Vater bricht in meine Wohnung ein und schnüffelt rum, wie soll ich reagieren?
Ich(17jahre alt, eigene Wohnung) habe mich nie mit Papa verstanden und mein Wort hat bei ihm kein Gewicht, ich habe ja nie Recht und alles was ich mache ist schlecht außer wenn es jemand bestätigt, dann bin ich auf einmal gut.. er hat sich den Zweitschlüssel geben lassen von mein Bruder
Jedenfalls war ich Grad Zuhause angekommen und merke das Kleidungsstücke, Kontoauszüge, Motorradschlüssel, und meine Konsole fehlen und geschnüffelt wurde, der pc war noch an... In der Küche ein Zettel mit lieben Grüßen von Papa .... Ich bin gerade so am ausrasten weil ich mir das kaufe und der mir alles wegnimmt, oder private Sachen durchsucht.
Sein Grund war das er das machen muss als Vater und ich auch ohne diese Dinge auskommen kann... Ich hab die Woche frei und werde ohne das ganze Zeugs Langeweile haben... Darf er mein Zeugs einziehen?
8 Antworten
Sofern dein Vater nicht mit im Mietvertrag steht, war das Widerrechtliches Eindringen/Hausfriedensbruch. Ob es formal rechtlich ein Einbruch ist, müsstest du im Zweifel mit der Polizei klären.
Du hast zwei Möglichkeiten um ein zukünftiges Eindringen deines Vaters zu vermeiden a) lass dir den Schlüssel wiedergeben, oder b) wenn sich dein Vater weigert, den Schlüssel zurück zu geben, kontaktiere deinen Vermieter und lass das Schloss ändern. In beiden Fällen solltest du deinen Zweitschlüssel nicht nochmal deinem Bruder anvertrauen.
Was die Dinge angeht, die dein Vater mitgenommen hat - das ist eindeutig Diebstahl. Gibt er sie nicht freiwillig zurück hast du das Recht ihn dafür anzuzeigen. (Ich würde davor vielleicht eher versuchen, mit deiner Mutter - falls (noch) vorhanden - zu reden und sie um Hilfe zu bitten.) Eine andere Möglichkeit wäre in Begleitung einer Person, der du vertraust, zu deinem Vater zu gehen, ihm zu sagen, dass du deine Sachen jetzt mitnimmst und du, falls er versucht dich daran zu hindern, noch die Polizei dazu holst- in dem Fall wäre es gut, zB den Kaufbeleg der Konsole dabei zu haben, um die Frage des Eigentümers klären zu können.
Bezahlst du die Miete selbst? Wenn ja, dann ist das DEINE Wohnung, also eigentlich darf er das nicht. Kann sein, dass ich mich irre, kenne mich mit den Gesetzen nicht 100 % aus, aber das würde Sinn ergeben.
Es gibt den Taschengeldparagraph,
"Was Kinder kaufen dürfen"
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/was-duerfen-kinder-von-ihrem-taschengeld-kaufen
Musst mal genau durchlesen.. Und ihn ggf. schriftlich auffordern die Dinge zurückzubringen
Wieso hat Dein Bruder den Zweitschlüssel an Deinen Vater herausgegeben?
Was passiert ist, kannst Du nicht ändern. Aber in Zukunft solltest Du den Zweitschlüssel einer Person geben, der Du vertrauen kannst.
Giwalato
wem gehört die wohnung? wer hat den mietvertrag unterschrieben? wer zahlt die miete an wen? wenn dein vater der inhaber der wohnung ist, dann kann er in dieser tun was er beliebt. bist du volljährig, kannst du deine eigenen wege gehen.