Vater anzeigen? Geld gestohlen?
Mein Vater hat mir 6000 Euro von meinem Konto gestohlen welches ich von meiner Oma und aus eigen Verdienst gespart hatte. Er hat es bevor ich 18 wurde einfach abgehoben und eine neue KĂŒche gekauft. Klar benutze sie mit aber ich hĂ€tte sie niemals gekauft erst recht nicht von diesem Geld. So hĂ€tte ich erst mit 21 an das Geld dran gehen können da es fĂŒr mein Auto/FĂŒhrerschein war. Jetzt ist es weg... Kann ich ihn anzeigen oder nicht und wenn ja wie ?Auch hat er mich und meine Schwester oft geschlagen und mir reicht es ich kann nicht mehr auch wenn er mein ''Vater'' ist aber bringt es mir ĂŒberhaupt noch was ihn damit ebenfalls anzuzeigen?
9 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/IljanaSophie/1574456656263_nmmslarge__0_0_400_400_a7448469a17c2ce8ed07251058ff274b.jpg?v=1574456656000)
Such dir einen Anwalt đ„
Es tut mir leid das du so einen Vater hast der dich so behandelt. Ein FĂŒhrerschein ist wichtig fĂŒr deine Zukunft/Berufswegen.
Eine KĂŒche von 6000 sollte er selber in der Lage sein zu Finanzieren und falls nicht, hĂ€tte er dich vorher um Erlaubnis bitten sollen.
Ruf die Bank an und verlang die Unterlagen wann und weshalb die Bank ohne deine Zustimmung den Betrag freigegeben hat. Sag du willst das schriftlich.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/IljanaSophie/1574456656263_nmmslarge__0_0_400_400_a7448469a17c2ce8ed07251058ff274b.jpg?v=1574456656000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/guitschee/1548445046678_nmmslarge__208_20_476_476_97f650f28c38614fd000d70cc2e68194.png?v=1548445047000)
Du bist jetzt 21? Dann ist es noch nicht verjĂ€hrt. Das dĂŒrfte der Straftatbestand Veruntreuung sein (sofern das Konto auf deinen Namen lief) - allerdings musst du es auch beweisen können - dass es mal da war. Gleiches gilt fĂŒr die SchlĂ€ge - da wird dem Vater kaum was passieren, weil ihr es vermutlich nicht dokumentiert habt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Naja er hat mal den Ex Freund meiner Schwester Krankenhausreif geschlagen die Anzeige wurde allerdings zurĂŒck gezogen
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hat er dir deine Karten gestohlen es muss nachweisbar sein das es dir gehörte ect. Allgemein muss er ja dein Sparbuch ect gehabt haben weil ĂŒber 1.000 euro sollten nie auf dem Konto sein.
Anzeige wegen Körperverletzung auf jedenfall ich stelle mir es hart vor wenn es der eigene Vater ist aber so einen Typ darf man nicht mögen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Er hat mein Sparbuch genommen ob er da meine Karte hatte weiĂ ich leider nicht mehr... Ich sehe ihn schon lĂ€ngst nicht mehr als Vater an wer mit einem GĂŒrtel hinter einem her rennt ist kein Vater.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Lebst du mit deiner Mutter? Hat diese nichts dazu gesagt? Anzeige ist jetzt denk ich das gute Recht 6.000 Euro sind keine 300 Euro, das Geld war sicherlich Jahrelang gesparrt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/AshleighHoward/1568322225058_nmmslarge__64_4_457_457_5ec582fa5dfa69d3262629155140c066.jpg?v=1568322225000)
wegen körperverletzung kannst und solltest du ihn anzeigen.
bei dem geld ist das nicht eindeutig beschrieben. hat er deine karte geklaut? ist schriftlich irgendwo festgehalten, dass dir das geld gehörte etc.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Auf dem Sparbuch ist es festgehalten aber das ist auch alles
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Geh mal zur Polizei oder einem Anwalt damit, die werden dir schon weiterhelfen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/AshleighHoward/1568322225058_nmmslarge__64_4_457_457_5ec582fa5dfa69d3262629155140c066.jpg?v=1568322225000)
wie hat denn dein vater das geld abgehoben? hat er eine kontovollmacht?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Jaegerluecke/1571679749220_nmmslarge__0_0_1024_1024_3ee6d102f9fff3b8eb89a9336cca61ab.jpg?v=1571679749000)
Die haben Eltern qua Gesetz.
§ 1626 Abs. 1 Satz 2 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/1626.html#Abs1:S2)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/IljanaSophie/1574456656263_nmmslarge__0_0_400_400_a7448469a17c2ce8ed07251058ff274b.jpg?v=1574456656000)
Eine Frage, steht da dein Name oder sein Name auf dem Konto? Wenn dein Name drauf steht darf er es bis du 18. bist verwalten aber nicht darĂŒber verfĂŒgen.
Und lege zuerst 1000 Euro bei dem Anwalt auf den Tisch.