Urlaubsanspruch nach langer Krankheit?

2 Antworten

Ohne mich damit auszukennen, würde ich den Artikel genau so lesen.

Keine Information durch den AG, kein Verfall der Tage.

Hier wird eine Nachfrage bei Betriebs- bzw. Personalrat aber sicherlich eine gute Idee sein können.

Genauso kenne ich das auch, ohne den Artikel gelesen zu haben.