Verfällt das (Fach-)Abitur?
Ich würde gerne nach der 11. Klasse von einem algemeinbildenen Gymnasium gehen. In Niedersachsen (ich weiß nicht, wie es für die weiteren Bundesländer geregelt ist) ist es so geregelt, dass man nach einem einjährigen Praktikum oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung automatisch ein Fachabitur in der Tasche hat. Allerdings habe ich noch kein Platz. Deswegen ist hier meine Frage: "Wäre das Abitur ungültig, wenn ich erst später den praktischen Teil des Fachabiturs erledige?"
Bitte nur antworten, wenn man die genaue Antwort weiß.
4 Antworten
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Den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Gymnasium bekommst Du nur, wenn Du die nötigen Punkte dafür bereits zusammenhast (frühestens aber am Ende von Q1). Hier mal die Regeln der einzelnen Bundesländer:
http://www.fachabitur-nachholen.de/gymnasiale-oberstufe-fachabi.html
Wenn Du es erreicht hast, wird das auf dem Abgangszeugnis vermerkt !
Den berufspraktischen Teil der Fachhochschulreife kanns man jederzeit machen, also z.B. auf vor dem Erwerb des schulischen Teils. Es spielt also keine Rolle, wie lange Du zuhause rumsitzt.
Tip: In NRW zählt auch eine mindestens einjährige, abgebrochene Berufsausbildung als Praktikum, wenn regelmässisger, erfolgreicher Berufsschulunterricht nachgewiesen werden kann.
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In Niedersachsen kannst von der Realschule zum Fachabitur.
in nieder. kannst du mit dem Fachabitur auch an den Unis Studieren außer Medizin
Hier viele Möglichkeiten um an das Fachabitur zu kommen
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Hallo,
ich wohne in NRW und hier ist es so das man den theoretischen Teil nach dem Fachabi (Berufskollege) hat. Nach einer Ausbildung bzw. nach einem Praktikum hat man die "normale", "volle" Fachhochschulreife.
Viele Grüße
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Ja. So war es zumindest bei uns. Du musst halt die verlangte Zeit gearbeitet haben. Wenn du das nicht gemacht hast, hast du keine Zugangsberechtigung zur FOS12.
(Auch in Niedersachsen)
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Ging bei uns nicht. Hatten einen der nicht in die 12. Klasse gekommen ist, weil ihm einige Stunden nicht bescheinigt wurden. Der hätte auch gerne die Stunden nachgearbeitet.
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Ich bin auf keinem Fachgymnasium, sondern auf einem Allgemeinbildenen und ich hätte nach der elften Klasse den theoretischen Teil des Fachabiturs erlangt (außerdem habe ich danach keine Schulpflicht mehr)
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naja, mit Schulpflicht hat das wenig zu tun^^ frag doch morgen deinen Lehrer, der kann dir da wohl eher weiterhelfen, bei solchen Sonderfällen
Ich würde die verlangte Zeit auch arbeiten wollen, nur ein halbes oder ein Jahr später