Versteckte Lieferkosten bezahlen?

4 Antworten

Schwierige Frage, und nicht pauschal zu beantworten.

Es kommt zuerst mal auf die ausdrücklichen Vereinbarungen im Kaufvertrag an. Wenn dort nichts zum Thema Lieferkosten steht, kommt es darauf an, was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers steht - das nützt dem Händler aber nur dann etwas, wenn er die Kundin auf diese Geschäftsbedingungen hingewiesen hat.

Wenn es überhaupt keine schriftliche Festlegung gibt, dann wird das eine Einzelfallentscheidung vor Gericht. Das Gericht würde prüfen:

  • Kann davon ausgegangen werden, dass die Kundin den Drucker NICHT gekauft hätte, wenn sie gewusst hätte, dass sie Lieferkosten bezahlen muss?
  • Kann davon ausgegangen werden, dass der Händler den Drucker NICHT zu diesem Preis verkauft hätte, wenn er gewusst hätte, dass die Kundin keine Lieferkosten separat bezahlen möchte?
  • Ist es bei Geschäften dieser Art allgemein üblich, dass Lieferkosten vom Händler übernommen werden, so dass die Kundin sich "blind" darauf verlassen konnte? Oder ist die Berechnung von Lieferkosten allgemein üblich, so dass der Händler sich "blind" darauf verlassen konnte, dass die Kundin das weiß und damit einverstanden ist?

Je nach Ergebnis dieser Prüfung sind drei unterschiedliche Ergebnisse möglich:

  1. Der Verkäufer durfte von einer kostenpflichtigen Lieferung ausgehen, die Kundin durfte von einer kostenlosen Lieferung ausgehen, es gab keine Einigung über diesen Punkt. Es hat dann von vorneherein keine "übereinstimmende Willenserklärung" (juristischer Fachbegriff) vorgelegen, damit ist der Kaufvertrag streng rechtlich gesehen gar nicht zustande gekommen - egal, wie viele Unterschriften da drauf stehen. Alles wird rückgängig gemacht, der Händler bekommt den Drucker zurück, die Kundin bekommt ihr Geld zurück, über die Aufwendungen für die Lieferung wird es möglicherweise einen Vergleich geben.
  2. Die Kundin muss gewusst haben, dass Lieferkosten zu zahlen sind, sie hat versucht, den Verkäufer darüber zu täuschen (sie hat bewusst verschwiegen, dass sie das nicht zahlen will), daher muss sie den gekauften Drucker abnehmen und die Lieferkosten bezahlen.
  3. Der Verkäufer muss gewusst haben, dass die Kundin keine Lieferkosten zahlen will, er hat versucht, die Kundin darüber zu täuschen (der Verkäufer hat bewusst die Lieferkosten nicht schon beim Kaufabschluss genannt), daher muss der Verkäufer die Lieferkosten zahlen.

In den beiden letzten Fällen kommt darüber hinaus aus eine strafrechtliche Verfolgung wegen Betrugs in Betracht.

Gesetzlicher Erfüllungsort ist immer der (Geschäfts-)Sitz des Verkäufers.

Soll die Ware an einen anderen als den Erfüllungsort geliefert werden, können die Kosten dafür natürlich dem Käufer auferlegt werden.

In den AGB sollte dazu etwas stehen.

Nein, dann hat sie bestimmt den Vertrag nicht gelesen, denn Lieferkosten sind immer extra und auch aufgeführt

"Sie hat angenommen, dass die Transportkosten vom Verkäufer übernommen würden. Ist Andrea im Recht?"

Wer etwas vorauszusetzt, noch lange keinen Rechtsanspruch.


naaman  17.01.2022, 08:14

Wer etwas vorauszusetzt, hat noch lange keinen Rechtsanspruch.