Verfallen irgendwann meine „Schulden“ bei der Fahrschule?
Ich habe im Oktober 2020 den Führerschein gestartet. Februar letzten Jahres habe ich die Theorie bestanden und seit einem Jahr bin ich kein Auto mehr gefahren. Ich weiß dass ich den Führerschein komplett wiederholen muss aber da ich ihn seit einem Jahr nicht mehr gesehen habe, kann ich mich vielleicht auch einfach bei einer anderen Fahrschule neu anmelden? Mein derzeitiger Fahrlehrer hat nicht einmal nach seinem Geld gefragt, ich habe bisher keinen Cent gezahlt außer für die Prüfungen und für die startgebühr. Verfällt das irgendwann oder kann er mich mein Leben lang danach fragen sozusagen? Und kann ich mich einfach bei der neuen Fahrschule anmelden oder muss ich mich bei der anderen abmelden obwohl ich da seit einem Jahr nicht mehr war?
4 Antworten
Die Schulden verfallen regelmäßig nach 3 Jahren, beginnend am 31.12. des Jahres, in dem die Forderung zu zahlen war.
Sobald ein Titel über die Forderung erwirkt wird (Mahn-, Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht), beträgt die Verjährung 30 Jahre.
Fahrschulen kennen sowas. Rechne mal damit, dass im Laufe des Restjahres der Briefträger mit einem gelben Einschreiben mit der titulierten Forderung der Fahrschule klingelt, wenn du bis dahin nicht selber zahlst.
Die Kosten für den Titel und alles, was damit zusammenhängt, zahlst du übrigens auch - nicht, dass du dich erschreckt, wenn du die Aufstellung siehst. Das treibt der Gerichtsvollzieher aber gleich mit ein.
hätte er dann nicht schon längst nach dem Geld fragen müssen?
Nö
Er hat mich aber nie nach seinem Geld gefragt, kann er das trotzdem machen?
ja
Hast du denn Fahrstunden genommen? Wenn du keine Fahrstunden genommen hast, sondern nur Theorie und die Prüfung, dann ist tatsächlich nicht mehr angefallen als die Startgebühr und die Vorstelllungspreise für die Prüufng...
Doch bis letztes Jahr Juli oder so hab ich noch Fahrstunden genommen aber er hat mich nie nach seinem Geld gefragt
Wohl eher nicht. Der Fahrlehrer wird erst einen Mahn- und dann Vollstreckungsbescheid gegen dich erwirken, der 30 Jahre gilt. Kannst oder willst du nicht zahlen, wird die Eidesstaatliche Versicherung ( Offenberungseid) angesetzt und du bist dann "tot".
Zeit den Mahnbescheid gegen dich zu erlassen, hat er bis 31.12.2023 23:59. Dann muss das bei Gericht eingegangen sein.
Aber muss er mir nicht vorher überhaupt eine Rechnung ausstellen? Er kann das doch nicht einfach machen ohne überhaupt nach dem Geld zu fragen oder? Vor allem könnte ich nicht mal in einen Vertrag nach gucken weil es keinen gibt. Ich hab damals gewechselt und hab nie einen neuen Vertrag unterschrieben, ich stehe aber trotzdem in seinen Unterlagen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 195 Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Er hat mich aber nie nach seinem Geld gefragt, kann er das trotzdem machen? Und ich bin seit Juli letzten Jahres glaub ich nicht mehr gefahren, hätte er dann nicht schon längst nach dem Geld fragen müssen?