Verminderte Anzeige wegen des Sprühens eine Feuerlöschers ?

Simon4x4  25.07.2024, 09:22

Was soll denn eine verminderte Anzeige sein? Anzeige sagt nichts über Strafe aus - 5 Euro bis Lebenslänglich ist beides schon rausgekommen

Jkoblol 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 09:38

Also der Polizist hat gesagt dass die Anzeige nicht vermerkt wird. Das heist, dass das ich immer noch Beamter werden.

5 Antworten

...minimalst über dem Fluss gesprüht..

Ob minmal oder maximal, das nennt sich Gewässerverunreinigung. Die Folge von so etwas könnten absterbende Lebewesen um Fluss oder auch Pflanzen darin sein.

Wenn es sich auch noch evtl. um ein Naturschutzgebiet oder sogar um ein Trinkwasserschutzgebiet handelt, dann wiegt diese Tat umso schwerer. Selbst der Versuch einer Verunreinigung ist bereits strafbar.

Das Strafmaß bestimmt ggf. ein Richter.

Beim nächsten Unfug mal voer drüber Nachdenken, wwas für Folgen dein eigenes Handeln für die Umwelt oder andere Menschen haben könte ;-)


Jkoblol 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 10:03

Das war der Main. ICh weis das es nicht schlau war aber ich finde das ist echt ein bisschen übertrieben von der polizei

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Simon4x4  25.07.2024, 11:00
@Jkoblol

Ich finde das nicht übertrieben. Ihr werdet schon keine krasse Strafe kriegen.

Aber wenn die Polizei da gar nichts sagt, dann finde ich darf jeder ein bisschen was reinwerfen.

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Geoka  25.07.2024, 13:27
@Jkoblol

Nein, ihr seid halt erwischt worden. Wenn jeder so denkt und 10.000 Leute sprühen nur "minimalst" den Inhalt eines Feuerlöschers in den Main, wie schaut der dann wohl aus?

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vermutlich sozialstsunden. Evt. aber Schadensersatz falls das Wasser gereinigt werden musste, der kann schnell sehr teuer werden.

Also der Polizist hat gesagt dass die Anzeige nicht vermerkt wird. Das heist, dass das ich immer noch Beamter werden.

Darf der Polizeibeamte gar nicht bestimmen.
§ 324 StGB Gewässerverunreinigung ist mit Geldstrafe oder bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bewehrt, und obendrein ein Offizialdelikt, das muß sogar von Amts wegen verfolgt werden. Der Polizist würde sich der Strafvereitelung im Amt strafbar machen, wenn er das nicht verfolgen läßt.

Strafzumessung ist Sache von Staatsanwaltschaft und Gerichten.

Bitte wende Dich an Deine Erziehungsberechtigten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Geldstrafe gibt's für Minderjährige nicht.

Vermutlich Sozialstunden. Manchmal macht man auch einfach nur so ne Gerichtsverhandlung und der Richter ermahnt die Jugendlichen.

Oder nichts. Anzeige heißt noch nicht Strafantrag.


ZuumZuum  25.07.2024, 10:09

Stimmt, eine Anzeige erfolgt von Amts wegen (Offizialdelikt), ein Strafantrag stellt der Geschädigte selber (Antragsdelikt).
Hier MUSS der Polizeibeamte eine Anzeige fertigen, weil der § 324 StGB ein Offizialdelikt ist, und von Amts wegen verfolgt werden MUSS. Tut er das nicht macht er sich der Strafvereitleung im Amt strafbar.

Auch eine Verurteilung nach Jugendsrafrecht findet sich im Bundeszentralregister wieder. Der FS möchte ja Beamter werden, dreimal darfst Du raten wo man die Zuverlässigkeit abfragt...richtig, im BZR.

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