Vermieter im Haus sind unerträglich, was kann ich tun?
Hallo,
Ich bin vor einem Jahr mit meinen Kindern in eine wunderschöne Wohnung gezogen. Das man mit einem Schlüssel jede Tür dieses Hauses (meine whg, die der Vermieter unter mir, Garagen, Hof, Hauseingang) öffnen kann, wurde mir zu Beginn gesagt und ich hab das so hingenommen. Bei dem wohnungsmarkt war ich einfach froh etwas zu finden.
Ich war stellv. PDL eines Pflegedienstes, habe jetzt allerdings einen kleinen home Office Job wegen meiner Kinder.
Da fingen die Probleme an, als ich nicht mehr täglich zur Arbeit musste. Scheinbar konnten sie vorher während meiner Abwesenheit in die Wohnung und jetzt natürlich nicht mehr.
Seit etwa 4 Wochen bekomme ich regelmäßig Emails, Briefe und WhatsApp, was ich alles falsch mache/ändern soll:
-Das Fenster im Bad ist zu lange offen
-man sieht in meinem Treppenhaus Abteil die Fußspuren meiner Kinder, "nur wenn die sonne drüber scheint, aber trotzdem!"
-mein Auto darf nicht mehr vor der Tür geparkt werden, wie anfangs genehmigt
-ich muss das Wasser abstellen, sobald ich das Haus verlasse
-den Schlüssel den ich verloren habe, (Versicherung übernimmt) hat ja sicher irgendjemand anderes, der ihn nicht rausrückt
-Die Haustüre steht zu lange offen, wenn ich Einkäufe reintrage
-meinen Müll darf ich nicht mehr in Säcken in die Tonnen schmeißen, sondern lose, sonst bekomme sie nach 3 Tüten nichts mehr rein
-das ich den Zylinder zu meiner whgs Tür gewechselt habe, ist mein Recht, aber sie würden nicht verstehen warum...
Nach absolut devotem Verhalten meinerseits und jedem zieperlein ihrerseits nachgebend, folgt laut ansage der Mail heute morgen dann jetzt die Kündigung.
Die Vermieter wollen die Haustüre ab 19Uhr abgeschlossen haben, was ich ätzend finde, weil ich bei Besuch oä immer runter laufen muss und nicht meinen türöffner in der whg nutzen kann. (meine Schwägerin und ich kochen fast tägl zusammen Abendessen, das ist unser knuffelkontakt während corona für unsere kinder), wenn die um 19Uhr gehen, muss ich immer mit runter, sie raus lassen.
Gestern kamen meine kinder und ich um 19.20Uhr nach Hause und ich habe die Tür nur zugezogen, nicht abgeschlossen.
Heute früh kam dann per Mail, ich würde sie fertig machen und sie kündigen uns.
Ich weiß das sie das nicht kann, aber dieser psychoterror macht mich echt fertig. Ich will einfach nur friedlich leben, zahle meine Miete immer pünktlich, befolge die noch so dümmsten ansagen freundlich lächelnd, aber ich merke das meine psyche da langsam wirklich drunter leidet. Ich habe mittlerweile fast panikattacken wenn ich durch das Treppenhaus an deren Wohnung vorbei muss.
Kann ich da irgendwas rechtlich unternehmen? Gibt es irgendeine Form, mich dagegen zu wehren, ohne selbst in die Täter rolle zu rutschen? Für Tips wäre ich sehr dankbar.
7 Antworten
In einem Zweifamilienhaus (ist das eines?) können Dich die Vermieter natürlich kündigen mit um 3 Monate längerer Frist. Somit hättest Du ab jetzt rund 6 1/2 Monate Zeit, um was neues zu finden. Und so lange müsste die Vermieterin Euch noch ertragen. Ob ihr das gefällt oder nicht.
Gegen die Kündigung wirst Du nicht erfolgreich vorgehen können, es sei denn, die Vermieterin beruft sich nicht auf den Paragraphen 573 a BGB und schreibt stattdessen so etwas rein, wie Eigenbedarf, der nach einem Jahr wohl kaum begründet sein kann. Oder einen anderen Grund, der nicht zutrifft. Dann könnt Ihr dagegen vor gehen und zumindest noch mehr Zeit schinden.
In der Zeit bis zum Auszug würde ich mich streng nach Recht und Gesetz verhalten. Gibt es zum Mietvertrag eine Hausordnung? Dann wäre diese einzuhalten, aber mehr auch nicht. Die Vermieterin könnte dann mit immer neuen Regeln kommen und Du könntest sie getrost ignorieren.
Als erstes sorgst Du dafür, dass außer der Wohnung keine weiteren Räume von den Vermietern betreten werden können, die Du exklusiv angemietet hast. Z. B. Kellerraum oder Garage.
Jedes Mal das Wasser abstellen ist eindeutig zu viel verlangt. Wenn sie nicht mehr in die Wohnung können, ist das auch nicht mehr zu überprüfen.
Auf Whatsapp blockierst Du sie.
Das Badfenster lässt Du so lange offen, wie es nötig ist, aber fang Dir keinen Schimmel ein.
Fußabdrücke im Treppenhaus werden nur im Rahmen der normalen Sauberkeitspflicht (Hausordnung?) beseitigt.
Die Haustüre bleibt so lange offen, wie es für Dich nötig ist. Müllsäcke oder -tüten verwendest Du weiterhin. Wenn die Tonnenkapazität zu gering ist, muss sie eben eine größere anschaffen.
Wenn die Haustür nach 19.00 Uhr von der Vermieterin abgeschlossen wurde, machst Du sie wieder auf. Verbiete ihr, die Haustür nachts abzuschließen, wenn es keinen anderen sicheren Fluchtweg aus dem Haus gibt.
Stelle devotes Verhalten ein und befreie somit Deine Psyche. Gib der Vermieterin auch mal knallhart, aber ohne Beleidigung Antwort, wenn sie mal wieder meint, sie müsse Dich erziehen.
Deinen Auszug kannst Du damit zwar nicht verhindern, aber vielleicht erreichst Du damit, dass dieser Geizkragen nie mehr vermietet und somit keine anderen Leute mehr diesem Terror ausgesetzt werden.
Nein, die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags. Eine einseitige Änderung der Hausordnung wäre eine Vertragsänderung, der man nicht zustimmen muss.
Da könnte doch jeder kommen und jede Woche sich was neues ausdenken. Die Änderung einer Hausordnung kommt also nur dann in Frage, wenn alle Mieter eines Hauses zustimmen, was bei einem einzigen Mieter im Haus bedeutet, man muss mit dieser Mietpartei reden, um sich zu verständigen und die Änderung rechtswirksam in den Vertrag aufzunehmen.
Hast Du also mit Unterschrift unter den Mietvertrag eine Hausordnung akzeptiert und es kommen ein oder mehrere Nachträge, dann weise diese zurück.
Rechtlich kannst du theoretisch viel unternehmen und auch faktisch. Zum Beispiel kannst du das Schloss an deiner Wohnungstür tauschen, der Vermieter hat keinen Anspruch die Wohnung frei betreten zu können.
Achte darauf, dass du bei einem Auszug das Schloss wieder zurücktauschen kannst. Solange du die Wohnung im normalen Maße nutzt kann dir der Vermieter auch keine Vorgaben machen, z.B. Stichwort Fenster.
Insofern sehe ich rechtlich für dich gar keine Themen, denn du verhältst dich konform. Nur im Hinblick auf die "Kündigung" solltest du widersprechen, die ist nicht rechtens und geht auch niemals durch.
Faktisch befürchte ich aber, dass du trotz diversen Möglichkeiten keine Ruhe bekommst. Dein Vermieter ist ja offenkundig selbst in Person das Problem und die Person kannst du nicht ändern.
Ich befürchte, dass nur zwei Möglichkeiten bleiben: Durchhalten und so gut es geht die Situation verbessern oder ausziehen.
Nur im Hinblick auf die "Kündigung" solltest du widersprechen, die ist nicht rechtens und geht auch niemals durch.
Wenn es ein Zweifamilienhaus ist...
Noch ist die Kündigung nicht da, aber in einem Zweifamilienhaus - von Vermieters selbst bewohnt -, kann vermieterseits fristgerecht gekündigt werden, wobei sich die Frist um 3 Monate verlängert.
Ist die Kündigung da und damit der Auszug unausweichlich, würde ich mich als die Mieterin so verhalten, dass die Leute in den nächsten 6 Monaten nichts mehr zu lachen haben.*) Die sollen sich ruhig überlegen, was sie an ihr gehabt haben, als sie noch alle Anweisungen befolgt hat.
Damit meine ich nicht irgend einen Terror oder was Unrechtmäßiges, sondern einfach nur verhalten, wie sich normale Mieter verhalten dürfen. Das würde wahrscheinlich schon ausreichen.
Ich bin altenpflegerin, weiß also wie schwierig Menschen im Alter werden können. Aber das ist ja untragbar geworden. Wären die nicht über 70, wäre ich hier schon die Wände hochgegangen. Die haben Glück, dass ich so ruhig bin. Wenn ich die Kündigung habe, kanns aber mal passieren das mein Fenster länger als 10min geöffnet ist oder ich extra lange die Tür fürs Einkäufe wegräumen offen lasse. Für mehr bin ich leider nicht der Typ. Wobei sies echt verdient hätten.
Ja, die Frist ist richtig. ABER: Ein Vermieter braucht bei seiner Kündigung immer einen Grund, welchen er auch benennen muss in der Kündigung.
Die üblicherweise anerkannten Gründe sind Eigenbedarf, Pflichtverletzung durch den Mieter (keine Zahlung des Mieters), Einschränkung in der angemessenen Verwertung des Grundstücks.
Alles ist aus dem Sachverhalt nicht ersichtlich und daher wäre eine pauschal ausgesprochene Kündigung wohl eher unwirksam. Natürlich muss man sich wehren etc.
Aber mit einer einfachen Kündigung ohne entsprechenden Grund ist ein Auszug bei weitem nicht unausweichlich.
ABER: Ein Vermieter braucht bei seiner Kündigung immer einen Grund, welchen er auch benennen muss in der Kündigung.
Das ist beim §573 a eben nicht notwendig, denn da geht es um Mietverhältnisse, in denen ein Hauseigentümer, der selbst im Haus wohnt, seine Mieter einfach nicht mehr riechen kann. Das als Grund anzugeben, wäre ziemlich sinnlos.
Lies Dir mal den ganzen Text diese Paragraphen durch. Ein Bezug auf diesen Paragraphen reicht aus. Eine Begründung entsprechend der übrigen Absätze des Paragraphen 573 ist nicht notwendig.
Der Bezug auf die Bestimmungen dieses Paragraphen reicht aus.
Den alten Zylinder und die restlichen Schlüssel musste ich vorgestern an die Vermieter übergeben, nachdem das Haustürschloss gewechselt wurde. Ich werde beim Auszug also einfach meinen Zylinder ausbauen.
Da kannst du nix machen. Selbst wenn du rechtlich dagegen vorgehen könntest, seien wir mal ehrlich: Hören diese Spielchen deshalb auf? Werden die Vermieter dadurch, wie durch ein Wunder, zu anderen Menschen, mit anderen Zügen?
Nein.
Tu dir und deinen Kindern einen Gefallen und such nach einer neuen Wohnung. Dort wirst du niemals glücklich werden, egal wie viele Rechtsstreite du ausfechtest.
Ja, ich suche wie verrückt nach was neuem. Aber die 1000euro die ich hier für mich und meine 2 Kinder (4zimmer) zahle, sind im Vergleich noch günstig. Mehr kann ich als alleinerziehende im Moment nicht zahlen.
Ich bin ein sehr friedlicher Mensch, will einfach meine Ruhe. Ich habe auch aktuell keine Kraft für irgendwelche großen Rechts schläge, ich bin einfach verzweifelt und weiß, ich komme hier nicht in absehbarer Zeit raus, wenn ich nicht ne 2 Zimmer Wohnung nehme. :(
1000 inkl NK.
Im Taunus auf dem Land.
Leider kann ich wegen der Schulen der Kinder und der Betreuung durch meine Schwägerin, wenn ich wieder ambulant fahre, nicht in eine andere, wesentlich günstigere Gemeinde ziehen. Ich verzichte gerne auf mein Schlafzimmer und nehme auch 3 Zimmer, aber selbst da bin ich für viele Vermieter als alleinerziehende Altenpflegerin in dieser perfekten mama-papa-1,3 Kinder familiengemeinde nicht die, die auf der Bewerberliste über der Familie mit dem Flughafenjob und xs Porsche steht.
Ich hab mal eine Zweitwohnung am Rande des Taunus, in Bad Soden, gehabt. Ziemlich teure Gegend.
Du hast echt ein Problem mit den Vermietern. Offenbar nehmen sie gerne dein Geld, verhalten sich aber ansonsten wie A....öcher. Ich würde denen knallhart Grenzen setzen, auch eine Wildkamera in der Wohnung installieren und sie ggf. wegen Hausfriedensbruch anzeigen.
Ich würde mich mal in Ruhe mit den Leuten an einen Tisch setzen (vielleicht mit einem Zeugen) und darüber sprechen.
Willst Du das nicht tun, dann würde ich mir einen Anwalt suchen, der den Vermieter mal "aufklärt" und danach alle Spielchen ignorieren.
Hinsichtlich der abgeschlossenen Tür würde ich dem Vermieter klar machen, dass das unzulässig ist. Das Treppenhaus ist der erste Rettungsweg, d.h. wenn im Haus was passiert müsst entweder Ihr aus dem Haus, oder der Rettungsdienst in das Haus kommen.
Das abschließen fing erst vor 3Mon an, da hatte ich sie schon freundlich auf den Fluchtweg hingewiesen, weshalb vorgestern von innen ein für jedermann drehbarer Knauf angebracht wurde, damit wir im Falle eines Feuers oä auch ohne Schlüssel aus dem Haus kommen. Aber den kann beim verlassen des Hauses natürlich kein Besuch von außen wieder abschließen
Abgesehen von all den Nickeligkeiten
Die Vermieter wollen die Haustüre ab 19Uhr abgeschlossen haben,
ist das verboten. Eine Haustüre ist Fluchtweg und darf nicht verschlossen werden. Allenfalls wäre ein ohne Schlüssel zu öffnendes Schloss zulässig (Panikschloss).
Wenn du gegen eine Kündigung vorgehen willst: nimm all die anderen Sachen, Mails usw. mit zu deinem Anwalt. Er wird es zu werten wissen. Und das Gericht auch.
ist das verboten.
Ist es nicht, wenn es andere Fluchtwege gibt. So pauschal kann man das nicht sagen.
wenn es andere Fluchtwege gibt.
Ja, wenn es andere offensichtliche Fluchtwege (Hinweisschilder) gäbe. Es hilft nicht, wenn jemand vor einem Feuer flüchtet und vor der verschlossenen Haustüre steht, wenn irgendwo noch ein andere Fluchtweg wäre, der Flüchtende aber nichts davon weiss.
Furbo, nein oder hast Du schon mal in einem Haus ein Notausgangsschild über einer Terrassentür gesehen?
In solchen Häusern, in denen es nur zwei Wohnungen auf zwei Etagen gibt, ist den Bewohnern in der Regel bekommt, wo man überall ungehindert aus dem Haus kann.
Terrassentür, Balkontür, Kellerausgang, Ausgang in Garage und von dort ins Freie, Ausgang auf eine Dachterrasse, Ebenerdiger Ausgang von einer OG-Wohnung auf einem Hanggrundstück und vieles mehr ist denkbar.
Es schadet nicht, wenn man sich als Bewohner eines Hauses mal Gedanken macht, was man macht, um im Fall eines Brandes in der Nacht fliehen zu können. Man überlegt sich mehrere Szenarien, denkt daran, dass man am besten auf dem Boden kriecht, dass es kein Licht geben wird und dass man dennoch zielsicher zu einem sicheren Ausgang, besser noch zwischen zwei sicheren Fluchtwegen wählen kann, um dann im Fall des Falles trotz Panik das Richtige zu tun.
In einem größeren Mehrfamilienhaus mit mehr als nur 2 Etagen sieht es natürlich anders aus.
Deine Meinung.
Wenn nach einem Brand ein Toter vor der verschlossenen Haustüre gefunden wird, möchte ich nicht in der Haut des Vermieters stecken, der das Verschliessen der Türe angeordnet hat. Auch wenn irgendwo anders noch eine Möglichkeit gegeben wäre, rauszukommen. Wenn jemand in Panik vor einem Feuer flüchtet, läuft er nicht durch das Haus und sucht den Notausgang, sondern nimmt den ihm bekannten Weg, den er auch reingekommen ist - und stirbt. Eine Verurteilung des Vermieters wegen fahrl. Tötung wäre wahrscheinlich.
Danke für deine ausführliche Antwort. Es gibt eine Hausordnung, die sie auch schon schriftlich ergänzt hat. Hat neue Sätze in die alte gepackt und nochmal ausgehändigt. Dort stehen nun viele der neuen Anordnungen. Kann Sie das jetzt alle 2 Wochen machen oder ist irgendwann mal Ende mit ergänzen dürfen?