Urteilen oder nicht?

4 Antworten

Nein, aber es ist Bloßstellung. Das darfst du nicht! Gib deine Nasiha immer privat.

Sündigt die Person aber öffentlich im großen Stil, dass es ohnehin jeder weiß, dann kannst du es auch mal öffentlich ansprechen.

Ansonsten nicht, denn der Muslim muss seine Sünden bedecken, seine und die der anderen Geschwister auch. Es kann nämlich sein, dass Allah die Sünden dieser Person bedeckt hat. Und du hast dann nicht das Recht, sie offenzulegen!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Wenn du sie alleine sündigen siehst, dann musst du ihr die Nasīhah Privat geben, ohne dass ein anderer davon weiß.

Wenn sie aber beispielsweise „Live“ auf TikTok ist, und du siehst sie sündigen, dann darfst du urteilen, sei es Privat oder Öffentlich. Sie selber veröffentlicht ihre Sünden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Hanafi, Athari, Folger des Salaf, Praktizierender

Brddd  03.08.2024, 01:53

Urteilen? Du meinst nasiha geben.

e7laa  02.08.2024, 23:08

welcher muslim schaut sich aber auch auf TikTok lives an

Nein, das ist kein urteilen. Du darfst natürlich eine Nasiha geben ("Schäm dich, möge Allah dich Strafen ist keine Nasiha!).

Diese solltest du aber privat geben.

Der feine Unterschied liegt im BEURTEILEN (gut) und VERURTEILEN (schlecht)