Vater will schulbescheinigung haben er sagt wohl für die Krankenkasse braucht man dafür überhaupt eine?
Bin 14
Was könnte er noch damit vorhaben
6 Antworten
Die Krankenkasse verlangt u.U. schon eine Schul- oder Studienbescheinigung, bei älteren Kindern jedenfalls, solange sie mitversichert sind. Bis zum Alter von 16 bis 18 sollte das aber eigentlich nicht notwendig sein, würde ich meinen.
Mir fällt aber auch nichts Unrechtes ein, das er damit anstellen könnte.
Kannst du nicht einfach nochmal nachfragen, ganz freundlich und unschuldig, wenn es dich so interessiert?
Da kann überhaupt nix "passieren". (Du stellst es so hin als hättet du Angst, er würde irgendwas "Schlimmes" damit machen.)
Dass man das für die Krankenkasse in dem Alter benötigt klingt aber schon ungewöhnlich. (Erst ab älterem Alter meist.) Aber vielleicht hat er auch nur was falsch verstanden.
Theoretisch könnte er als Erziehugnsberechtigter (außer deine Eltern sind irgendwie getrennt und du wohnst nicht bei ihm, etc.) ja aber auch einfach hin und das selber beantragen. Geheime Infos werden da sicher nich drin stehen - nur das was er eh weiß: Dass du auf ne bestimmte Schule gehtst.
Normalerweise gehen Kinder bis 16 in die Schule (10 Jahre), daher braucht man vorher auch kaum einen Nachweis.
Aber manche KK sehen das sehr eng, es ´gibt ja Schüler, die Klassen überspringen und/oder schon mit 5 anfangen...
Warum sollte Dein Vater was erfinden, er kann mit so einer Bescheinigung ja nichts weiter anfangen.
Krankenkassen fragen in regelmäßigen Abständen ihre Mitglieder ab um auf dem neusten Stand zu sein.
Wärst du mit der Schule fertig und würdest in einer Ausbildung sein, müsstest du dich selber versichern.
Die Abmeldung aus der Familienversicherung verpennen manche, daher hakt die Krankenkasse nach.
Mit 14 ist man schulpflichtig, da ist jeder Schüler.
Ein Nachweis darüber ergibt keinen Sinn.
In Deutschland gilt eine gesetzliche Schulpflicht von mindestens neun Jahren (je nach Bundesland). Über diese Zeit hinaus unterliegen Jugendliche einer beruflichen Schulpflicht, die erst am Ende des Schuljahres (oder je nach Bundesland Schulhalbjahr) endet, in dem der Jugendliche 18 geworden ist.
Über diese Zeit hinaus unterliegen Jugendliche einer beruflichen Schulpflicht, die erst am Ende des Schuljahres (oder je nach Bundesland Schulhalbjahr) endet, in dem der Jugendliche 18 geworden ist.
Bitte lies was ich schreibe, bevor Du antwortest!
Ist nicht so schwer...
Die Schulpflicht ist nur in wenigen Bundesländern an das Alter geknüpft.
Welche wären das denn und an welche haben keine beruflichen Schulpflicht ?
Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Mecklemburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
In diesen 11 Bundesländern ist die Berufsschulpflicht entweder garnicht vom Alter Abhängig oder kann auch vor Erreichen des 18. Lebensjahres erfüllt werden.
Die Schulpflicht endet mit der Volljährigkeit.
Das ist pauschal falsch.
Die Schulpflicht für eine allgemeinbildende Schule kann eher enden.
Ich habe nie etwas anderes behauptet.
Danach muss noch eine andere Schule besucht werden wie Berufsschule, Handelsschule o.ä-
Das kommt ganz auf das Bundesland an.
In einigen Bundesländern reicht da bspw. ein einjähriger Besuch.
In Thüringen wiederum gibt es diese Regelung garnicht.
Da endet die Schulpflicht nach 10 Jahren (solange man keine Ausbildung hat).
Sollte der FS also bspw. aus Thüringen kommen, kann er durch das Überspringen von Klassen problemlos mit 14 seine Schulpflicht komplett erfüllt haben.
Das ist falsch.
Die Schulpflicht ist nur in wenigen Bundesländern an das Alter geknüpft.
Und da das Überspringen von Klassen für die Schulpflicht mitzählt,
ist es in Deutschland durchaus möglich bereits mit 14 einen Schulabschluss erzielt und die Schulpflicht erfüllt zu haben.