Vermieter gießt privaten Gemüsegarten?
Hallo zusammen, der Vermieter meiner Mutter hat einen sehr großen Gemüsegarten den er täglich lange gießt. Das dafür benötigte Wasser rechnet er auf die Mieter mit um. Darf er das? Ich finde im Internet nur was über Blumen und Grünanlagen, nichts über Gemüsegärten die der Vermieter alleine nutzt.
Würde mich mal interessieren
1 Antwort
das ist nicht zulässig.. Ob Vermieter oder nicht . Er muss seinen Verbrauch selbst bezahlen und darf diesen nicht auf den Mieter umrechnen.
Was anderes ist es wenn Wasser für den "Allgemein-Garten" verwendet wird wie z.b. Sträucher oder Rasen (wo alle Zugang haben)
Gibt es den eine Wasser Uhr für den Garten ?
ich bin Beirat in einem Mehrfamilienhaus wir haben überall Wasseruhren für die Umlage
Das ist quatsch was hat den Verbrauch nach Qm mit dem Wasser zu tun. ? ich kann in einer 100 Qm Wohnung 1x die Woche baden und einer in einer 1 Zimmer Wohnung sich jeden tag 3x ein Vollbad machen.
Das ist nicht zulässig. Wasser und Heizung müssen grundsätzlich nach "Verbrauch" abgerechnet werden.
Das Wasser darf schon nach qm berechnet werden. Gibt es sogar Gerichtsurteile. Jedoch wohl nicht für den Gemüsegarten.
Habe ich eben noch gefunden!
Die Kosten für Wasser und Abwasser dürfen bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung nach Wohnfläche auf die Mieter des Hauses verteilt werden. Das gilt nach der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 188/07) auch dann, wenn fast alle Wohnungen im Haus mit Wasseruhren ausgerüstet sind.
Danke für die Antwort, im Haus wohnt der Vermieter und 2 Mietparteien, eine Wasseruhr für alle, der Verbrauch wird nach Quadratmeter der Wohnungen abgerechnet.
Das mit Blumen, Rasen usw. ist mir bekannt, nur fand ich eben nichts über Gemüse im speziellen.