Gewerbeschein für Tierbetreuung nötig?

1 Antwort

Wenn deiner Betreuung eine Gewinnerzielungsabsicht zugrunde liegt, eindeutig ja. Da gibt es auch keine Freibeträge.

Wenn du die Betreuung aber zum Selbstkostenpreis anbietest, wäre es kein Gewerbe. Dann solltest du das in deinen Anzeigen deutlich zum Ausdruck bringen, damit dir keine Abmahnanwälte auf die Pelle rücken.