Vermieter macht Ärger wegen Motorrad?
Guten Tag und herzlich willkommen zu meiner ersten Frage. Ich lebe mit meinen 2 Kindern in einer Mietwohnung, zu der laut Mietvertrag auch eine Garage gehört, die der Vermieter allerdings im Laufe der letzten Jahre immer mehr für sich beansprucht. Er hat uns und den Nachbarn, die in seinem Haus in einer Wohnung wohnen einen billigen Schuppen gebaut, der inzwischen aufgrund von Rost und Nässe im inneren nicht mehr zu benutzen ist. Mein jüngerer Sohn hat seit rund einem Jahr ein Motorrad. Da gab es schon Stress, weil der Vermieter der Meinung war, dass der „Schuppen“ ja dafür da ist. Ist aber inzwischen geklärt. Jetzt möchte mein älterer Sohn sich auch ein Motorrad kaufen und es selbstverständlich in die Garage stellen. In der Garage stehen außer das Motorrad von meinem Sohn nur Sachen vom Vermieter (unter anderem das Motorrad von seinem Sohn). Außerdem hat er gestern eine Wallbox (Ladestation für E-Autos) in der Garage montiert. Was kann mein großer jetzt machen ?
9 Antworten
Ich versteh echt nicht Dein Problem.
Wenn Dir die Garage vermietet wurde kannst Du dort abstellen was Du willst und der Vermieter hat dort keine Sachen zu lagern und er darf die Garage nicht benutzen.
Wie wäre das, wenn sich beide daran halten?
Wenn die Garage per Mietvertrag komplett an Euch vermietet wurde (also nicht nur teilweise bzw. ein Stellplatz o.ä. dann darf der Vermieter nicht mal einen Schlüssel dafür haben sondern hätte alle vorhandenen Schlüssel an Euch übergeben müssen. Des Weiteren darf er die vermietete Garage nicht ohne Euer Einverständnis betreten - außer für eine Begehung zwecks Überprüfung des Zustandes, und das muss er rechtzeitig ankündigen.
Da ein Garagenplatz ( also Platz für mindestens 1 PKW ! ) Bestandteil Eures Mietvertrages ist , würde ich versuchen mich mit den anderen Mietern zu solidarisieren und gemeinsam gegen den Vermieter vorzugehen.
D.h. mit den anderen Mietern abstimmen und dann erst einmal einen gemeinsamen Brief an den Vermieter schreiben, in dem Ihr ihm eine angemessene Frist setzt (z.B. 2-3 Wochen) , die Garage für Euch komplett zu räumen . ( bzw. die Fläche gem. Mieteranzahl ) .
In dem Schreiben dann schon ankündigen, das falls es zu keiner Einsicht kommt, Ihr die Sachlage über einem Anwalt ggf. gerichtlich durchsetzen werdet.
Der Vorteil ist dann, das Ihr Euch auch die Kosten teilen könnt und das dann kein Mieter alleine "als Doofer / Aufhetzer" darsteht.
Ich lebe mit meinen 2 Kindern in einer Mietwohnung, zu der laut Mietvertrag auch eine Garage gehört, die der Vermieter allerdings im Laufe der letzten Jahre immer mehr für sich beansprucht.
Wenn die Garage zum Mietvertrag gehört, dann haben die Sachen des Vermieters dort nichts zu suchen.
Ich gehe davon aus, dass es nichts bringt ihn höflich darum zu bitten seine Sachen aus der Garage zu entfernen (wer so dreist ist lässt sich von Gesetzen meist nicht einschüchtern).
Daher Anwalt hinzuziehen und beraten lassen. Ggf. könnt ihr die Miete auch kürzen, weil ihr ja die Garage nicht im vollem Umfang nutzen könnt...
Wenn die Garage im Mietvertrag steht, dann den Vermieter schriftlich bitte alle Dinge die ihm gehören aus der Garage zu entfernen, da ihr sie anderweitig nutzen möchtet.