Verkauf an Höchstbieter, wenn der Sofort-Preis höher ist?

6 Antworten

Sobald ein Bieter einer Auktion das erste Angebot abgegeben hat, spielt der "Sofort Kaufen-Preis" keine Rolle mehr!

Bin ich an mein Angebot gebunden, auch wenn das Höchstgebot viel zu niedrig ist?

Ja!

Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.

Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.

(Quelle: eBay)

Du kannst ja einen Mindestpreis hinterlegen.. das funktioniert. Ist dieser nicht erreicht, das Höchstgebot darunter.. kommt kein Kaufvertrag zustande. Solltest du aber eine Auktion ohne Mindestpreis einstellen: dann musst du dich an den zustande gekommenen Kaufvertrag auch halten.

Wenn die Auktion zum Gebotspreis von 50 EUR beendet wurde, dann schon.

Natürlich! Was haben die beiden Preisangaben miteinander zu tun?

Was würdest Du antworten, wenn man die gleiche Fragestellung aus Sicht des Käufers stellt: "Muss bei Geboten über den Sofortpreis nur der Sofortpreis gezahlt werden?"

Und wenn man diese beiden Fragen gemeinschaftlich betrachtet, wird auch umgehend klar, warum eine solche Regel unsinnig wäre ... am Ende käme heraus, dass immer der Sofortpreis heraus kommt.