Vater mehrmals mutter geschlagen?

6 Antworten

Ja, er wäre sicher bestraft worden, weil das ein strafbares Delikt ist. Wie die Strafe genau bemessen worden wäre, hätte ein Gerichtsverfahren feststellen müssen. Schlagen ist aber definitiv NIE gerechtfertigt (wenn man von begründeter und maßvoller Notwehr absieht).

dieses unsägliche "traditionelle" verhalten von kulturen, die sich seit dem mittelalter kaum in richtung modern und gleichberechtigt entwickelt haben, löst bei uns nur kopfschütteln aus.

gewalt in der ehe ist genau so körperverletzung wie gegen fremde und dieser dämliche "besitzanspruch" gegenüber seiner frau ist falsch und könnte genau so gut wie der "besitz" eines haustieres sein.

hätte deine mutter sich getraut und deine familie ihr rückhalt gegeben, wäre der schläger in den knast gegangen.

aber dieses "machtgefüge" der total patriarchatischen gesellschaft lässt ein eigenständiges und ggf. widersprüchliches verhalten der eigenen ehefrau nicht zu. und da es auch so schön bequem ist, wenn alle "die klappe halten müssen" und der mini-diktator in der familie tun und lassen kann, was ihm geradein den sinn kommt, haben die beteiligten eigentlich selbst schuld, wenn sie es nicht schaffen, diese unsägliche "tradition" abzuschaffen.


mucki007xyz425  24.11.2024, 15:25

Auch in deutschen Ehen und Familien wird aber viel geschlagen. Ich bekam es auch schon mal mit von Nachbarn usw.

Also ich wurde so erzogen, dass man dem Schläger entweder eine aufs Maul haut oder, wenn man das nicht kann, die Polizei ruft.

Die Polizei hätte ihn bei häuslicher Gewalt erstmal der Wohnung verwiesen und ein Rückkehrverbot von 10 Tagen ausgesprochen. Gleichzeitig wäre eine Anzeige wegen Körperverletzung erfolgt. Als Familienrecht wäre es ganz sicher nicht betrachtet worden. Hier hat niemand das Recht zu häuslicher Gewalt.

Es gibt keine erlaubte Selbstjustiz in Deutschland. In Deutschland gilt schon nach dem Grundgesetz, dass jeder Mensch ein Recht auf Unversertheit und Freiheit hat.

Die Polizei hätte lediglich ein Kontaktverbot aussprechen und deinen Vater wegen bereits begangener Gewaltdelikte belangen können. Bei bereits vorliegenden Gewaltdelikten und einer Fluchtgefahr vor der Justiz wäre auch eine Untersuchungshaft möglich gewesen, womit deine Mutter erstmal vor deinem Vater sicher gewesen wäre. Das Problem ist aber, dass einige Täter bis zum Prozess auf freiem Fuß sind, und in dieser Zeit kann dann viel passieren. Dahingehend ist es nur in Bayern erlaubt, jemanden festzunehmen, weil er in dem Verdacht steht, eine Straftat in der Zukunft zu verüben (sog. Präventivhaft).

Grundsätzlich ist es aber immer der richtige Weg, sich an die offiziellen Behörden zu wenden. Insgesamt helfen sie nicht nur bei der Strafverfolgung, sondern auch dabei, sich vor dem Täter weiter abzusichern und das Erlebte zu verarbeiten: https://www.polizei-beratung.de/infos-fuer-betroffene/haeusliche-gewalt/.

Dennoch denke ich, dass deine Mutter nicht zu einhundert Prozent sicher gewesen wäre, denn wenn eine Familie schon so drauf ist, das zu einer Privatsache zu machen, obwohl sie es nicht darf, würde sie auch weitergehend die Deutschen Rechte und Gesetze ignorieren.

Es gibt kein Familienrecht in Deutschland. Das war Körperverletzung und wäre als solches geahndet worden.