Vermieter will mich im 9. MONAT der Schwangerschaft zum streichen nötigen.?
Guten Tag,
Meine Vermieterin ist seid meiner Kündigigung der wohnung sehr schroff und unhöflich, meine Mutter und ich hatten die wohnung gemeinsam gemietet, was bedeutet wir müssen beide die Renovierung machen.
Allerdings setzt die Vermieterin jetzt nur mich Unterdruck das wenn ICH die wohnung nicht streiche sie mir den teuersten Maler auf meine kosten bestellen wird, ich fühle mich sehr unter Druck gesetzt dadurch, was im 9. MONAT einer Schwangerschaft nicht so toll ist. Sie sagt ich Solle mich einfach auf die Leiter stellen und die decke Pinseln um mir die zusätzlichen kosten zu sparen weil sie mir das sonst berechnet..darf sie mich so unter Druck setzen und muss ich der Arbeit nachgehen im neunten Monat? .
Meine Mutter hatte einen Autounfall und konnte dementsprechend nicht streichen, leider lässt sich die Vermieterin auf keine Einigung ein und beschimpft uns...
13 Antworten
Sie kann es fordern, natürlich.
Und wenn Du es in Deiner jetzigen Situation nicht ausführen kannst, musst Du Dich nach jemanden umschauen, der das für Dich tun kann.
Es kommt ganz darauf an, was und wie dies in deinem Mietvertrag steht.
Frage doch mal im Bekanntenkreis, Freundeskreis etc., ob nicht ein paar Leute aus Gefälligkeit bei dir streichen können? Du kaufst für alle Kuchen und Getränke und stellst gute Musik an und deine Freunde fühlen sich gut, weil sie helfen und haben die Arbeit in kurzer Zeit erledigt.
Alternativ poste mal auf lokalen, sozialen Medien (vom Stadtviertel etc.), ob nicht jemand Lust auf eine gute Tat, eventuell mit geringer Vergütung oder Gegenleistung, hätte und bei dir streichen würde. Vielleicht hast du noch Sachen, die du nicht mehr brauchst und im Tausch anbieten könntest oder kannst etwas wie Nähen, das du im Tausch anbieten könntest.
Ja, die Vermieterin kann tatsächlich verlangen, dass die Wohnung gestrichen wird, von euch oder auf eure Kosten.
Ansonsten müsst ihr halt mal in eurem Bekanntenkreis fragen.
Ja, die Vermieterin kann tatsächlich verlangen, dass die Wohnung gestrichen wird, von euch oder auf eure Kosten.
Nein, das ist nicht korrekt. Es kommt auf den Mietvertrag an, was da unter Renovieren und streichen in welchem Zeitraum steht.
Nein, das hat nichts mit Renovieren zu tun. Wenn im Laufe der Zeit die Wände gelblich werden oder dunkel aus welchem Grund auch immer, kann ein Vermieter verlangen, dass die Wohnung so abzugeben ist, wie man sie erhalten hat. Bis auf die normalen Abnutzungsmängeln natürlich. Das steht übrigens auch in fast jedem Mietvertrag.
Noch immer nicht korrekt......ich gehe mal von einer normalen Nutzung aus, nicht von einem starken Raucher z.B. Da gibt es vorbestimmte Zeiträume für eine Renovierung. Steht im Mietvertrag oder man kann das beim Mieterbund erfragen.
Sie hat sehr schrof abgelehnt das wir uns selbst um einen Maler kümmern. Das wurde ihr angeboten darauf geht sie nicht ein. Und sie besaß die ganze Zeit einen Schlüssel für unsere wohnung und die Garage wärend wir dort gewohnt haben...
1. Eure Vermieterin hat nicht zu entscheiden, wer malt. Hauptsache, es IST gemalt. Macht es einfach. Sie kann nicht rechtlich dagegen vorgehen.
2. Eure Vermieterin darf nicht in eure Wohnung, wenn es ihr gerade passt. Sie muss sich vorher anmelden und zwar nur, wenn es einen triftigen Grund hat. Kommt sie trotzdem einfach rein, könnt IHR dagegen rechtlich vorgehen.
Der Vermieter darf gar keinen Schlüssel für die Mietwohnung eines Mieters haben. Und sie kann es auch nicht ablehnen, daß ihr euch selbst einen Maler nehmt. Wende dich an den Mieterbund.
Grundsätzlich darf der Mieter selbst renovieren (lassen). Sollte im Mietvertrag das verneint werden, ist die Klausel unwirksam und die Wohnung nur besenrein zurückzugeben.
Nehmt euch einen Anwalt.
Woher hast du diese Weisheit? Im Mietvertrag steht womöglich garnichts dazu. Bzw. es ist nicht wirksam!