Vergütung der Arbeitsleistung des Mieters?
Guten Tag zusammen.
Ich habe ein altes Haus mit großem Garten bei dem es sehr viel zu richten gibt.
Angenommen ich lasse einen handwerklich begabten und motivierten Mieter einziehen, der vieles selbst richtet. Ich als Vermieter übernehme die Kosten für Material etc.
Wie ist die Arbeitsleistung des Mieters anzurechnen (Stundenlohn?) um die Miete entsprechend zu reduzieren?
Welche steuerlichen Möglichkeiten ergeben sich dadurch?
2 Antworten
Wie ist die Arbeitsleistung des Mieters anzurechnen (Stundenlohn?) um die Miete entsprechend zu reduzieren?
Das musst Du doch mit dem Mieter verhandeln.
Welche steuerlichen Möglichkeiten ergeben sich dadurch?
Das hängt auch davon ab, ob der dir eine Rechnung schreibt (kann ja sein, dass er ein Gewerbe hat) oder ob ihr das wirklich verrechnet
"Wie ist die Arbeitsleistung des Mieters anzurechnen (Stundenlohn?) um die Miete entsprechend zu reduzieren"
Das könnt ihr selbst entscheiden. Dafür herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit. Wenn beide mit dem ausgehandelten Betrag einverstanden sind ist das so gültig.
"Welche steuerlichen Möglichkeiten ergeben sich dadurch?"
Du erhälst die gleichen Einnahmen, da auch die Arbeitsleistung des Mieters als Einnahme gilt, § 8 Abs. 1 S. 2 EStG, hast auf der gleichen Seite geringere Werbungskosten, weil du nur das Material als Ausgabe hast. Somit erhöhst du deine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und musst die höheren Einkünfte versteuern.