Vermisstenanzeige?


14.10.2021, 14:06

Ob das ins Bundeszentralregister der betreffenden Person rein kommt oder sinst wie eingetragen ist wird ?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

-im polizeilichen Führungszeugnis? Nein, wieso, welcher Grund sollte da vorliegen?

-bei jugendlichen Streunern, bzw. Vermissten bei denen angenommen werden könnte, dass sie einer Straftat zum Opfer gefallen sind? Was würdest du das sagen, wenn dies nicht so wäre? Und was passiert mit der "Akte"? Das ist vom Einzelfall abhängig. Liegen Strafanzeigen zugrunde geht die Akte im Original an die Staatsanwaltschaften, je nach Bundesland gibt es Aktenkopien in Zeitablagen.

-bei präventiven Geschichten, wie z.B. Streunern ist das eine Einzelfallprüfung. Die Akten werden nach dem jeweiligen Polizeigesetz aufbewahrt, die Dauer ist abhängig vom Fall und das ist auch gut so. Kann diese Akte jemand sehen? Nein.


Einefrage785 
Beitragsersteller
 13.10.2021, 18:41

Also nach dem der Fall Friedrich geklärt wurde und alles gut gegangen ist

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Einefrage785 
Beitragsersteller
 14.10.2021, 14:09
@Eckengucker

Kommt dss ins Zentralregiester oder wird das irgendwie gespeichert wenn es gut ausgegangen ist. Das Friedrich sollte friedlich heißen sorry war aufgeregt

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Eckengucker  14.10.2021, 16:40
@Einefrage785

Du denkst an das BZR, das Bundeszentralregister. Dort werden rechtskräftig verurteilte Taten eingetragen, keine Vermisstenfälle. Was du evtl. meinen könntest wäre die Fahndung, eine Ausschreibung zur Suche nach dem Aufenthalt? Das ist natürlich der Fall, wie sollte sonst die Hamburger Polizei wissen, dass in München jemand vermisst wird. Schließlich wird hier keine Straftat erfasst, sondern es besteht die Möglichkeit, dass die vermisste Person wie schon gesagt an Leib und Leben gefährdet ist oder Opfer einer Straftat wurde.

Wird die Person gefunden oder erledigt sich der Sachverhalt auf andere Weise, wird die Fahndung gelöscht. Fahndung heißt übrigens nicht Festnahme, die Suche hat die Aufgabe die Situation abzuklären und die Person wird in der Regel wieder entlassen, Außnahmen wären Unterbringungsbeschlüsse o.ä (z.B. Psychiatrie, ansteckende Krankheit). Ich hoffe die Erklärung ist soweit nicht zu umständlich, aber du beginnst konkret nach Details zu fragen.

Wenn die ERWACHSENE Person es übrigens nicht wünscht wird niemand außer der ausschreibenden Dienststelle benachrichtigt. Schließlich ist es jedermanns Recht so zu leben wie er wünscht. Das gilt nicht für JUGENDLICHE. Dort wird der gesetzliche oder leibliche Vormund um Entscheidung gebeten.

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