Urlaubsabgeltung Pflicht?

3 Antworten

 habe ich Urlaubsabgeltungsansprüche.mehrmalige Aufforderung und ich werde nur ignoriert 

Hast Du Deine Ansprüche mündlich oder schriftlich geltend gemach?

Selbstverständlich muss der AG nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz den Urlaub, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden konnte abgelten.

Schreib dem AG einen Brief mit der Aufforderung die noch ausstehenden Urlaubstage bis zum ......(Frist von 7-10 Tagen setzen) zu bezahlen.

Teil ihm außerdem mit dass Du, sollte bis zum angegebenen Termin kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, Klage beim Arbeitsgericht erhebst.

Bezahlt er dann immer noch nicht, reicht ein Anwalt für Dich Klage ein, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast oder Gewerkschaftsmitglied bist.

Da in der ersten Instanz kein Anwalt vorgeschrieben ist und Du diesen bezahlen müsstest, kannst Du auch selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen. Man hilft Dir dort bei der Klageerhebung und das ist kostenlos.


Bebox017 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 13:16

Ich habe ihn mehrmals per Email und WhatsApp darauf aufmerksam gemacht.

Danke für die ausführliche Hilfe!

Hexle2  04.09.2024, 13:17
@Bebox017

Gerne und viel Erfolg.

Du solltest aber nicht nur "aufmerksam machen". Rede Klartext incl. der Konsequenzen. Vielleicht nimmt er Dich dann ernst.

Ja es besteht ein Anspruch auf Auszahlung des Urlaubes, sofern er bis zum Vertragsende aus nicht vom AN verschuldeten Gründen (wie z. B. Krankheit) nicht genommen werden konnte.

Zu Zinsansprüchen kann ich nichts sagen. Wenn der AG auf deine Bemühungen nicht reagiert, bleibt nur noch der Gang zum Arbeitsgericht, wenn du das Geld unbedingt haben möchtest.


Bebox017 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 13:06

Alles klar, danke! Ich versuche es nochmal auf normalem Wege aber falls das nichts wird bleibt mir nichts anderes übrig

Wenn von Seiten Deines alten Arbeitgebers nichts kommt, kannst Du natürlich vor dem Arbeitsgericht klagen.