Vermieter rückt Kautionsnachweis nicht raus?

2 Antworten

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Auch hat der Mieter einen Anspruch auf einen Nachweis, dass die Kaution auf ein Treuhandkonto angelegt ist. Kommt der Vermieter dem nicht nach, kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend machen (LG Mannheim, WuM 1990, 293, AG Mülheim, WuM 1990, 426).

https://www.mietrecht.org/mietkaution/mietkaution-nicht-angelegt/#google_vignette


vt54fg56vbu 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 16:53

Ich wohne in der Wohnung nicht mehr. Der Vermieter hat mir die Kaution ohne Zinsen wiedergegeben und deshalb bestehe ich auf den Nachweis

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anitari  09.08.2024, 17:00
@vt54fg56vbu

Von wann bis wann warst Du denn Mieter?

Sparzinsen waren ja in den letzten Jahren fast 0.

Auf z.B. 1.000 € gab es etwa 1 Cent pro Jahr

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vt54fg56vbu 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 17:52
@anitari

das ist nicht viel, aber die möchte ich natürlich trotzdem auch haben

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vt54fg56vbu 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 17:53
@vt54fg56vbu

ich glaube allerdings, dass der Vermieter die Kaution nicht angelegt hat und deswegen weder Zinsen auszahlt, noch mir den Nachweis zeigen möchte

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anitari  09.08.2024, 21:52
@vt54fg56vbu

Auf den Nachweis hast Du ja keinen Anspruch mehr weil das Mietverhältnis beendet ist.

Worauf Du Anspruch hast sind die paar Euro Zinsen.

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vt54fg56vbu 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 23:51
@anitari

Aber dafür braucht man doch den Nachweis

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vt54fg56vbu 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 23:54
@vt54fg56vbu

Und weshalb sollte ich jetzt keinen Anspruch mehr darauf haben? Finde dazu nichts

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anitari  10.08.2024, 10:15
@vt54fg56vbu

Weil es diesen Anspruch nur im laufenden Mietverhältnis gibt.

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Der Vermieter ist verpflichtet, über die Details der Anlage der Kaution Auskunft zu geben und die Kautionsanlage nachzuweisen. Wenn dies nicht der Fall ist, kann das strafrechtliche Folgen für den Vermieter haben, denn dies wird als Verstoß gegen die Anlagepflicht als Untreue nach § 266 StGB gewertet.

Also den Vermieter nochmals in Textform oder sogar schriftlich um den Nachweis bitten und ihn auf den evt. Straftatbestand hinweisen.

Kommt der Vermieter dem nicht nach, kann der Mieter nach einem Urteil des Landgerichts Mannheim ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

vt54fg56vbu 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 17:54

Ich würde nochmal ein Schriftstück mit Frist zusenden und hoffen, dass er dann meiner bitte nachkommt

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