Versand von Artikeln ab 18?

5 Antworten

Die Alterskontrolle erfolgt auf Sicht. Das heißt: Der Zusteller prüft zunächst mit einem Blick ins Gesicht des Entgegennehmenden, ob das geforderte Mindestalter offensichtlich erreicht ist. Hat er Zweifel an der geforderten Mindestaltersgrenze, kontrolliert er die Einhaltung von Ü16 bzw. Ü18 anhand eines Legitimationspapiers. Die Sendung wird dann an den Empfänger persönlich oder einen Ersatzempfänger* übergeben. Somit unterstützt das Produkt das Verantwortungsbewusstsein der Händler beim Versand altersbeschränkter Waren, da nicht an Kinder und Jugendliche zugestellt wird. Dieses Verifizierungsverfahren macht es aber auch für den Empfänger einfach, Produkte mit Altersbeschränkung zu bestellen.

Hinweis: Die Deutsche Post ist nicht berechtigt, Rechtsberatung für ihre Kunden zu leisten. Es liegt in Ihrer Verantwortung zu prüfen, ob die Alterssichtprüfung den gesetzlichen Anforderungen der von Ihnen verschickten Inhalte entspricht.

*Bei einem Ersatzempfänger handelt es sich um eine Person, die an der Empfängeradresse anzutreffen ist und das geforderte Alter aufweist (z.B. Erziehungsberechtigter).

https://www.deutschepost.de/de/a/alterssichtpruefung.html

Kann solche Pakete auch Jemand anders in Empfang nehmen?

Bei einer "Alterssichtprüfung+18" = Ja. Der Ersatzempfänger muss natürlich volljährig sein.

Bei einem "Ident-Check+18" = Nein

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hi,

wenn Du damit die 'Alterssichtprüfung' meinst:

  • der Bote kann per Sicht oder Ausweis kontrollieren. Denkt er die Person die vor ihm steht ist alt genug, übergibt er sie ohne Ausweis. Ist er sich unsicher, fordert er diesen und überprüft das Alter.
  • In der Filiale wird zwingend der Ausweis verlangt, da das System das so fordert (Eingabe Geburtsdatum) und nicht umgangen werden kann (bei der Abholung in einer Filiale muss aber sowieo immer eine Ausweiskontrolle erfolgen)

In beiden Fällen kann eine andere Person, ein Bevollmächtigter, die Sendung annehmen/abholen.

Es gibt aber auch die 'ID-Prüfung':

  • diese kann NUR der Empfänger und nur mit Prüfung des Ausweises erhalten. Keine Bevollmächtigung möglich.

Gruß0

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn der Artikel nur an Volljährige versandt wird, muss der Empfänger seinrn Ausweis vorzeigen.

Kein anderer erhält das Paket!


kisstoday 
Beitragsersteller
 10.07.2019, 07:53

Aber kann das nicht auch Jemand anders machen oder muss ich das sein?

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Es darf nur per Ausweisprüfung ausgehändigt werden. Dann musste aber auch angeben das der Inhalt nicht jugendfrei ist