Verminderte Anzeige wegen des Sprühens eine Feuerlöschers ?
Ich habe mit ein paar Freunden einen Feuerlöscher gekauft und minimalst über dem Fluss gesprüht. Ganz kurz danach kam die Wasserschutzpolizei und hatte unsere Daten aufgenommen. Es war ein abc Feuerlöscher. Es wird eine verminderte Anzeige geben und eine Bestrafung geben. Jetzt zu meiner Frage: Was könnte eine mögliche Strafe sein? Sozialstunden? Geldstrafe? und in welchem Ausmaß ist die Strafe?
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Was soll denn eine verminderte Anzeige sein? Anzeige sagt nichts über Strafe aus - 5 Euro bis Lebenslänglich ist beides schon rausgekommen
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Also der Polizist hat gesagt dass die Anzeige nicht vermerkt wird. Das heist, dass das ich immer noch Beamter werden.
5 Antworten
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...minimalst über dem Fluss gesprüht..
Ob minmal oder maximal, das nennt sich Gewässerverunreinigung. Die Folge von so etwas könnten absterbende Lebewesen um Fluss oder auch Pflanzen darin sein.
Wenn es sich auch noch evtl. um ein Naturschutzgebiet oder sogar um ein Trinkwasserschutzgebiet handelt, dann wiegt diese Tat umso schwerer. Selbst der Versuch einer Verunreinigung ist bereits strafbar.
Das Strafmaß bestimmt ggf. ein Richter.
Beim nächsten Unfug mal voer drüber Nachdenken, wwas für Folgen dein eigenes Handeln für die Umwelt oder andere Menschen haben könte ;-)
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vermutlich sozialstsunden. Evt. aber Schadensersatz falls das Wasser gereinigt werden musste, der kann schnell sehr teuer werden.
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Also der Polizist hat gesagt dass die Anzeige nicht vermerkt wird. Das heist, dass das ich immer noch Beamter werden.
Darf der Polizeibeamte gar nicht bestimmen.
§ 324 StGB Gewässerverunreinigung ist mit Geldstrafe oder bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bewehrt, und obendrein ein Offizialdelikt, das muß sogar von Amts wegen verfolgt werden. Der Polizist würde sich der Strafvereitelung im Amt strafbar machen, wenn er das nicht verfolgen läßt.
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Strafzumessung ist Sache von Staatsanwaltschaft und Gerichten.
Bitte wende Dich an Deine Erziehungsberechtigten.
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Geldstrafe gibt's für Minderjährige nicht.
Vermutlich Sozialstunden. Manchmal macht man auch einfach nur so ne Gerichtsverhandlung und der Richter ermahnt die Jugendlichen.
Oder nichts. Anzeige heißt noch nicht Strafantrag.
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Stimmt, eine Anzeige erfolgt von Amts wegen (Offizialdelikt), ein Strafantrag stellt der Geschädigte selber (Antragsdelikt).
Hier MUSS der Polizeibeamte eine Anzeige fertigen, weil der § 324 StGB ein Offizialdelikt ist, und von Amts wegen verfolgt werden MUSS. Tut er das nicht macht er sich der Strafvereitleung im Amt strafbar.
Auch eine Verurteilung nach Jugendsrafrecht findet sich im Bundeszentralregister wieder. Der FS möchte ja Beamter werden, dreimal darfst Du raten wo man die Zuverlässigkeit abfragt...richtig, im BZR.
Das war der Main. ICh weis das es nicht schlau war aber ich finde das ist echt ein bisschen übertrieben von der polizei