Verstoßkette Verkehrsrecht Vorfahrt/Sonderrechte?
Hey ich hoffe hier gibt es jemanden der sich im Verkehrsrecht sich auskennt und mir weiterhelfen kann. :-)
Folgender Sachverhalt:
Kreuzung mit der Grundregel "Rechts vor Links" .
Funkstreifenwagen (Polizeiwagen) ist kurz vor Feierabend und will schnell nach hause. Er schaltet das Blaulicht & Martinshorn an, um schnell auf die Wache zu kommen. Hierbei muss der Verkehrsteilnehmer A, welcher sich von dem Polizeiwagen ausgesehen rechts befindet, abbremsen und ihm wurde hierbei die Vorfahrt genommen.
Ist das jetzt nur ein Verstoß gegen §38(1) StVO oder auch zusätzlich noch gegen §8(2) StVO, weil der Verstoß nicht gerechtfertigt werden kann gem. §38(1) StVO ?
2 Antworten
Für mich Tateinheit nach § 19 (1) OWiG.
Demnach wird nur eine Verstoß geahndet, welches genau geahndet wird, Entscheidet die Bußgeldstelle.
Ist das bei Owis immer der Fall? Mir wurde beigebracht, dass die Bußgeldstellen entscheiden welcher der Owis sie ahnden.
Als Beispiel war dabei, handyvertoß + Geschwindigkeit. Da gibt es bußgeldstellen, die nur den Geschwindigkeitsvertoß ahnden und andere, die nur den Handyverstoß ahnden.
Man würde ihm wohl den gewöhnlichen Vorfahrtsverstoss plus den Verstoß gegen §38 (1) vorwerfen.
Der Verstoß gegen §38 StVO kostet 20 Euro, weshalb nur der teurere Vorfahrtsverstoss zum tragen kommt.
Mit Sicherheit wird die ganze Sache eine größere Diziplinarrechtliche Strafe nach sich ziehen, als es das Bußgeld ist.
Es wird der teurere Verstoß geahndet. Der andere wird gar nicht vorlegt.