Verstoß gegen das pflichtversicherungsgesetz und fahren ohne fahrerlaubnis?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bis zum Abschluss des Verfahrens wirst du nicht für Fahrerlaubnisprüfungen zugelassen.

Bei dir wird das Verfahren gegen Auflagen eingestellt.

Es gilt erst dann als abgeschlossen, wenn du die Auflagen, z.B. Sozialstunden, vollständig abgeleistet hast.

Nachdem das Verfahren beendet ist, kannst du deine Fahrerlaubnis beantragen und dann wird geprüft, ob aufgrund der Tat Zweifel an deiner charakterlichen Eignung vorliegen.


CnoteMelo 
Fragesteller
 13.10.2021, 23:00

Zuerst mal danke für deine sachliche und gute Antwort. Meine Frage wäre was werden diese Auflagen sein? Nur Sozialstunden oder könnte da was anderes Drohen.

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migebuff  13.10.2021, 23:17
@CnoteMelo

Siehe §45 JGG:

(3) Der Staatsanwalt regt die Erteilung einer Ermahnung, von Weisungen nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, 7 und 9 oder von Auflagen durch den Jugendrichter an, wenn der Beschuldigte geständig ist und der Staatsanwalt die Anordnung einer solchen richterlichen Maßnahme für erforderlich, die Erhebung der Anklage aber nicht für geboten hält. Entspricht der Jugendrichter der Anregung, so sieht der Staatsanwalt von der Verfolgung ab, bei Erteilung von Weisungen oder Auflagen jedoch nur, nachdem der Jugendliche ihnen nachgekommen ist. § 11 Abs. 3 und § 15 Abs. 3 Satz 2 sind nicht anzuwenden. § 47 Abs. 3 findet entsprechende Anwendung.

Die Weisungen nach §10 JGG sind:

Der Richter kann dem Jugendlichen insbesondere auferlegen,
1. Weisungen zu befolgen, die sich auf den Aufenthaltsort beziehen,
2. bei einer Familie oder in einem Heim zu wohnen,
3. eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle anzunehmen,
4. Arbeitsleistungen zu erbringen,
5. sich der Betreuung und Aufsicht einer bestimmten Person (Betreuungshelfer) zu unterstellen,
6. an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen,
7. sich zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich),
8. den Verkehr mit bestimmten Personen oder den Besuch von Gast- oder Vergnügungsstätten zu unterlassen oder
9. an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen.

Hiervon können Nr 4, 7 und 9 angeordnet werden. Da es kein Opfer gibt, wird es also entweder auf Sozialstunden oder einen Verkehrserziehungskurs hinauslaufen.

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CnoteMelo 
Fragesteller
 14.10.2021, 17:44
@migebuff

Kann es auch irgendwas wie zb 2 oder 5 so werden im schlimmsten Fall ?

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migebuff  14.10.2021, 18:04
@CnoteMelo

Nein, siehe oben:

Der Staatsanwalt regt die Erteilung einer Ermahnung, von Weisungen nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, 7 und 9...

Wenn der Staatsanwalt allerdings keine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen anregt, beispielsweise weil du dich nicht einsichtig zeigst, den Vorfall abstreitest oder bereits Vorstrafen hast, dann kommt es zu einer Verhandlung vor dem Jugendrichter. Er könnte dich zu einer Bewährungsstrafe verurteilen und dir dabei alles aus der obigen Liste zur Auflage machen.

Da du allerdings noch nicht auffällig warst und dich zudem einsichtig zeigst, kommt es zum Diversionsverfahren, d.h. der Staatsanwalt lässt das Verfahren gegen eine der drei ursprünglich genannten Auflagen einstellen, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.

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Aufgrund deines Alters und deiner Vorstrafen wird das Urteil mild ausfallen.

Eine Geldstrafe wird es in deinem Alter nicht geben, eher Sozialstunden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Kfz-Meister

CnoteMelo 
Fragesteller
 11.10.2021, 13:08

Was glaubst du, kann ich meinen a1 machen in 5 monaten ?

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kevin1905  13.10.2021, 22:31
@CnoteMelo

Eine Sperre dürfte es mit 99,9% Wahrscheinlichkeit geben. Geh mal ehr von 12 Monaten und länger aus.

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kriege ich eine saftige Geldstrafe

Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafen, paar Sozialstunden und ein DuDu

kann ich mit Führerscheinsperre bis 20 rechnen? 

5 Jahre Sperre gewiss nicht, wenn überhaupt 6 bis 12 Monaten, aber eher gar keine Sperre wenn nichts anderes noch vorliegt.

Woher solltest Du als Pubie denn Geld für eine "saftige Geldstrafe" hernehmen. Es ist doch nicht im Sinne "des Erfinders" wenn dann irgendwelche Rasenmähereltern diese Strafe bezahlen, damit das arme Bübchen sich keinen Nebenjob suchen muss.

Eine solche Strafe würde am Ziel vorbeigehen - wenn gibt es Sozialstunden und Verweigerung z.B. einen A1 Führerschein zu machen ... das trifft wenigstens an der richtigen Stellen - da wo es Dir ! wehtut. U.A. am Ego ..... wenn Deine Mitschüler / Kumpels demnächst mit ihrem Krad durch die Gegend cruisen und Du darfst nicht mitmachen.


CnoteMelo 
Fragesteller
 10.10.2021, 21:49

Jeder baut mal scheisse im Leben, das hat mir jetzt die Augen geöffnet das ich sowas nie wieder tuhe. Einerseits bin ich auch froh, das ich „gestoppt“ wurde ohne das irgendwas passiert ist anstatt das ich irgendeinen Unfall gebaut hätte ohne Versicherung oder das mir was passiert wäre. Jetzt heisst es nur noch abwarten und hoffen das ich da leicht und unbeschadet wieder rauskomme.

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Den ersten Fehler hast du schon gemacht-du hast mit der Polizei geredet ohne Rechtsanwalt.

Gut, die Beweisführung in dem Falle ist relativ klar, jedoch weiß jetzt natürlich niemand, was du denn nicht vielleicht noch so alles ausgeplappert hast.

Was du bekommst, entscheidet am Ende ein Richter.


CnoteMelo 
Fragesteller
 23.12.2021, 19:39

habe damals schon gesagt das du scheisse laberst doch du wolltest mir was von anwalt ranholen erzählt. Das verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Keine Führerscheinsperre keine geldstrafe kein vermerk im Führungszeugnis lediglich ein „erziehendes gespräch“.
hör auf so viel scheisse zu erzählen auf dieser Plattform. Es gibt menschen die nach gutem Rat suchen.

ps: es war am ende kein richter sondern die Staatsanwaltschaft. (Nochmal ein punkt der belegt das du scheisse laberst)

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