Verfahren eingestellt?

2 Antworten

Bisher ist nur der strafrechtliche Teil geklärt. Zivilrechtlich kann er Dich immer noch verklagen.

In einer Deiner früheren Fragen hast Du noch geschrieben, dass Dich die Freundin deines Bruders ausgenutzt hat, um an Geld zu kommen. Damals war es auch eine geringere Summe.

Irgendwas an Deinen Fragen stimmt nicht


Ibims432 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 14:04

Ja das war früher mittlerweile soll es mehr sein laut Staatsanwalt und Kripo aber die haben das alles eingestellt.

Für mich ist das alles nur noch verwirrend. Die Kripo hat zu mir gesagt da es da um des gleiche geht und wenn das eingestellt werden würde, tut sich meim Bruder schwer da noch iwas Zivilrechtlich durch zu setzen🤷‍♀️

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peraspastra  20.07.2024, 16:25
@Ibims432

Es kommt darauf an, warum es eingestellt wurde. Keine Beweise? Dann geht natürlich auch zivilrechtlich nicht viel. Einfach nur nicht hinreichend von der Schuld überzeugt? Das kann ein Zivilgericht anders sehen, und die Anforderungen an die Überzeugung sind auch anders.

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Ibims432 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 17:21
@peraspastra

Beides weder Beweise noch bin ich Tatverdächtig.Deswegen wurfe es eingestellt.

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peraspastra  20.07.2024, 18:26
@Ibims432

Könnte sein, dass das ein Zivilgericht dann auch so sieht. Muss aber nicht sein. Es kann auch sein, dass nur einfach keine Straftat vorliegt, du aber trotzdem Geld schuldest.

Du sagst ja selbst, keiner weiß, warum und so weiter. Das bedeutet, deine Frage bezieht sich ausdrücklich darauf, ob das Verfahren weitergeht. Und die Antwort darauf lautet, ja, ohne Probleme, wenn er das so will. Ob dabei was anderes herauskommt, ist damit nicht gesagt.

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Zivilklage und Strafrecht haben nichts miteinander zutun.