Versicherung meldet sich nicht?

2 Antworten

Von Experte siola55 bestätigt

Bei einem guten Versicherer gäbe es ein Agenten/Mitarbeiter/Vermittler/Makler der Dir schon bei der Schadenmeldung erklärt hätte, das dieser Sachverhalt vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Aber solange "Ihr" Menschen für Service und Hilfe eine Mehrbelastung von 5,-€ im Jahr zu viel findet, solang werdet Ihr Euch ärgern.....

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 1988 Versicherungsmakler

kleineMatz 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 17:46

Also ich weiß nicht in welcher Welt du unterwegs bist, aber wenn 140€ im Jahr zu wenig für eine Haftpflicht ist, dann weiß ich nicht. Ich heiß weder Angelage Merkel das mir alle Preise egal sind noch habe ich einen sozialen Minderstatus das sich Vater Staat um alles für mich kümmert.

Aber danke für die aufschlussreiche Antwort

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basiswissen  15.08.2024, 19:32
@kleineMatz

Wenn Du (als single?) 140,- im Jahr für ne PHV zahlst wäre ich sehr gespannt ob die Police den Gegenwert hergibt.
Und sorry: Ich lese hier täglich ebensolche Postings wo meine Anmerkung trifft. Wenn es bei Dir ausnahmsweise daneben war, dann entschuldige ich mich.
Aber es würde nicht erklären, warum Dein Agent nichts dazu sagt, bzw. sich nicht rührt.

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siola55  15.08.2024, 22:07
@kleineMatz

Es kommt nicht auf den Preis an, sondern ob die Gefälligkeitsschäden bei dir mitversichert sind...

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kleineMatz 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 22:24
@basiswissen

Danke für deine Entschuldigung. Das ist sehr nett von dir!
Das ist eben das was mich ärgert. Wenn es kein Haftpflichtfall ist, dann ist es leider so und ich zahle den Schaden. Aber ich weiß von Bekannten, dass sie ebenfalls so eine Situation hatten und das wurde übernommen. Ich finde 5 Wochen schon arg. Und wenn ich den Schaden nun zahle habe ich bedenken, dass die Versicherung sagt „ja, JETZT können wir das nicht mehr übernehmen da Sie ja bereits… „

Aber dennoch danke für die Antwort

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Passiert ist es beim Einladen einer 2,90m langen Arbeitsplatte...

Schäden beim Kfz be- u. entladen sind leider in der PHV ausgeschlossen!!!

Hat der Partner denn keinen Teilkaskoschutz für die Scheibe beim Kfz???

Soll er den Schaden bei Carglass beseitigen lassen und ich schicke die Rechnung mit 150€ an die Haftpflicht? Oder kann sich die Haftpflicht dann vollständig rausziehen aus der Regulierung? Übrigens: HUK-Coburg. Kann man nur abraten...

Hat doch mit der HUK-Coburg nichts zu tun! Hast doch selbst dafür unterschrieben für die Leistungen...

Einfach mal deine Bedingungen genauer lesen unter "Ausschluß". Da mußt du wohl oder übel die 150€ selbst bezahlen.

Sei froh dass du nicht die ganze Scheibe bezahlen mußt...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

wattdennnu2  15.08.2024, 21:51
Schäden beim Kfz be- u. entladen sind leider in der PHV ausgeschlossen!!!

Das, was beschrieben wurde, ist ein Gefälligkeitsschaden!

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siola55  15.08.2024, 22:01
@wattdennnu2

Dazu müßten erst mal Gefälligkeitsschäden mitversichert sein..

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wattdennnu2  15.08.2024, 22:08
@siola55

...auch die HUK-Coburg (dein Lieblings-Versicherer) ist dazu in de Lage.

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siola55  16.08.2024, 15:42
@wattdennnu2

Nicht bei der HUK - für die Leistung als Gefälligkeitsschaden müssen diese 2 Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der VN wünscht, dass die HUK diese Leistung erbringt
  2. ein anderer Versicherer (z.B. Teilkasko des Geschädigten) ist nicht zur Leistung verpflichtet.

Nur dann wäre eine Gefälligkeit gegeben...

Ergo muß die Teilkasko für den Glasbruch des Geschädigten leisten!

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kleineMatz 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 17:43

Das stimmt nicht was du hier schreibst!

Ausgeschlossen ist ein Schaden, der beim „Führen eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Weg“ entstanden ist. Ich habe das Fahrzeug weder geführt noch befanden wir uns auf öffentlichem Weg.

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siola55  15.08.2024, 22:00
@kleineMatz

Kannst du denn nicht lesen??? Es geht nicht ums Fahren, sondern be- u. entladen ist in dem PHV- Schutz nicht versichert!!!

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kleineMatz 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 22:17
@siola55

Selbstverständlich kann ich lesen. Bleib mal bitte sachlich. Genau mein geschriebener Satz steht im Vertrag bei „ausgeschlossen ist…“ - ich gebe es so wieder wie ich es verstehe. Ich bin schließlich kein Experte im Versicherungsrecht. Sonst würde ich die Frage hier nicht stellen und müsste mir nicht solche Nettigkeiten durchlesen.

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