Verstopftes Rohr (Mieter in Genossenschaftswohnung), wer Zahlt für den Klempner?

4 Antworten

In der Regel ist die Hausverwaltung für die Instandhaltung und Reparatur von Gemeinschaftseinrichtungen und -anlagen in einer Genossenschaftswohnung zuständig. Dazu gehören auch die Rohrleitungen und der Abfluss in der Küche und im Bad. Wenn Sie festgestellt haben, dass es ein Problem mit den Rohren gibt, sollten Sie die Hausverwaltung informieren und sie um Reparatur bitten. In der Regel wird die Hausverwaltung dann einen Klempner beauftragen und die Kosten für die Reparatur übernehmen.

Es ist jedoch möglich, dass die Regelungen in Ihrem Mietvertrag oder den Hausordnungen der Genossenschaft abweichen und die Verantwortung für Reparaturen in bestimmten Fällen bei den Mietern liegt. In diesem Fall sollten Sie sich an die Hausverwaltung oder an Ihren Vermieter wenden, um zu klären, wer für die Reparaturkosten aufkommen wird.


RipGrafikkarte 
Beitragsersteller
 11.12.2022, 21:46

Vielen Dank für die rasche Antwort. Ich werde mich dann gleich morgen in der Früh an die Hausverwaltung wenden.

Im Grundsatz muss der Mieter nur Kleinreparaturen bezahlen, der Betrag, was an Kleinreparaturen pro Jahr anfallen darf sollte im Mietvertrag stehen.

Kleinreparaturen sind in der Regel das, was man einem Mieter zumuten kann, selber zu erledigen.

Wenn der Mieter selber einen Handwerker bestellt, muss er den auch selber bezahlen. Ausser in einem Notfall, das es dann um Schadensbegrenzung geht, zu der der Mieter verpflichtet ist.

Will heissen, wenn man am Sonntag einen Wasserrohrbruch feststellt und kein Hauswart oder die Hausverwaltung zu erreichen ist, kann man nicht bis Montag warten bis sämtliche Wohnungen überflutet sind.

Das Durchspülen verstopfter Rohre muss der Vermieter übernehmen.

Ist aber einem Mieter nachzuweisen, dass er die Rohrverstopfung verursacht hat. Wird er bzw. seine Haftpflichtversicherung dafür einstehen müssen.

Dabei geht es aber nicht um Ablagerungen, die sich über Jahre bilden, sondern um Dinge die man absichtlich oder aus versehen in den Abfluss schmeisst, die in den Mülleimer gehören.

Man beschreibt es so der Hausverwaltung und sie entscheiden, ob sie jemanden damit beauftragen. Im Idealfall zahlt es auch die Hausverwaltung.

Du hast den Klempner einen Arbeitsauftrag gegeben und musst ihn bezahlen. Je nach Mietvertrag kannst du das Geld vom Vermieter zurück verlangen.