Urlaubsanspruch Kurzarbeit?

1 Antwort

Nein bekommst Du nicht - im Gegenteil Resturlaub (also vom Vorjahr) muss erst mal abgebaut werden oder zumindest verplant sein bevor Du überhaupt in Kurzarbeit darfst. Auch Überstunden müssen grundsätzlich abgebaut werden es sei denn es gibt vertraglich andere zu beachtende Regelungen. Der Urlaub des aktuellen Jahres muss dann ganz normal während des Jahres genommen werden egal ob Du Kurzarbeit hast oder nicht. Während Du Urlaub hast hast Du natürlich auch keine Kurzarbeit, den Urlaub zahlt ganz normal Dein Arbeitgeber.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung