Verstoßen Blumenkübel auf Gehwegen gegen die Verkehrssicherungspflicht?
Um das Parken auf Siedlungswegen zu verhindern wurden in unserer Siedlung von Eigentümern Blumenkübel aufgestellt. Ich bin der Meinung, dass das Stolperfallen sein können und damit gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen wird. Liege ich da richtig?
2 Antworten
OLG Hamm
Eine Gemeinde begründet eine Verkehrssicherungspflicht, wenn sie Pflanzkübel auf dem Fußweg aus verkehrstechnischen Gründen oder zu Dekorationszwecken aufstellt. Sie schafft hiermit eine Gefahrenquelle. Diese Sicherungspflicht verletzt die Gemeinde, wenn sie aus Ersparnisgründen die Straßenbeleuchtung zu bestimmten Zeiten ausschaltet und sich ein Fußgänger wegen der entstehenden schlechten Sicht bei Dunkelheit verletzt. Den Fußgänger trifft allerdings ein Mitverschulden, da er bei schlechten Sichtverhältnissen sich nur sehr langsam und vorsichtig hätte bewegen dürfen.
schon möglich, wir kennen die Situation nicht
du kannst dich beim Ordnungsamt erkundigen, dort kann dir geholfen werden.
solche Kübel dürfen nur mit Einverständnis Bauamt/Ordnungsamt aufgestellt werden.
auf Wegen, darf man da überhaupt parken??
oder dienen die der Geschwindigkeitsregulierung
Das ist eine Reihenhaussiedlung mit verwinkelten Fußwegen, die zum Be- und Entladen auch befahren werden können. Es gibt Stellen, die zum Parken einladen. Dort wurden nun Blumenkübel hingestellt, um das Parken zu verhindern. Ich bin nun der Meinung, dass man in unbedachten Momenten darüber stolpern kann. Für Schäden haftet dann der Siedlungsverein.