Verlobte mit meinem KfZ geblitzt, muss ich sie anschwärzen?

4 Antworten

Verlobte mit meinem KfZ geblitzt, muss ich sie anschwärzen?

Nein, für Verlobte gilt ebenfalls das Zeugnisverweigerungsrecht: §52 StPO:

(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt

1.der Verlobte des Beschuldigten;

2.der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;

2a. der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;

3.wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.

Sehe ich das quasi richtig, dass ich den Verstoß NICHT zugeben kann, angeben kann dass ich nicht der Fahrer war, aber ebenso nicht die Angaben des Verantwortlichen ausfüllen muss?

Genau. Du kreutzt an, dass du den Verstoß nicht zugibst, da du nicht der Fahrer warst. Weiter machst du keine Angaben. Dann passiert folgendes:

Die Bußgeldstelle besorgt sich von der Meldebehörde dein hinterlegtes Passbild und prüft, ob der Fahrer tatsächlich nicht mit dir identisch ist. Das werden sie feststellen und dich von der Liste streichen. Dann beginnt das Verfahren zur Fahrerfeststellung. Dazu lassen sie sich im weiteren alle Passbilder von Leuten kommen, die unter derselben Meldeadresse wie du gemeldet sind. Meistens ist der Fahrer dann dabei und der erhält einen eigenen Anhörungsbogen. Das muss innerhalb von 3 Monaten passieren, weil die Sache sonst verjährt ist.

Wenn die Fahrerin nicht durch dieses Verfahren festgestellt werden kann, bekommt deine zuständige Polizeidienststelle das Blitzerfoto und eines Tages steht ein Beamter damit vor deiner Tür und fragt, ob du die Person auf dem Foto kennst. Wenn dabei zufällig deine Verlobte die Tür aufmacht oder sich blicken lässt, ist der Fall erledigt. Dann nehmen sie ihre Personalien auf und melden die an die Bußgeldstelle. Da du nach wie vor die Aussage verweigern kannst und auch nicht begründen musst, warum, selbst wenn die raffiniert nachbohren, klingeln sie in der Nachbarschaft und fragen da rum, wer die Dame auf dem Foto kennt. Wenn sie den Namen und die Adresse rauskriegen, geht der Anhörungsbogen dorthin und auch dass muss innerhalb von drei Monaten erledigt sein, weil sonst die Verjährung eintritt.

Also wenn man es raffiniert genug anstellt, dass sich die ganze Sache genügend verzögert, sodass man in die Verjährungsfrist kommt, kann man eine Strafe auch umgehen. Man darf allerdings niemals eine falsche Person als Schuldigen angeben, weil das wiederum strafbar ist.

wo ist das Problem?
zahlt das Bußgeld und gut ist, wenn du unbedingt ein Fahrtenbuch führen willst, dann viel Spaß dabei.

Würde ca. 150€ und einen Punkt in Flensburg kosten. Davon abhängig kannst du dir überlegen, welcher Aufwand sich lohnt.

Du kannst jederzeit sagen, daß du gerne eine Aussage machst, aber leider nicht erkennst, wer das auf dem Foto sein soll. Dann wird die Polizei einige weitere Untersuchungen machen (z.B. wer wohnt alles in den Haus) und ggf mal vorbeischauen, ob nicht zufälligerweise genau diese Person aufmacht, wenn sie klingeln.

Finden sie die Person heraus, wird es relativ teuer, weil sie dir ihren Zusatzaufwand in Rechnung stellen.

Finden sie es nicht heraus, wird die Sache evtl. beigelegt oder du musst ein Fahrtenbuch führen.


ScottMcCloud  21.08.2024, 13:18

Da wird gar nix in Rechnung gestellt. Er darf die Aussage verweigern. Wenns trotzdem rauskommt kostet es das "Original" Bußgeld und nichts weiter.

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anwesende  21.08.2024, 13:22
@ScottMcCloud
Da wird gar nix in Rechnung gestellt.

Da habe ich eine ganz andere Erfahrung gemacht.

Er darf die Aussage verweigern. 

Nein, darf man nur bei nahen Verwandten. Und dann wissen die, wo sie suchen müssen. Also einfach sagen, daß man nichts erkennt.

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ScottMcCloud  21.08.2024, 13:24
@anwesende

§52 StPO

(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt

1.der Verlobte des Beschuldigten;

2.

der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;

2a.

der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;

3.

wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.

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Wenn du keine Ahnung hast behaupte doch nicht einfach was.

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anwesende  21.08.2024, 13:28
@ScottMcCloud

Punkt 1: Und was davon sind keine nahen Verwandten, wie ich es gesagt habe?

Punkt 2: Wenn du hier nur pöbeln willst, dann halte dich einfach heraus.

Punkt3: Ich bleibe bei meinem Tipp, nicht zu sagen, in welchem engen Kreis sie suchen müssen, sondern zu sagen, daß man nichts erkennt.

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ScottMcCloud  21.08.2024, 13:46
@anwesende

Er darf die Aussage verweigern, weil es seine Verlobte ist. Vielleicht liest du die Frage erstmal richtig durch.

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anwesende  21.08.2024, 14:16
@ScottMcCloud

selbstverständlich darf er das und das habe ich auch nie bestritten. Aber wenn er das macht, dann wissen sie genau in welchem kleinen Umkreis sie suchen müssen. Dann gibt es eine Anfrage beim Melderegister und einen üblicherweise erfolgreichen Abgleich mit dem dort beim letzten Pass hinterlegten Foto. Ich kann dir sogar genau sagen, was diese Anfrage kostet ;-)

Also verweigert man nicht die Aussage, sondern sagt einfach nur, daß man nichts erkennt.

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das ist quasi richtig, dass Du den Verstoß nicht zugeben kannst, weil Du es ja nicht gewesen bist, das wird sich doch sicher auch aus dem Foto ergeben.

Trotz fehlen eines Überweisungsträgers wirst Du doch eine Möglichkeit finden, den geforderten Betrag zu zahlen.

Du kannst natürlich auch ihnen schreiben, dass Frau xy, wohnhaft in z, Deine Verlobte ist, aber Du nicht sagen musst, dass sie gefahren ist, weil Du eine Aussageverweigerungsrecht nach 52 StPO hast.