Verstoßkette Verkehrsrecht Vorfahrt/Sonderrechte?

2 Antworten

Für mich Tateinheit nach § 19 (1) OWiG.

Demnach wird nur eine Verstoß geahndet, welches genau geahndet wird, Entscheidet die Bußgeldstelle.


HfPol110  14.09.2022, 17:22

Es wird der teurere Verstoß geahndet. Der andere wird gar nicht vorlegt.

LaPo2002  14.09.2022, 18:08
@HfPol110

Ist das bei Owis immer der Fall? Mir wurde beigebracht, dass die Bußgeldstellen entscheiden welcher der Owis sie ahnden.

Als Beispiel war dabei, handyvertoß + Geschwindigkeit. Da gibt es bußgeldstellen, die nur den Geschwindigkeitsvertoß ahnden und andere, die nur den Handyverstoß ahnden.

HfPol110  14.09.2022, 18:17
@LaPo2002

Uns wurde es beigebracht, dass bei mehreren möglichen Verstößen die durch die Beamten festgestellt werden, nur der teuerste verfolgt wird. Natürlich nur bei Tateinheit.

Man würde ihm wohl den gewöhnlichen Vorfahrtsverstoss plus den Verstoß gegen §38 (1) vorwerfen.

Der Verstoß gegen §38 StVO kostet 20 Euro, weshalb nur der teurere Vorfahrtsverstoss zum tragen kommt.

Mit Sicherheit wird die ganze Sache eine größere Diziplinarrechtliche Strafe nach sich ziehen, als es das Bußgeld ist.