Vater rastete vor dem Jugendamt aus aber darf nach einem Gespräch weiterhin Umgang haben?
guten Abend.
Ich hole mal kurz etwas aus, unser Sohn ist 2 Jahre alt (fast 3) und wir als Eltern sind getrennt.
der Papa von dem kleinen kam immer zu den vereinbarten Tagen nicht und hielt sich nicht immer an die abgemachten Tage.
Es kam auch mal vor das er sich einfach 1-2 Wochen nicht gemeldet hatte.
Ich habe ihm immer hinterher telefoniert und ihm gesagt das der kleine sich freut und er ihn nicht wieder fallen lassen solle.
das geht die ganze Zeit schon so.
nun hatte unsere Jugendamts Sachbearbeiterin ein Gespräch mit dem KV und sie sagte mir er sei komplett ausgerastet, so hatte sie es in ihren ganzen Jahren noch nie erlebt! Details konnte sie mir nicht nennen aufgrund von Datenschutz. Allerdings war sie selbst sehr schockiert darüber.
allerdings kann er Kontakt weiterhin haben, aber solle sich vorher beim Jugendamt melden für ein Gespräch.
Ich frage mich in erster Linie, wieso lässt ein Jugendamt den Kontakt weiterhin zu nach nur einem Gespräch? Ich mein unser Sohn ist doch bei ihm gefährdet? Wer sagt das er niemals wieder solche ausrastet haben wird?
Also ich kannte die ausraster von ihm nie. Wir sind seit 1,5 Jahren mittlerweile getrennt.
was passiert wenn er vor dem kleinen mal ausrasten würde? Hinzu kommt noch das selbst das Jugendamt weiß er Konsumiert Drogen …
der kleine ist alle 3 Wochenenden bei seiner Oma (väterlicherseits) nun sagte sie mir heute als sie den kleinen wieder brachte das der Papa auch da war.
was kann ich tun? Ich habe Angst um mein Kind.
6 Antworten
Die Grundsatzüberzeugung ist derzeit, dass Kinder nicht zu einem wahren und richtigen Elternteil gehören, sondern zu beiden.
Damit sich für ein Jugendamt heraus stellt, dass ein Vater oder eine Mutter etwa doch für das Kind gefährlich ist, muss für eine längere Zeit der Kontakt mit beiden Eltern versucht worden sein.
Erst wenn das Kind sichtlich schwer unter seinem Vater oder seiner Mutter leidet, spricht es dem Familiengericht eine Empfehlung dagegen aus.
Wenn die Jugendamtsleute wegen Angriffen auf sich selbst gegen den Vater handeln würden, wären sie in hohem Masse unprofessionell. Kommt zwar in der Realität ständig vor, weil sie ja keine besonderen Menschen sind, sondern durchschnittlich, aber per Auftrag sollen sie für das Kind handeln.
Er ist gegenüber der Mitarbeiterin vom Jugendamt ausgerastet und nicht gegenüber dem Kind. Und du sagst ja selbst, dass so etwas von ihm nicht kennst.
Und wer weiß, wie das Gespräch da ablief und was die Mitarbeiterin zu ihm gesagt hat. Denn von gleich auf jetzt ohne ersichtlichen Grund rasten wohl nur die Wenigsten aus.
der vater hat umgangsrecht. das jugendamt hat garkeine befugnisse irgendwelche umgänge zu verbieten oder zu regulieren. es kann nichts weiter als zwischen den eltern zu vermitteln.
er hat seine umgangstermine. erscheint er hast du das kind mitzugeben. kommt er nicht, ist das sein problem. hör auf ihm hinterher zu telefonieren und irgendwelche gefahren zu erfinden.
wie er seinen umgang gestaltet geht dich nichts an. wer dabei anwesend ist geht dich nichts an. wie die großeltern den umgang gestalten geht dich nichts an. ob er irgendwo ausrastet geht dich nichts an. wahrscheinlich geht ihm das ganze gelaber einfach auf die nerven.
Wenn das Jugendamt keine Gefährdung des Kindes sieht, dann wird das schwierig.
Ausserdem heißt ein Ausrasten gegenüber der Mitarbeiterin ja noch nicht, dass er dem Kind irgendwas tun würde
das Jugendamt weiß er Konsumiert Drogen …
Das erklärt den Ausraster. Wenn Du nicht willst, dass er das Kind sieht, nimm einen Anwalt, versuche, das Umgangsrecht zu verhindern. Wenn er Drogen nimmt, kann man das ja leicht nachweisen.
Du kannst auch mit dem Kinderschutzbund sprechen.
Es gibt viele Frauenberatungstellen. Jetzt, wo er verbal agressiv auftritt, kann das ein Anlaufpunkt sein.
Unter 08000 116 016 wirst du beraten. www.hilfetelefon.de