Vater heute verstorben. Wie Schwester, zu der ich keinen Kontakt will, dies mitteilen?

12 Antworten

Das Nachlassgericht ist zuständig für Erbangelegenheiten. Denen kannst Du die Kontaktaufnahme mit Deiner Schwester überlassen.

Da ja meistens beim Tod eines Menschen irgendetwas "übrig" ist, braucht man einen Erbschein, der vom Nachlassgericht ausgestellt wird.

Hallo, es tut mir sehr leid für Dich. Der Verlust an sich ist sicher schwer genug, aber dann zusätzlich dieses Problem zu haben. Das ist bitter.

Da Deine Schwester den Kontakt abgebrochen hat, will sie keine Informationen mehr. Insofern ist auch diese letzte Nachricht nicht relevant für sie. Ich würde sie nicht kontaktieren.

Das Gericht wird Informationspflichten einhalten. Du musst das nicht tun. Es gibt mit der Beerdigung genügend Dinge zu organisieren.

Ich wünsche Dir viel Kraft.

Mir hat meine Schwester auch erst nach 15 Jahren mitgeteilt, dass mein Vater gestorben sei. Dies auch nur im Zusammenhang mit dem Tod unserer Mutter.

Da wir keinen Kontakt pflegten, sah sie sich offenbar gar nicht veranlasst, mir das mitzuteilen. Erst durch die Erbangelegenheit erfuhr ich vom Tod meiner Mutter, weil das Nachlassgericht von mir wissen wollte, ob ich das Erbe annehme oder nicht.

Hatte demzufolge auch nicht die Möglichkeite bei den Beerdigungen der Eltern teilzunehmen.

Auch wenn du keinen Kontakt zu deiner Schwester hast, es gibt doch bestimmt Personen aus deinem näheren Umfeld, welche die Nachricht an deine Schwester überbringen können.

Mein Beileid - das war sicher schlimm ihn so zu finden.

Informieren solltest du sie auf jeden Fall - stell dir mal vor, sie erfährt erst davon, wenn es irgendwelche offiziellen Schreiben wegen des Erbes oä. gibt. Egal was vorgefallen ist , das ist einfach keine feine Art und sehr verletzend. Wenn du es ihr nicht persönlich sagen kannst, sprich ihr eine Textnachricht oder schreib ihr eine Nachricht - aber teil es ihr bitte umgehend mit. Sie hat ein Recht darauf, zu erfahrne, dass ihr Vater gestorben ist.

Du musst dich so oder so noch mit ihr auseinander setzen, da sie ebenfalls am Erbe beteiligt ist und ihr zB Girokonten nur gemeinsam werdet auflösen können. 

Mach es kurz und schmerzlos. sagen muzsst du es ihr. Alles andere waere nicht recht und dazu zu mühsam.

Am besten umgehen per Telefon, wenn du nur eine Adresse hast notfalls per Brief.