Hallo,
die 45 Euro-Grenze kannst du leider nicht in Anspruch nehmen. Ein wichtiges Merkmal dieser Befreiung ist "von einer Privatperson aus einem Drittland". Da die Sendung jedoch von einem gewerblichen Versender stammt, fällt die Sendung nicht unter die Definition einer Geschenksendung im Sinne der Zollbefreiungsverordnung.
Auch kostenlose Sendungen wie Werbegeschenke, Gewinne, Austauschlieferungen etc. sind ggf. zu versteuern, auch wenn kein Geld geflossen ist. Grundsätzlich ist als Bemessungsgrundlage der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis maßgeblich. Scheidet diese Methode aus, z.B. weil du die Ware kostenlos bekommst, hat der Gesetzgeber 5 weitere Methoden vorgesehen, um eine Bemessungsgrundlage zu ermitteln.
I.d.R. wird es jedoch so laufen: Gibt der Versender einen realistischen Wert an (z.B. Einkaufspreis mit Versand) und passen deine Unterlagen (wenn nachgefragt wird) zu dem Vorgang, wird der Wert akzeptiert. Die Freigrenze liegt hier bei 22 Euro (sog. Sendung mit geringem Wert mit Einfuhrumsatzsteuerbefreiung). Auf Grund von der sog. Nichterhebungsgrenze (Einfuhrabgaben unter 5 Euro werden nicht erhoben, da der Verwaltungsaufwand zu groß ist), dürfte sogar ein Wert von knapp über 26 Euro angesetzt werden, ohne das du etwas bezahlen müsstest.
Sollte am Ende tatsächlich der reguläre Preis als Bemessungsgrundlage angesetzt werden, müsstest du aktuell (amtlicher Umrechnungskurs stand Mai, Währung AUD) mit 10,19 Euro Einfuhrabgaben rechnen.
Viel Erfolg.