Urlaubsbetreuung für Meeries anbieten?
Hi, ich würde gerne eine Urlaubsbetreuung für Meerschweinchen anbieten. Ich halte seit über 10 Jahren Meeries und hätte auch eine artgerechte Unterkunft für die Urlaubsgäste. Ich würde dann eine Anzeige auf Ebay-Kleinanzeigen schreiben. Mein Problem ist bloß, dass ich nicht weiß ob ich hierfür einen Gewerbeschein (oder wie immer sich das nennt:) anmelden muss. Ich würde es auch eher als Hobby machen und würde damit wahrscheinlich höchstens einen Gewinn von 50 Euro pro Monat machen, welcher auch unregelmäßig wäre. Dieses Geld würde ich dann auch in die Verbesserung des Geheges bei meinen als auch für die meiner Urlaubsgäste stecken. Also wie ist eure Meinung?
LG
3 Antworten
So wie du das schilderst, wäre das ein Gewerbe, das angemeldet werden muss. Dann meldet sich (neben dem Finanzamt und der IHK) auch das Vetrerinäramt und will evtl. einen Sachkundenachweis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 TierSchG.
Der Aufwand lohnt sich doch nicht. Deshalb weise in deinen Anzeigen deutlich darauf hin, dass du nur eine Selbstkostenpauschale für Futter und Einstreu nimmst.Lass nirgends das Wort "Gewinn" auftauchen, denn ohne Gewinnerzielungsabsicht ist das kein Gewerbe und muss nirgends angemeldet werden ! Bemesse deine Selbstkostenpauschale für die Pflege so, dass deine Kosten gedeckt sind, nicht mehr.
Dann wirst du keinen Stress mit den Behörden bekommen und vielen Menschen und Schweinchen helfen :-)
Ich bin mir unsicher, ob sich das wirklich lohnt und du viele Anfragen haben wirst.
Schließlich ist es viel billiger und einfacher, seine Tiere von den Nachbarn oder Freunden füttern zu lassen oder die Meerschweinchen während der Abwesenheit bei Freunden oder Familie daheim unterzubringen. Daneben hast du natürlich Konkurrenz von anderen (größeren) Tierpensionen, die darauf (mehr oder weniger) spezialisiert sind.
Aber du kannst es natürlich versuchen, vielleicht liege ich komplett falsch und Meerschweinchenbetreuung stellt eine Nische dar, die du dann ausnutzen kannst. :)
Du benötigst eine Genehmigung des Veterinäramtes und einen Schein nach §11 Tierschutzgesetz (glaube es war §11).