Ursprungszeugnis wie soll ich das machen?

Formular - (Zoll, China)

3 Antworten

Wenn die Ware aus China kommt, dann darfst du kein Ursprungszeugnis erstellen. Es handelt sich dabei um Drittlandware. Diese ist nicht präferenzbegünstigt. Wenn du daher Ware eine Präferenz geben willst, welche gar keine Präferenzberechtigung hat, dann begehst du Betrug. Und beim Zoll wird das ganz schnell ganz teuer. Du darfst China Ware dann als Präferenz angeben, wenn Eure Firma soviel daran gearbeitet hat, dass die Kosten, welche Eure Firma hat, höher sind als die Einkaufskosten in China. Das muss aber belegt werden können. Wenn Ihr also nur Zwischenhandel gemacht habt und die Ware nicht bearbeitet habt, auf keinen Fall ein Ursprungszeugnis ausstellen!

Du kannst kein Ursprungszeugnis auf den chinesischen Hersteller ausstellen. Wenn dann kannst du nur ein UZ (oder auch Transitursprungszeugnis genannt, wenn es weiter in ein anderes Drittland soll) in eurem Namen ausstellen. Um die Bescheinigung auf dem UZ von eurer zuständigen Industrie- und Handelskammer zu erhalten, musst du selbstverständlich auch der IHK den Ursprung nachweisen (z.B. durch ein chinesisches UZ).

Der Hersteller muss das Ursprungszeugnis erbringen. Das wird gewöhnlich bei den örtlichen IHK erledigt.