Verkehrsteilnehmer fährt im Kreisverkehr über die Mittelinsel und Andere muss ausweichen (verletzt sich)?
Wie sieht hier die Schuld nach der Rechtsprechung aus (§8 Abs. 1a StVO)?
Ist das eine Körperverletzung oder ein §315c
Mit freundlichen Grüßen Julian
2 Antworten
Wer durch sein Fehlverhalten einen Unfall verursacht bei dem ein Anderer verletzt wird begeht immer eine Körperverletzung. Hier allerdings nicht nach 315c, sondern nach 224.
Okay, trotzdem würde ich den §229 StGB lieber nehmen wollen, weil das ja nicht mit Absicht (dolus eventualis) geschah.
Nichtsdestotrotz vielen Dank dir!
Mit 229 StGB hast Du natürlich Recht, da war ich zu fix dabei.
wenn der Fahrer, der über die Mittelinsel gefahren ist, ein Trecker mit langem Anhänger war (für den der Kreis also zu eng ist) wäre es dann immer noch "Fehlverhalten" oder wäre es dann irgendwie "pech gehabt"?
(interessiert mich nur, ist mir noch nicht passiert)
Natürlich ist es ein Fehlverhalten, sofern das andere Fahrzeug schon im Kreisverkehr ist, es kommt dann nämlich von rechts.
Nach meinem Verständnis setzt die KV eine aktive Tat voraus.
Hier wurde die Person nicht durch die aktive Tat des Täters verletzt, sondern in Folge einer eigenen Reaktion.
Wäre das trotzdem nicht kausal, denn wenn der Verkehrsteilnehmer nicht die Mittelinsel überfahren hätte, müsste die Andere nicht ausweichen (sich verletzen)?
Mit freundlichen Grüßen Julian
In dem Fall, ist der Andere durch den Schreck vom Rad gestürzt & hat sich dann verletzt