Vater fragt warum ich nach meinem Geld frage?

9 Antworten

Mach eine Überleitungsanzeige bei der Familiekasse und Du bekommst das Kindergeld direkt auf Dein Konto.

Alle Sachen die mit bankverbindungen zutun haben , müssen unterschrieben werden .

Schau mal auf der Internetseite Seite der familienkasse, musst dich mal durchlesen , da sind einige PDF Dateien zum ausdrucken.

Ruf bei der Kasse an die helfen dir mit Sicherheit weiter .

Ich habe vollstes Verständnis für deine Lage, muss dir aber auch sagen, dass das Kindergeld nicht dem Kind zusteht, sondern den Eltern bzw. der Mutter. So wie in Hundekuchen kein Hund ist, ist das Kindergeld nicht fürs Kind. Das gild auch für den Coronabonus.

Wenn es so viele Probleme gibt könntest du versuchen das Kindergeld direkt auf dich umzuleiten. Vielleicht kann man das mit dem fehlenden Unterhalt der Eltern begründen, weiß ich aber nicht. Ich würde mich mal in diese Richtung erkundigen.


Hacker48  27.05.2021, 16:46

Das Kindergeld wird natürlich mit dem Unterhalt verrechnet, steht aber dem Kind zu. Klar, die Eltern verwalten es für das Kind. Aber es ist so gedacht, dass es für das Kind ausgegeben wird. Wäre dem nicht so, könnte sie keinen Abzweigungsantrag stellen, wodurch sie das Geld direkt bekommt.

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Realisti  27.05.2021, 16:48
@Hacker48

Da wird nichts verrrechnet. Der Unterhatl muss nicht monetär sein. Das könnte auch Kost und Logis sein.

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Hacker48  27.05.2021, 16:50
@Realisti

Nicht immer...

Wenn sie Zuhause misshandelt, missbraucht oder vernachlässigt wird, zum Beispiel nicht. Wenn sie von ihrem Eltern rausgeschmissen wird, auch nicht. Genauso wenig, wie, wenn sie wegen Ausbildung / Studium ausziehen muss. Oder, wenn sie ausziehen muss, weil die elterliche Wohnung nicht die Bedingungen bzw. nicht genug Platz für einen Säugling bietet.

Und, dass sie erwähnt, dass die Eltern keinen Unterhalt zahlen müssen, weil sie unter der Einkommensgrenze liegen, legt nahe, dass sie zu - monetärem - Unterhalt verpflichtet wären. Aber das ist natürlich nur Spekulation.

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Realisti  27.05.2021, 16:54
@Hacker48

Wenn sie nicht mehr Zuhause wohnen, kann das Kindergeld umgeleitet werden, aber im Prinzip reicht es auch nichtmonetären Unterhalt zu gewähren, was halt möglich ist. Der Unterhatl muss nicht in € passieren, egal welche Lage konstruiert wird.

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Hacker48  27.05.2021, 16:56
@Realisti
Der Unterhatl muss nicht in € passieren, egal welche Lage konstruiert wird.

Das ist falsch. :-) Wenn das Jugendamt feststellt, dass die Situation Zuhause unzumutbar ist, MUSS Barunterhalt geleistet werden, das kann und wird auch gerichtlich eingefordert.

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Realisti  27.05.2021, 17:25
@Hacker48

Man kann seinen Nachwuchs durchaus im Penthouse unterbringen und ihn von der Haushälterin bekochen lassen. Das zählt mit zum Unterhalt.

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Hacker48  27.05.2021, 17:40
@Realisti

Props für den Konter. Aber was, wenn der Nachwuchs zu jung ist, um allein zu wohnen? Dreh es, wie du willst, wenn es hart auf hart kommt, muss Barunterhalt geleistet werden. Und selbst wenn du eine Lücke findest, dann kostet diese die Eltern deutlich mehr, als wenn sie schlicht Barunterhalt leisten würden.

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Du kannst einfach einen Abzweigungsantrag stellen und dann geht das Kindergeld auf Dein Konto.

Vor der Unterhaltsforderung musst Du übrigens Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Hast Du das gemacht?


Baby202116 
Beitragsersteller
 27.05.2021, 16:46

Ich kriege keine BAB weil es meine zweite Ausbildung ist. Das wurde schon beim Antrag geprüft als ich 18 wurde und dann auch meinen Ausbildungsvertrag etc. rüberschicken musste.

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LydiaDonner  27.05.2021, 16:48
@Baby202116

Für eine zweite Ausbildung würde Dir gar kein Unterhalt von den Eltern zustehen.

Eltern schulden nur bis zum Ende der ersten Berufsausbildung Unterhalt.

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LydiaDonner  27.05.2021, 16:56
@Hacker48

Dann wäre das jetzt immer noch die Erstausbildung und sie würde BAB bekommen, sofern sie nicht zuviel verdient.

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Hacker48  27.05.2021, 16:58
@LydiaDonner

Nein, ich denke, das wird unterschiedlich beurteilt und gehandhabt. BAB bekommt man nicht mehr, wenn man die Ausbildung abbricht, Unterhalt schon.

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LydiaDonner  27.05.2021, 17:03
@Hacker48

Das ist beides falsch.

BAB bekommt man für die Erstausbildung auch dann, wenn man zuvor eine Ausbildung abgebrochen hat.

Unterhalt bekommt man nur dann, wenn man Schule, Ausbildung oder Studium macht. Und das auch nur bis zur ersten abgeschlossenen Ausbildung. Ausnahmen gibt es nur, wenn eine Ausbildung auf die bereits abgeschlossene aufbaut. Ein Wechsel der Ausbildung oder des Studiums ist unschädlich für den Unterhaltsanspruch.

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Hacker48  27.05.2021, 17:05
@LydiaDonner
Unterhalt bekommt man nur dann, wenn man Schule, Ausbildung oder Studium macht. Und das auch nur bis zur ersten abgeschlossenen Ausbildung. Ausnahmen gibt es nur, wenn eine Ausbildung auf die bereits abgeschlossene aufbaut. Ein Wechsel der Ausbildung oder des Studiums ist unschädlich für den Unterhaltsanspruch.

Ja, da wird wir auf der gleichen Seite.

Hast du eine Quelle für das mit der BAB?

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LydiaDonner  27.05.2021, 17:09
@Hacker48

Das BAB wird lange und breit beim auf der Arbeitsamtseite beschrieben.

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Hacker48  27.05.2021, 17:12
@LydiaDonner

Hm, was ich gelesen habe, muss ein "berechtigter Grund für die Lösung" vorliegen, sonst bekommt man bei der "zweiten" Ausbildung kein BAB mehr...

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LydiaDonner  27.05.2021, 17:21
@Hacker48

Pi mal Daumen durch Fensterkitt werden da dieselben Gründe anerkannt,wie auch beim Unterhalt.

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Einfache Lösung:

Wende dich an die Familienkasse und beantrage die Auszahlung des Kindergeldes an dich. Da bereits festgestellt wurde, dass es dir zusteht, sollte das kein Problem sein.


Baby202116 
Beitragsersteller
 27.05.2021, 16:42

Aber es werden doch auch dann Einkommensnachweise von meinem Vater verlangt oder? Mein Vater ist mit sowas nicht so schnell bzw versäumt sowas ganz gerne.

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sonnenperlchen  27.05.2021, 16:44
@Baby202116

Weshalb sollte das verlangt werden? Du hast eine eigene Wohnung, dir steht das Kindergeld zu. Das hat nichts mit dem Einkommen deiner Eltern zu tun.

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LydiaDonner  27.05.2021, 16:44
@Baby202116

Nein, beim Kindergeld wird kein Einkommen geprüft, das steht jedem zu, der Kinder hat.

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