Urkunde Notar schnur durchtrennen?
Hallo,
habe ein beglaubigte Urkunde mit vielen Seiten. Aut der letzten Seite ist das Siegel.
Zudem sind alle Blätter gelocht und mit einer Schnur verbunden.
Darf dich die Schnut durchtrennen damit ich die Urkunde vom Notar einscannen kann?
oder gilt sie dann nicht mehr aus Urkunde wenn die schnur durchtrennt ist.
4 Antworten
Es ist nun deine Urkunde und du (oder die Gegenpartei) haben Sie bezahlt.
Mit der Trennung von Schnur zu Siegel verliert die Urkunde für dich ihre Beweiskraft vor Gericht. Anderseits hat der Notar immer das Original von welchem er dir gegen Gebühr auch wieder eine beglaubigte Abschrift erteilen wird.
Die einfachere Variante wäre für mich im Moment, wenn du dich beim beurkundenden Notar erkundigst, was es dich kostet, wenn er dir die Urkunde als einfache Abschrift in pdf Format per E-Mail sendet. Je nachdem wofür du die gescannte Variante benötigst, vielleicht auch hierüber mit dem Notar reden, gegen noch mehr Gebühr kann er die Datei unter Umständen auch zertifizieren.
Im Zweifel jede Seite einzeln scannen, geht auch :-)
Nein. Das ist eine öffentliche Urkunde mit Beweiswert.
Nein, das darfst du auf keinen Fall tun! Damit brichst du das Siegel.
Damit kannst du die Echtheit der Urkunde nicht mehr belegen, da ja etwas entnommen oder hinzugefügt sein könnte. Und das Notarssiegel ist ein amtliches Siegel, das eben nicht verletzt werden darf. https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/die-nicht-kopierfaehige-notarurkunde-324709
Nein! Die Schnur gehört zum Siegel, sonst könntest du ja Blätter rausnehmen oder austauschen.
Mit durchtrennter Schnur wäre die Urkunde nicht mehr gültig, da ja Blätter entfernt / hinzugefügt / ausgetauscht sein könnten.
warum das siegel fasse ich ja nicht an..-. nur die schnur