesprochen. Diese sehe ich hier jedoch nicht. Hier trafen zwei Menschen aufeinander, die beide nicht nachgeben wollten. Anschließend wurdest du unfreundlich (immerhin hast du ihr vorgeworfen so unumsichtig zu sein, um ihren Job nicht ordnungsgemäß machen zu können). Daraufhin kündigte sie nebulöse "Konsequenzen" an. Eine irgendwie geartete Drohung, also das Bevorstehen eines Übels auf das die Lieferantin Einfluss zu haben vorgibt, sehe ich da nicht. Auch kann ich dir nur schwerlich abnehmen Angst gehabt zu haben, wenn die Lieferantin zum Handy greift...

Ich sehe in deinem Verhalten allerdings auch keine Bedrohung. Dafür hättest du den Einsatz des Schlägers mE deutlicher androhen müssen (verbal oder konkludent). Aber ihn einfach in den Händen zu halten, das dürfte mE nicht ausreichen.

Da die Polizei aber in aller Regel auch nicht blöd ist, dürfte die Sachverhaltsdarstellung der Lieferantin von der deinen abweichen. Hier wäre es wichtig den Inhalt ihrer Aussage zu kennen.

Was nun? Es wurde dir hier geraten zum Anwalt zu gehen. Dieser Tipp ist selten falsch. Und hier scheint es auch wieder ein guter Tipp zu sein. Ich halte es zwar durchaus für denkbar, dass das Verfahren eingestellt wird, aber ich kenne ja auch nur deine Version der Geschichte.

Viel Erfolg jedenfalls!

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MachineGunJinxx 
Beitragsersteller
 15.02.2022, 08:39
@Grinzz

Ich denke ich habe einfach zu viel in diese angedrohten Konsequenzen reininterpretiert. Ich danke vielmals für die Hilfe jedoch kann ich mir keinen Anwalt leisten da ich leider momentan von Hartz IV lebe

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Grinzz  15.02.2022, 08:43
@MachineGunJinxx
(...) da ich leider momentan von Hartz IV lebe

Da kann dir geholfen werden: Google Mal nach dem Stichwort "Beratungshilfe" 😉

In Strafsachen ist zwar nur die erste Beratung umfasst, aber vielleicht bist du damit schon etwas klüger...

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Erstens wäre es gefährliche KV, (u.a. wie/womit wird verletzt) nicht schwere (u.a. was wurde mit Verletzungsvorsatz verletzt).

Zweitens wäre es.nur dann ein Versuch wenn Du mindestens ausgeholt und in ihre Richtung geschlagen hättest.

Drittens könnte es nach der Schilderung eine Nötigung oder Bedrogung gewesen sein.

Viertens wirst Du in Deinem Leben noch viel Ärger bekommen wenn Du eine so kurze Zündschnur hast.


MachineGunJinxx 
Beitragsersteller
 15.02.2022, 08:15

Ich stimme dir definitiv zu jedoch muss ich anmerken das ich seitdem deutlich ruhiger geworden bin grade auch daher weil ich weiß was mir für Konsequenzen drohen sollte ich weiter so impulsiv reagieren

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Moin,

die Schwere Körperverletzung, StGB 226 ist ein Verbrechen.

Verbrechen werden nicht unter 1 Jahr bestraft, außer in minderschweren Fällen. Der Versuch bei Verbrechen ist strafbar.

Der Tatvorwurf ist ernst. Bitte hole dir einen Anwalt.

Quelle:

1.) https://dejure.org/gesetze/StGB/226.html

Absatz 1

2.) https://de.m.wikipedia.org/wiki/Schwere_K%C3%B6rperverletzung_(Deutschland)#Versuch

Der Versuch ist strafbar. Es handelt sich um ein Verbrechen, nicht um ein Vergehen.


BoellerngRechts  15.02.2022, 02:35

Einen Scheiß hole ich da einen Anwalt wegen so Rotze.

Ich verklage die erst mal auf meine Vase.

Das war Ming-Dynastie, ich habe 3 Zeugen dafür.

256.000€

Mein Farberge-Ei hat sie auch kaputt gemacht, die dumme Kuh.

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MachineGunJinxx 
Beitragsersteller
 15.02.2022, 02:37
@BoellerngRechts

jetzt mal ehrlich, die Vase ist mir total egal mir ging es darum das mir gedroht wurde das ich "Konsequenzen" zu spueren bekommen werde

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segler1968  15.02.2022, 04:50

Ich halte eine versuchte schwere Körperverletzung für sehr konstruiert. Dazu muss ja eine erhebliche dauerhafte Schädigung versucht worden sein. Wenn ich mit einem Schraubenzieher in Richtung Auge steche, ist das eine versuchte schwere Körperverletzung. Wenn ich mit einem Baseballschläger schlagen will, ist das erst einmal nur eine versuchte gefährliche Körperverletzung oder gar nur die einfache. Weil hier ja gar nicht ernsthaft Verprügeln im Raum stand, sondern vielleicht nur ein Wegstoßen mit dem Schläger.

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Unwissender2022  15.02.2022, 04:53
@segler1968

Das Schreiben kommt ja von der Polizei. Wenn diese Straftat im Raum steht für den Fragesteller, dann ist das ernstzunehmen. Sicherlich kann man mit einem guten Anwalt etwas rausholen. Aber schwere Körperverletzung ist ein Verbrechen, und der Versuch ist strafbar. Daher ist meine Antwort sachlich korrekt. Und ein Baseball-Schläger kann Organe erheblich verletzen. Wir wissen auch nicht die Details der Tat.

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Eine schwere Körperverletzung ist eine, bei der der Gegner einen dauerhaften schweren Schaden hat. Knochenbrüche zählen zur „normalen“ Körperverletzung. Eine versuchte schwere Körperverletzung ist hier sehr konstruiert. Dazu hättest Du eher mit einer Kettensäge drohen müssen.

Aber gut, auch der Versuch einer normalen Körperverletzung ist strafbar. Wenn sie nicht durch Notwehr gedeckt ist. Dazu reicht aus, dass Du Dich (zu Recht) bedroht fühlst. Und Du hast ihn ja nur in die Hand genommen und nicht nach ihr geschlagen.

Nach meiner Ansicht ist es - wenn überhaupt - nach Deiner Schilderung eine Bedrohung nach §241 StGB. Aber auch das wie gesagt ggf. In Notwehr und damit straffrei.

Aber: heikles Thema. Nimm Dir einen Anwalt.

Ganz allgemein: Man muss in der Regel nicht einer polizeilichen Vernehmung Folge leisten. Es sei denn, diese geschieht im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Siehe dazu https://www.strafrecht-nuernberg.de/information/vorladung-zur-vernehmung/ Ggf. Hat Deine Freundin als Lebensgefährtin auch ein Zeugnisverweigerungsrecht. Was genau kann sie denn bezeugen? War sie dabei? Sie muss sich nicht selber belasten, denn ggf. Hat sie ja eine Beihilfe zu einer Straftat durch Unterlassung begangen?

Ach hier: Nicht ohne Anwalt vernehmen lassen. Wenn überhaupt.


PolNRW93  15.02.2022, 06:24

Eine feste Freundin hat niemals ein Zeignisverweigerungsrecht. Auch nicht, wenn sie mit dem Beschuldigten zusammen wohnt. Bei einem Ehepartner ist das was Anderes.

Und das Drohen mit einem Baseballschläger, weil jemand gesagt hat „das wird Konsequenzen haben“ ist ganz sicher nicht niemals nie Notwehr!

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"Versuchte schwere Koerperverletzung" welche Strafe erwartet mich?

Das sagt dir der Richter in seinem Urteil.