Vermieter repariert nur das nötigste?

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Nur zur Ergänzung:

Fragt der mich, ob ich einen Hobbyelektriker kenne, der das nicht reparieren könnte.

Das ist natürlich indiskutabel.

Nach einigem hin und her rief er dann doch einen Fachmann an. Der stellte fest, dass die Elektrik im Haus überhaupt nicht mehr zeitgemäß ist

Das schreiben die Elektriker grundsätzlich immer. Nicht zwangsläufig nur deswegen, weil sie Aufträge möchten, sondern vor allem, um sich im Falle eines evtl. später autretenden Problems / Schadens nicht rechtfertigen zu müssen, sie hätten nicht rechtzeitig gewarnt.

und dringend erneuert werden muss.

Wie bereits in anderen Beiträgen richtig festgestellt wurde, ist eine Ertüchtigung / Sanierung der ELT Installation grundsätzlich zwar immer wünschenswert, ein Anspruch oder eine Verpflichtung existiert für den VM diesbezüglich jedoch nur dann, sollte es entweder eine behördliche oder fachaufsichtliche Anordnung diesbezüglich geben. Ansonsten ist der Zustand, der zum Zeitpunkt der Errichtung / des Einbaus dem genehmigten und technisch zulässigen Standard entsprach aufgrund Bestandsschutzes auch weiterhin zulässig, und rechtlich nicht zu beanstanden.

Erneuern will er nix, kostet Zuviel Geld.

Einspruch.

Das Problem insbesondere bei der elektrischen Installation ist hier (und da spreche ich als Vermieter) gar nicht unbedingt der finanzielle Aufwand, sondern die in D durch die rigiden Vorgaben des VDE erzwungene Pflicht zur Komplettsanierung, sobald man beginnt, eine Installation aufzurüsten bzw. zu ertüchtigen.

Der Gesetzgeber würde eine Ertüchtigung durchaus auch Zug um Zug ermöglichen, aber die Richtlinien des VDE - die Grundlage aller Berufshaftpflichtversicherungen für die Elektrobranchen bilden - gestatten dies schlicht nicht. Und da kein Elektriker entgeltlich riskieren wird, seinen Versicherungsschutz zu verlieren und dann im worst case unbegrenzt lebenslang zu haften, kann man in D Wohnungen nur dann in Bezug auf die Elektrik modernisieren, wenn man eine Komplettsanierung durchführt.

Das geht aber im bewohnten Zustand überhaupt nicht, denn damit wird die Wohnung für mindestens 6, eher 8 - 10 Wochen unbewohnbar. Man darf hier auch nicht vergessen, dass in den meisten Gebäuden mit Installationstechnik von vor den 80er Jahren (und das sind sicher 40 - 50% des Mietwohnungsbestandes) noch keine Leerrohre verlegt wurden, was auch bedeutet, es müssen alle betroffenen Wände aufgeschlitzt, Leerorhre verlegt und neue Leitungen eingezogen werden.

Zeitgemäß oder nicht mehr den Vorschriften entsprechend sind zwei paar Stiefel! Nicht mehr der Vorschrift entsprechend muß er für Erneuerung sorgen und könnte selbst der "Fachmann" bei Flickschusterei zur Rechenschaft gezogen werden! Bei nicht mehr Zeitgemäß und noch gerade so im zulässigen Rahmen, wird der "Fachmann" wissen in wie weit er "flicken" kann ohne selbst belangt werden zu können!? Am besten solchen Vermietern den Rücken kehren und was neues suchen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Er wird das machen müssen, was Du vereinbart hast für den Mietgegenstand.

Schaue also einfach in Deine Urkunde und bitte ihn, sich vertragsgerecht zu verhalten.

Zudem, Handwerker, die mich in die Pfanne hauen, waren mal meine Handwerker.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, alles auf den neusten Stand zu bringen. Es muss (gefahrenlos) funktionieren, auf mehr hat man da keinen Anspruch.

Er muss die Reparaturen nicht so ausführen, wie du es möchtest.

Nur so, dass die Anlagen funktionieren.

Wenn er will, dass alle paar Wochen wieder repariert werden muss und das viele Geld dafür ausgeben möchte, ist das seine Entscheidung für sein Eigentum.